Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 12.02.2009 beschlossen, den
Bebauungsplan Westsiedlung zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
14.07.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren
beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 24.07.2009 bis
einschließlich 24.08.2009 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon, vom Katasteramt
Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr vorgetragen worden, die abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Beschlussfassung
über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag
Zu a) Die
Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen
Zu b) Der
Bebauungsplan Westsiedlung - 5. Änderung ist als Satzung zu beschließen