Sachverhalt:
Es
liegt ein Antrag der CDU-Fraktion der Samtgemeinde Elbtalaue (siehe Anlage) auf
Widmung des Waldemarzimmers im Dannenberger Waldemarturm als externen Trauort
für standesamtliche Eheschließungen vor.
Nach
dem Personenstandsgesetz steht der Durchführung von Eheschließungen im
Waldemarturm nichts entgegen.
Lt.
Empfehlung des Kommunalen Schadenausgleichs sollte allerdings mit dem Brautpaar
eine privatrechtliche Vereinbarung bezüglich des Haftungsausschlusses bei
Personenschäden getroffen werden (aufgrund des baulichen Zustandes der Treppe
zum Waldemarzimmer).
Beschlussvorschlag:
Es wird
die Widmung des Dannenberger Waldemarturmes (Waldemarzimmer) als externer
Trauort beschlossen.
Die
Nutzung des Trauortes ist nur mit einer separat abzuschließenden Vereinbarung
möglich.