Sachverhalt:
Siehe Anschreiben
der betroffenen Eltern.
Schulbezirke werden gem. § 63 Abs. 2 NSchG durch den zuständigen
Schulträger
durch Satzung festgelegt. Schulträger für den Bereich der Gemeinde
Küsten ist die SG Lüchow.
Die Landesschulbehörde hält eine Beteiligung der Samtgemeinde
Elbtalaue am Verfahren aufgrund der langjährigen Absprache für erforderlich,
stellt aber klar, dass letzten Endes aber die gesetzliche Schulträger für die
Gemeinde Küsten, also die SG Lüchow, die Entscheidungsbefugnis habe.
Eine Elternbefragung ist hiernach nicht erforderlich, allerdings
ist eine
Beteiligung des Gemeindeelternrates vorgesehen.
Inwieweit eine fehlende Beteiligung der betroffenen Eltern das
Verfahren beeinflusst, ist Teil einer Anfrage an die Landesschulbehörde.
Aufgrund der Abwesenheit des zuständigen Ansprechpartners wird diese
Information nachgereicht bzw. zur Sitzung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Interesse der Elternschaft im rechtlich möglichen Rahmen zu
unterstützen.