Sachverhalt:
Zur Begründung der
Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See verweise ich auf die Vorlage
30/266/2009, die ich dem Inhalt nach als Anlage beifüge. Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 einstimmig beschlossen,
den Bebauungsplan zu ändern.
Nachdem nun der
gesamte Umfang der Teilneufassung und Erweiterung bekannt war, wurde auf der
Grundlage der abgegebenen wirtschaftlichsten Angebote, eine
Honorarkostenschätzung von ca. 66.400,00 Euro ermittelt. Haushaltsmäßig stehen
derzeit für Aufwendungen lediglich 61.500,00 Euro zur Verfügung. Durch die
Mehraufwendungen wird sich allerdings der EFRE-Anteil um 8.200,00 Euro erhöhen.
Die Erträge verringern sich in diesem Jahr durch nicht wirksam werdende
Erstattungen von privaten Unternehmen um 10.400,00 Euro, so dass sich die
Erträge um real 2.200,00 Euro verringern.
Die Aufwendungen
erhöhen sich von 61.500,00 Euro auf 66.400,00 Euro. Die Mehraufwendungen von
4.900,00 Euro, zuzüglich der geminderten Erträge von 2.200,00 Euro ergeben
einen Mehrbedarf des Eigenanteils im Teilergebnisplan „Gemeindeentwicklung“ von
insgesamt 7.100,00 Euro.
Um einen
Förderantrag zur Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See bei der NBank,
Hannover, zu stellen, ist es erforderlich, dass auch die finanziellen Mittel
zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 7.100,00 Euro für die Änderung des Bebauungsplanes
Hitzacker See wird genehmigt