Betreff
Änderung der Schulbezirke im Einzugsbereich der GS Breselenz durch die SG Lüchow, hier: a) Stellungnahme der betroffenen Elternschaft, b) aktuelle Schülerentwicklung (Daten d. Einwohnermeldeamt)
Vorlage
11/455/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Siehe Anschreiben der betroffenen Eltern.

 

 

Schulbezirke werden gem. § 63 Abs. 2 NSchG durch den zuständigen Schulträger
durch Satzung festgelegt. Schulträger für den Bereich der Gemeinde
Küsten ist die SG Lüchow.

Die Landesschulbehörde hält eine Beteiligung der Samtgemeinde Elbtalaue am Verfahren aufgrund der langjährigen Absprache für erforderlich, stellt aber klar, dass letzten Endes aber die gesetzliche Schulträger für die Gemeinde Küsten, also die SG Lüchow, die Entscheidungsbefugnis habe.

 

Eine Elternbefragung ist hiernach nicht erforderlich, allerdings ist eine
Beteiligung des Gemeindeelternrates vorgesehen.

 

Inwieweit eine fehlende Beteiligung der betroffenen Eltern das Verfahren beeinflusst, ist Teil einer Anfrage an die Landesschulbehörde. Aufgrund der Abwesenheit des zuständigen Ansprechpartners wird diese Information nachgereicht bzw. zur Sitzung vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Interesse der Elternschaft im rechtlich möglichen Rahmen zu unterstützen.