Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 22.06.2009 beschlossen, den
Bebauungsplan Am Thielenburger See zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes
wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
25.08.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange am Änderungsverfahren
beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 04.09.2009 bis
einschließlich 05.10.2009 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon, vom Katasteramt
Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von Herrn Helmut Ganswindt
vorgetragen worden, die abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der
Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen sind abzuwägen und zu beschließen
Zu b) Der
Bebauungsplan Am Thielenburger See - 9. Änderung ist als Satzung zu beschließen