Sachverhalt:
Im
Rahmen des Konjunkturpaketes II beabsichtigt die Samtgemeinde Elbtalaue, die
aus den 50iger Jahren des vorigen Jahrhunderts gebaute Turnhalle der
Grundschule Hitzacker abzureißen und neu zu erstellen.
Dazu
wird ein entsprechender Zuschussantrag an das Land Niedersachsen gestellt, um
aus dem Sportstättenförderprogramm im Rahmen des Konjunkturpaketes einen
Zuschuss in Höhe von 80% der anerkennungsfähigen Kosten zu erhalten. Der Antrag
ist bis Ende April zu stellen.
Eine
alleinige Sanierung der vorhandenen Halle ist nicht ausreichend. Zum einen wird
der energetische Stand eines Neubaues nicht erreicht, zum anderen ist die Halle
jetzt schon nicht ausreichend für die vorhandenen Nutzer. Da ab dem Schuljahr
2009/2010 die Grundschule Hitzacker mit dem Ganztagsbetrieb beginnen wird, sind
weitere Hallenkapazitäten erforderlich.
Nachdem die Föderalismuskommission
beschlossen hat, den Art. 104 GG so zu ändern, dass Finanzzuweisungen an die
Länder in Ausnahmefällen nicht nur auf den Gebieten gewährt werden dürfen, auf
denen der Bund das Gesetzgebungsrecht hat, hat das Land Niedersachsen per
12.03.2009 seine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung
von Sportstätten überarbeitet und veröffentlicht. Danach ist im Rahmen der Sportstättenförderung
neben der Sanierung auch eine Erweiterung oder auch ein Neubau zulässig. Ein Neubau muss ziemlich an
der gleichen Stelle errichtet werden, wo sich das bisherige Bauwerk befindet.
Außerdem ist bei einem Neubau, wenn dieser größer ausfällt, als das bisherige
Bauwerk, bei der Antragsstellung der Bedarf ausführlich zu erläutern und zu
begründen, ebenso, das ein Neubau die wirtschaftlich günstigere Alternative
ist.
Auszug aus der Richtlinie:
" 2.2 Ersatz
vorhandener Sporthallen (Turnhallen)
Die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe an
Stelle einer Sanierung kommt nur in Betracht, wenn sich dies als
wirtschaftlichste Lösung darstellt. Der zukünftige Bedarf an der Sportanlage
ist besonders zu begründen"
Zur Minimierung der Investitionskosten
und zur Verringerung der künftigen Betriebskosten ist angedacht, die Beheizung über ein BHKW, das
vom Wasserverband Dannenberg – Hitzacker errichtet und betrieben werden soll,
vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit dem BHKW wurde die
vergaberechtliche Seite geprüft. Bei der Wärmelieferung durch den Wasserverband
an die Samtgemeinde handelt es sich um ein vergaberechtsfreies, sogenanntes
Inhouse - Geschäft. Ein solches liegt nach ständiger Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes dann vor, wenn die Kommune über den Auftragnehmer
(in diesem Fall der Wasserverband) eine Kontrolle so ausübt, wie über ihre
eigenen Dienststellen und wenn dieser zugleich seine Tätigkeit im Wesentlichen
für die Kommune verrichtet. Hierbei zählen auch Leistungen, die aufgrund einer
Aufgabenübertragung anderen Nutzern gegenüber erbracht werden (wie z. B.
Wasserversorgung und Abwasserreinigung), zu den Tätigkeiten für die Kommune.
Beide Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall gegeben, so dass keine
Ausschreibung der Wärmelieferung erforderlich ist.
Ein Vertreter des Wasserverbandes wird
in der Sitzung zum Bau und zum Betrieb des BHKW vortragen.
Die
Investitionskosten belaufen sich auf rd. 2.120.000 Euro, der Förderbetrag würde
dann 1.696.000 Euro betragen. Der Eigenanteil der Samtgemeinde Elbtalaue in
Höhe von 424.000 Euro soll über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Siehe
hierzu auch Vorlage 2/253/2009 (Nachtragssatzung).
Herr
Lutz Werner wird in der Sitzung seine Planungen vorstellen.
Anmerkung
Sollte dem in Rede stehenden Zuschussantrag nicht entsprochen werden, wird ein neuer Antrag im Rahmen des Konjunkturpakets II gestellt, hierfür stehen der Samtgemeinde ca. 800.000 € zur Verfügung. In diesem Falle wird der Neubau einer 2 – teiligen Halle aus Kostengründen nicht realisierbar sein. Alternativ sollte die energetische Sanierung der bestehenden Halle erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Zuschuss aus Mitteln des Sportstättenförderprogramms im
Rahmen des Konjunkturpakets II zu beantragen.
Die mit dem Nachtrag zur Verfügung gestellten Mittel bleiben bis zur Bewilligung des Antrages gesperrt.