Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH hat den Jahresabschluss zum 31.12.2007 mit Anhang und Lagebericht für den
Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und
ist zu folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:“
Der Jahresabschuss
und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das
Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2007 entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und
Ertragslage, die Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen
Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Einzelheiten der
Prüfung können dem Prüfungsbericht entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der von Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS
Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird
festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftjahr 2007 entlastet.
c) Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 1.337,77 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zugeführt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
92.452,39 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.