Betreff
Integration Unter 3-jähriger, hier: Modellprojekt in der evangelischen Krippe Hitzacker
Vorlage
11/127/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Modellprojekts zur gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter 3 Jahren in Krippen beantragt der Ev. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Zustimmung, die ev. Krippengruppe in Hitzacker (Elbe) integrativ zu betreiben.

 

Mit Wirkung vom 01.02.2010 liegen Anerkenntnisse für 2 behinderte Kinder im Alter von unter 3 Jahren vor, die einen anerkannten Förderbedarf auf Eingliederungshilfe gem SGB XII haben. Ein Kind wird bereits seit 09/2009 in der Einrichtung betreut, auch das zweite, nun anerkannte Kind besucht bereits die ev. Krippe. Dadurch sind Änderungen der Rahmenbedingungen im Sinne der Modellprojekt-Regelungen erforderlich.

Die nicht durch die Landesförderung gedeckten Mehrkosten belaufen sich auf jährlich ca. 4.300 €, außerdem ist mit ca. 2.000 € weniger Einnahmen zu rechnen. Die insgesamt nicht gedeckten Kosten werden gem. der geltenden JH-Vereinbarung von der Samtgemeinde (25%) und dem Landkreis (75%) getragen.

 

Samtgemeinde und Landkreis werden über die kommunalen Spitzenverbände klären, ob die Mehrbelastungen nicht aufgrund des Konnexitätsprinzips vom Land zu tragen wären.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung die Mitfinanzierung der ev. Krippe in Hitzacker (Elbe) als Integrationsgruppe.