Sachverhalt:
Nach der Prüfung
der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und der
daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese in die relativ zeitgleich auf die
Eröffnungsbilanz der Stadt Dannenberg (Elbe) angewandt werden.
Insbesondere musste
die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht
angepasst werden.
Die im Juni 2007
begonnene Prüfung konnte daher am 15.05.2009 abgeschlosen werden.
Die
Eröffnungsbilanz hat den Bestätigungsvermerk vom RPA erhalten und muss gemäß
Art. 6 Abs.8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat
der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen werden.
Einzelheiten sind
der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.