Betreff
Antrag der Grundschule Hitzacker vom 26.06.2009 auf eine Anschubfinanzierung für die Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule
Vorlage
11/488/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Frau Daumann beantragt mit Schreiben vom 26.06.2009 eine Anschubfinanzierung zur Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule, um finanzschwache Familien (Hartz IV oder Geringverdiener) von dem Betrag in Höhe von 2,80 Euro pro Mittagessen zu entlasten.

 

Die Schule überlegt, um Nachteile für die einzelnen Kinder zu vermeiden, jeweils einen individuellen Vertrag mit den Eltern abzuschließen, in dem die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden.

 

Bleibt zu erwähnen, dass das Land Niedersachsen auf Antrag durch die Schule einen Zuschuss auf die Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler zahlt, deren Erziehungsberechtigten entsprechende Transferleitungen ( SGB II, SGB XII und Asylbewerbergesetz) erhalten, jedoch bezuschusst das Land nur, wenn sich der kommunale Schulträger oder eine andere Initiative vor Ort tatsächlich beteiligt.

 

Zur weiteren Information: Bei Einführung der Ganztagsschule in der Bernhard-Varenius-Schule hat die Stadt Hitzacker (Elbe) im 1. Jahr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 3.200 Euro gewährt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Grundschule Hitzacker auf eine Anschubfinanzierung durch die Stadt Hitzacker (Elbe) zur Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsschule in Höhe von 2.000 Euro zur Entlastung finanzschwächer Eltern wird entsprochen.