Sachverhalt:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat die Grüngutentsorgung für das Kreisgebiet ausgeschrieben
und neu vergeben. Ab dem 01.01.2010 wird anstelle des Maschinenringes die Firma
DÜBAS GmbH & Co., Umwelt- u. Entsorgungstechnik KG, 27308 Kirchlinteln, die
Grüngutentsorgung übernehmen.
Nach einem Gespräch
mit dem Geschäftsführer der Firma DÜBAS, Herrn Bohlmann, soll auch in Zernien
wieder eine zentrale Grüngutsammelstelle eingerichtet werden.
Nach Aussage des
Landkreises sind diese grundsätzlich nur in Gewerbegebieten zulässig. In Zernien steht dafür nur noch das Gewerbegrundstück (Lange Stücke) am Ende der Industriestraße zur freien
Verfügung. Dieses Gewerbegrundstück sollte aber nicht für eine
Grüngutsammelstelle geteilt werden, da möglicher-weise das Restgrundstück für
weitere Gewerbeansiedlungen zu klein wird.
Es bietet sich an,
das Grundstück neben dem Klärwerk, das bisher als Grüngutsammelstelle genutzt
wird, weiter für diesen Zweck zu nutzen. Dieses Grundstück liegt aber im Außenbereich
und steht damit im Widerspruch zu der Aussage des Landkreises, dass die
Grüngutsammelstellen nur in Gewerbegebieten zulässig sind. Ob aber zwingend ein
Gewerbegebiet erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn zum
Beispiel Rasenschnitt in dafür aufgestellte Container entsorgt wird, damit
keine Fruchtwasser in den Untergrund versickern kann und Strauchgut nur zum Shreddern dort gelagert wird, könnte
eventuell auf ein Gewerbegebiet verzichtet werden. Da dieses aber noch nicht
beantwortet werden kann, sollte vorsorglich bei der Samtgemeinde eine Änderung
des Flächennutzungsplanes beantragt werden.
Die Genehmigungen
für die Grüngutsammelstellen werden vom Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Es wird
daher zu jedem Grundstück, das von der Fa. DÜBAS dem Gewerbeaufsichtsamt
gemeldet wurde, eine gemeinsame
Antragskonferenz durchgeführt. Diese Antragskonferenz wird vom Landkreis
koordiniert. Die Eignung der einzelnen Grundstücke wird sich erst bei der Antragskonferenz
herausstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.