Betreff
Standortauswahl für eine Grüngutsammelstelle in Zernien
Vorlage
30/499/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Grüngutentsorgung für das Kreisgebiet ausgeschrieben und neu vergeben. Ab dem 01.01.2010 wird anstelle des Maschinenringes die Firma DÜBAS GmbH & Co., Umwelt- u. Entsorgungstechnik KG, 27308 Kirchlinteln, die Grüngutentsorgung übernehmen.

 

Nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Firma DÜBAS, Herrn Bohlmann, soll auch in Zernien wieder eine zentrale Grüngutsammelstelle eingerichtet werden.

Nach Aussage des Landkreises sind diese grundsätzlich nur in Gewerbegebieten zulässig. In  Zernien steht dafür nur noch  das Gewerbegrundstück (Lange Stücke)  am Ende der Industriestraße zur freien Verfügung. Dieses Gewerbegrundstück sollte aber nicht für eine Grüngutsammelstelle geteilt werden, da möglicher-weise das Restgrundstück für weitere Gewerbeansiedlungen zu klein wird.

 

Es bietet sich an, das Grundstück neben dem Klärwerk, das bisher als Grüngutsammelstelle genutzt wird, weiter für diesen Zweck zu nutzen. Dieses Grundstück liegt aber im Außenbereich und steht damit im Widerspruch zu der Aussage des Landkreises, dass die Grüngutsammelstellen nur in Gewerbegebieten zulässig sind. Ob aber zwingend ein Gewerbegebiet erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn zum Beispiel Rasenschnitt in dafür aufgestellte Container entsorgt wird, damit keine Fruchtwasser in den Untergrund versickern kann und Strauchgut  nur zum Shreddern dort gelagert wird, könnte eventuell auf ein Gewerbegebiet verzichtet werden. Da dieses aber noch nicht beantwortet werden kann, sollte vorsorglich bei der Samtgemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt werden.       

 

Die Genehmigungen für die Grüngutsammelstellen werden vom Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Es wird daher zu jedem Grundstück, das von der Fa. DÜBAS dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet wurde, eine gemeinsame  Antragskonferenz durchgeführt. Diese Antragskonferenz wird vom Landkreis koordiniert. Die Eignung der einzelnen Grundstücke wird sich erst bei der Antragskonferenz herausstellen.  

 


Beschlussvorschlag:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.