Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz), gelten Rechtsvorschriften der ehemaligen
Samtgemeinden längstens bis zum 31.10.2009. Aus den ehemaligen Samtgemeinden Hitzacker
(Elbe) und Dannenberg (Elbe) bestehen jeweils Satzungen über die Reinigung
öffentlicher Straßen. Der wesentliche Unterschied der beiden Satzungen besteht
darin, dass durch die maschinelle Straßenreinigung in Bereichen der Stadt
Dannenberg (Elbe) ein Anschluss- und Benutzungszwang der Einrichtung für die
Grundstückseigentümer besteht, die an die in der Anlage zur
Straßenreinigungsverordnung aufgeführten Straßen angrenzen oder durch sie
erschlossen werden. Die beiden bisherigen Satzungen sowie die Neufassung der
Straßenreinigungssatzung sind der Vorlage in einer Gegenüberstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der
Samtgemeinde Elbtalaue über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)
wird beschlossen.