Betreff
Verringerung der Gebühren für Fischereierlaubnisscheine
Vorlage
31/325/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In den vergangenen 5 Jahren wurden lediglich 2 Jahresfischereierlaubnisscheine verkauft. Nachfragen bei den Anglern, anderen Kommunen und den hiesigen Verkäufern von Fischereierlaubnisscheinen ergab, dass die Jahresgebühren in anderen Gewässern im Schnitt zwischen 60,-- und 110,-- € liegen.

 

Zurzeit betragen die Gebühren:

 

Tagesschein              5,-- €

Wochenschein        15,-- €

Monatsschein          25,-- €

Jahresschein          150,-- €

 

Daher erwarben die Angler in Vergangenheit vorzugsweise mehrere Monatsscheine statt einem Jahresschein.

 


Beschlussvorschlag:

Die Jahresgebühren für Fischereierlaubnisscheine für die Elbe nebst Buhnen und Kuhlen werden von derzeit 150,-- €  auf  80,-- € gesenkt. Die Kostenordnung vom 19.03.1998, zuletzt geändert am 29.11.2001 (siehe Anlage) wird entsprechend geändert.