Betreff
Bebauungsplan Lüggau Bauhof / Klärwerk, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/567/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 07.07.2008 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt die Planung der Stadt und betreibt im Parallelverfahren die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich.

Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes Wasserwirtschaft (SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO Aw-E) geplant.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk berührt sein könnten, über die Planung gem.

§ 4 (1) BauGB unterrichtet und gem. § 2 (4) BauGB aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die E.ON Avacon AG  Anregungen zu der Planung vorgebracht, die abzuwägen sind..

 

Zu b)

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der E.ON Avacon ist der Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB  zu fassen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

zu a) Die auf den Seiten 1-7 aufgeführten Abwägungsvorschläge sind zu prüfen und zu beschließen.

zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich

         auszulegen.