Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue zum 31.12.2009 a) Feststellungsbeschluss b) Entlastung der Werksleitung c) Beschluss über das Jahresergebnis
Vorlage
07/135/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Einzelheiten der Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde, entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.