Betreff
Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen für die Internationale Grüne Woche 2010 (IGW)
Vorlage
02/393/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue will sich als Leaderregion Elbtalaue zusammen mit der Leaderregion Achtern-Elbe-Diek und dem Regionalpark Rosengarten auf der IGW 2010 in Berlin präsentieren. Dieses wird auf dem Stand des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums erfolgen. Die Koordination liegt bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) Lüneburg.

Stellvertretend für die Gesamtregion hat die Samtgemeinde Elbtalaue als Geschäftsstelle der AG Elbtalaue/Wendland die finanzielle Abwicklung des Projektes übernommen.

 

Die Gesamtkosten des Ausstellungsbeitrages und der Präsentation sind mit 53.000 € veranschlagt.

Hiervon entfallen auf die

a) Planungs- und Durchführungskosten rd.                                                                       5.000 €

b) Ausgestaltung des Standes rd.                                                                                    15.000 €

c) Printmedien rd.                                                                                                            15.000 €

d) Standbetreuung rd.                                                                                                        5.000 €

e) Kosten der Akteure (u.a. musikalische Darbietung, Verkostung) rd.                          11.000 €

f) Materialkosten etc. der Samtgemeinde                                                                          2.000 €

Gesamt:                                                                                                                           53.000 €            

 

Für die Durchführung der Veranstaltung wurde ein Antrag auf Förderung beim Landwirtschaftsministerium gestellt. Am 03.07.09 wurde der Samtgemeinde Elbtalaue bei einem Koordinierungstreffen bei der GLL Lüneburg mitgeteilt, dass die Mittel in Höhe von 35.000 € bereit gestellt werden. Um die Gesamtkosten in Höhe von 53.000 € zu decken, ist ein kommunaler Anteil in Höhe von 18.000 € notwendig. Von diesem Betrag werden 15.000 € durch die Partnerkommunen aufgebracht. Für die Samtgemeinde Elbtalaue verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 3.000 €. Da die Kosten bereits zum größten Teil vor dem Bereitstehen der Mittel des Landes anfallen, muss eine außerplanmäßige Aufwendung veranlasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Den außerplanmäßigen Aufwendungen für die IGW in Höhe von insgesamt 53.000 € wird zugestimmt.