Betreff
Bau einer 2 - teiligen Sporthalle an der Grundschule Hitzacker (Elbe) im Rahmen der Sportstättenförderung
Vorlage
31/254/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II beabsichtigt die Samtgemeinde Elbtalaue, die aus den 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaute Turnhalle der Grundschule Hitzacker abzureißen und neu zu erstellen.

Dazu wird ein entsprechender Zuschussantrag an das Land Niedersachsen gestellt, um aus dem Sportstättenförderprogramm im Rahmen des Konjunkturpaketes einen Zuschuss in Höhe von 80% der anerkennungsfähigen Kosten zu erhalten. Der Antrag ist bis Ende April zu stellen.

 

Eine alleinige Sanierung der vorhandenen Halle ist nicht ausreichend. Zum einen wird der energetische Stand eines Neubaues nicht erreicht, zum anderen ist die Halle jetzt schon nicht ausreichend für die vorhandenen Nutzer. Da ab dem Schuljahr 2009/2010 die Grundschule Hitzacker mit dem Ganztagsbetrieb beginnen wird, sind weitere Hallenkapazitäten erforderlich.

 

Nachdem die Föderalismuskommission beschlossen hat, den Art. 104 GG so zu ändern, dass Finanzzuweisungen an die Länder in Ausnahmefällen nicht nur auf den Gebieten gewährt werden dürfen, auf denen der Bund das Gesetzgebungsrecht hat, hat das Land Niedersachsen per 12.03.2009 seine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung von Sportstätten überarbeitet und veröffentlicht. Danach ist im Rahmen der Sportstättenförderung neben der Sanierung auch eine Erweiterung oder auch ein  Neubau zulässig. Ein Neubau muss ziemlich an der gleichen Stelle errichtet werden, wo sich das bisherige Bauwerk befindet. Außerdem ist bei einem Neubau, wenn dieser größer ausfällt, als das bisherige Bauwerk, bei der Antragsstellung der Bedarf ausführlich zu erläutern und zu begründen, ebenso, das ein Neubau die wirtschaftlich günstigere Alternative ist.

Auszug aus der Richtlinie:

" 2.2 Ersatz vorhandener Sporthallen (Turnhallen)

Die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe an Stelle einer Sanierung kommt nur in Betracht, wenn sich dies als wirtschaftlichste Lösung darstellt. Der zukünftige Bedarf an der Sportanlage ist besonders zu begründen"

 

Zur Minimierung der Investitionskosten und zur Verringerung der künftigen Betriebskosten ist  angedacht, die Beheizung über ein BHKW, das vom Wasserverband Dannenberg – Hitzacker errichtet und betrieben werden soll, vorzunehmen.

Im Zusammenhang mit dem BHKW wurde die vergaberechtliche Seite geprüft. Bei der Wärmelieferung durch den Wasserverband an die Samtgemeinde handelt es sich um ein vergaberechtsfreies, sogenanntes Inhouse - Geschäft. Ein solches liegt nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dann vor, wenn die Kommune über den Auftragnehmer (in diesem Fall der Wasserverband) eine Kontrolle so ausübt, wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn dieser zugleich seine Tätigkeit im Wesentlichen für die Kommune verrichtet. Hierbei zählen auch Leistungen, die aufgrund einer Aufgabenübertragung anderen Nutzern gegenüber erbracht werden (wie z. B. Wasserversorgung und Abwasserreinigung), zu den Tätigkeiten für die Kommune. Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben, so dass keine Ausschreibung der Wärmelieferung erforderlich ist.

Ein Vertreter des Wasserverbandes wird in der Sitzung zum Bau und zum Betrieb des BHKW vortragen.

 

Die Investitionskosten belaufen sich auf rd. 2.120.000 Euro, der Förderbetrag würde dann 1.696.000 Euro betragen. Der Eigenanteil der Samtgemeinde Elbtalaue in Höhe von 424.000 Euro soll über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Siehe hierzu auch Vorlage 2/253/2009 (Nachtragssatzung).

 

Herr Lutz Werner wird in der Sitzung seine Planungen vorstellen.

 

Anmerkung

Sollte dem in Rede stehenden Zuschussantrag nicht entsprochen werden, wird ein neuer Antrag im Rahmen des Konjunkturpakets II gestellt, hierfür stehen der Samtgemeinde ca. 800.000 € zur Verfügung. In diesem Falle wird der Neubau einer 2 – teiligen Halle aus Kostengründen nicht realisierbar sein. Alternativ sollte die energetische Sanierung der bestehenden Halle erfolgen.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuschuss aus Mitteln des Sportstättenförderprogramms im Rahmen des Konjunkturpakets II zu beantragen.

Die mit dem Nachtrag zur Verfügung gestellten Mittel bleiben bis zur Bewilligung des Antrages gesperrt.