Betreff
Waldmuseum Göhrde, hier: Annahme von Spenden
Vorlage
11/024/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 15.12.2009 hat der Rat der Gemeinde Göhrde den Bürgermeister ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Göhrde nach § 2 Abs. 1 NGO mit einem Wert bis zu 100,00 € entgegenzunehmen.

Zwischenzeitlich hat das Innenministerium die Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) mit der Regelung im neuen § 25a GemHKVO erlassen und im Nds. GVBl. 29/2009 am 30.12.2009 veröffentlicht und diese Wertgrenze per Gesetz festgelegt.

Über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die diese Wertgrenze übersteigen ist weiterhin der Rat zuständig.

 

Am 30.12.2009 hat Herr Heinz Reuter, 27721 Ritterhude den Betrag von 400,00 € dem Waldmuseum Göhrde für museale Zwecke gespendet.

Da der Betrag einen Wert über 100,00 € hat, ist der Annahmebeschluss des Rates der Gemeinde Göhrde erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung: Für das Museum können 400,00 € vereinnahmt werden, diese Mittel können zweckentsprechend verausgabt werden.

 

 

Anlagen:   keine

Beschlussvorschlag:

Die Spende von Herrn Heinz Reuter, Ritterhude über 400,00 € für das Waldmuseum Göhrde wird angenommen.