Sachverhalt:
Im Rahmen des
Modellprojekts zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung
im Alter von unter 3 Jahren in Krippen beantragt der Ev. Kirchenkreis
Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Zustimmung, die ev. Krippengruppe
in Hitzacker (Elbe) integrativ zu betreiben.
Mit Wirkung vom
01.02.2010 liegen Anerkenntnisse für 2 behinderte Kinder im Alter von unter 3
Jahren vor, die einen anerkannten Förderbedarf auf Eingliederungshilfe gem SGB
XII haben. Ein Kind wird bereits seit 09/2009 in der Einrichtung betreut, auch
das zweite, nun anerkannte Kind besucht bereits die ev. Krippe. Dadurch sind
Änderungen der Rahmenbedingungen im Sinne der Modellprojekt-Regelungen
erforderlich.
Die nicht durch die
Landesförderung gedeckten Mehrkosten belaufen sich auf jährlich ca. 4.300 €,
außerdem ist mit ca. 2.000 € weniger Einnahmen zu rechnen. Die insgesamt nicht
gedeckten Kosten werden gem. der geltenden JH-Vereinbarung von der Samtgemeinde
(25%) und dem Landkreis (75%) getragen.
Samtgemeinde und
Landkreis werden über die kommunalen Spitzenverbände klären, ob die
Mehrbelastungen nicht aufgrund des Konnexitätsprinzips vom Land zu tragen
wären.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung die Mitfinanzierung der ev. Krippe in Hitzacker (Elbe)
als Integrationsgruppe.