Sachverhalt:
Mit der
Aufnahme des Absatzes 4 im § 83 durch Gesetz vom 13.05.2009 regelt die
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) im Rahmen der Finanzmittelbeschaffung,
dass Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 NGO Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln dürfen, die sich an der Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1
beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung
obliegen der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder
Vermittlung entscheidet der Samtgemeinderat. Die Samtgemeinde erstellt jährlich
einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke
anzugeben sind und übersendet ihn der Kommunalaufsichtsbehörde.
§
25a Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
(1)
Abweichend von § 83 Abs. 4 Satz 3 NGO entscheidet die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert
von bis zu 100 Euro. Bei Geldzuwendungen sind die Geber, die Höhe und die
Zwecke zu dokumentieren. Die Berichtspflicht nach § 83 Abs. 4 Satz 4 NGO
entfällt.
(2) Der
Rat kann dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme oder
Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis zu 2.000 Euro
übertragen.
(3)
Leistet ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert
die Wertgrenze nach Abs. 1 oder 2 überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt
der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundlegung der Höhe des
Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung
der Zuwendungen.
(4) Der
Rat kann sich die Entscheidung nach den Absätzen 2 und 3 für bestimmte Gruppen
von Zuwendungen und im Einzelfall vorbehalten.
Für die
Feuerwehren der Samtgemeinde Elbtalaue sind im Jahr 2010 die unten aufgeführten
Spenden eingegangen.
Die
Spenden übersteigen die Wertgrenze von 100,00 €, sie erfordern somit einen
Annahmebeschluss des Samtgemeinderates.
Name des Spenders |
Name der Wehr |
Betrag in EUR |
Spendeneingang |
Jochen
Barthelmäs |
Groß
Heide |
500,00 |
23.12.2009 |
Hagebaumarkt
|
Groß
Heide |
107,87 |
05.01.2010 |
Baugeschäft
Wieczorek |
JF
Splietau |
200,00 |
15.01.2010 |
Beschlussvorschlag:
Die aufgeführten
Spenden für die Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue werden angenommen.
Sie können
gleichfalls zweckentsprechend verauslagt werden.