Sachverhalt:
Frau Daumann
beantragt mit Schreiben vom 26.06.2009 eine Anschubfinanzierung zur
Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule, um finanzschwache Familien
(Hartz IV oder Geringverdiener) von dem Betrag in Höhe von 2,80 Euro pro
Mittagessen zu entlasten.
Die Schule
überlegt, um Nachteile für die einzelnen Kinder zu vermeiden, jeweils einen
individuellen Vertrag mit den Eltern abzuschließen, in dem die
Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.
Bleibt zu erwähnen,
dass das Land Niedersachsen auf Antrag durch die Schule einen Zuschuss auf die
Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler zahlt, deren
Erziehungsberechtigten entsprechende Transferleitungen ( SGB II, SGB XII und
Asylbewerbergesetz) erhalten, jedoch bezuschusst das Land nur, wenn sich der
kommunale Schulträger oder eine andere Initiative vor Ort tatsächlich
beteiligt.
Zur weiteren
Information: Bei Einführung der Ganztagsschule in der Bernhard-Varenius-Schule
hat die Stadt Hitzacker (Elbe) im 1. Jahr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt
3.200 Euro gewährt.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der
Grundschule Hitzacker auf eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Hitzacker
(Elbe) zur Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule in Höhe von 2.000
Euro zur Entlastung finanzschwächer Eltern wird entsprochen.