Betreff
Widmung eines externen Trauortes in Dannenberg (Elbe), Waldemarturm (Waldemarzimmer)
Vorlage
41/356/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der CDU-Fraktion der Samtgemeinde Elbtalaue (siehe Anlage) auf Widmung des Waldemarzimmers im Dannenberger Waldemarturm als externen Trauort für standesamtliche Eheschließungen vor.

 

Nach dem Personenstandsgesetz steht der Durchführung von Eheschließungen im Waldemarturm nichts entgegen.

 

Lt. Empfehlung des Kommunalen Schadenausgleichs sollte allerdings mit dem Brautpaar eine privatrechtliche Vereinbarung bezüglich des Haftungsausschlusses bei Personenschäden getroffen werden (aufgrund des baulichen Zustandes der Treppe zum Waldemarzimmer).

 


Beschlussvorschlag:

Es wird die Widmung des Dannenberger Waldemarturmes (Waldemarzimmer) als externer Trauort beschlossen.

Die Nutzung des Trauortes ist nur mit einer separat abzuschließenden Vereinbarung möglich.