Betreff
Umwandlung SO-Ferienhäuser zum Allgemeines Wohngebiet (WA)
Vorlage
30/027/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Flächennutzungsplan der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), ist im OT. Metzingen der Gemeinde Göhrde, ein SO-Ferienhäuser dargestellt (s. anliegenden Auszug aus dem F-Plan). Mit Baugenehmigung vom 15.06.2000, wurde in dem SO-Ferienhäuser  die Umnutzung von 3 Wochenendhäusern zu  Wohnhäusern durch den Landkreis genehmigt.

Für eines dieser Wohnhäuser wurde im letzten Jahr  eine Nutzungsänderung von Wohnhaus zu Motel  und Errichtung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Wohnmobile beantragt. Diese beantragte Nutzungsänderung wird vom Landkreis nicht genehmigt, weil die Errichtung eines Motels und die Errichtung von Stellplätzen für Wohnmobile in diesem Sondergebiet, in dem nur Ferienhäuser errichtet werden dürfen, unzulässig ist. Auch die Tatsache, dass eine Umnutzung von Ferienhäuser zu Wohnhäuser erfolgte, spielt bei der Beurteilung über die nun gestellte Nutzungsänderung keine Rolle, da die Art der Nutzung weiterhin ein SO-Ferienhäuser ist.

Der Landkreis ist bereit, der beantragten Nutzungsänderung zuzustimmen und auf einen Bebauungsplan zu verzichten, wenn der Flächennutzungsplan von SO-Ferienhäuser in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert wird und der Betreiber des Motels die Anzahl der beantragten Wohnmobilstellplätze auf 3 reduziert und die Standzeit zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf eine Nacht beschränkt wird.      

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.