Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am
07.07.2008 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die
Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt die Planung der Stadt und betreibt im Parallelverfahren
die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich.
Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender
Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und
bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes
Wasserwirtschaft (SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO
Aw-E) geplant.
Zu a)
Mit Schreiben vom
14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk berührt sein
könnten, über die Planung gem.
§ 4 (1) BauGB
unterrichtet und gem. § 2 (4) BauGB aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Von den beteiligten
Trägern öffentlicher Belange haben nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die
E.ON Avacon AG Anregungen zu der Planung
vorgebracht, die abzuwägen sind..
Zu b)
Nach der
Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der E.ON Avacon ist der
Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
zu fassen.
Beschlussvorschlag:
zu a) Die auf den
Seiten 1-7 aufgeführten Abwägungsvorschläge sind zu prüfen und zu beschließen.
zu b) Der Entwurf
des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.