Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 entsprechen
nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Einzelheiten der
Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde,
entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
a)
Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS
Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird
festgestellt.
b)
Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2009 entlastet.
c)
Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.