Betreff
Sitzungen politischer Gremien, Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
Vorlage
00/197/2009
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung für den
Samtgemeinderat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die aufgrund
besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue
regelt in
§ 3 Angelegenheiten der Öffentlichkeit.
Dazu wurde im Absatz 3 festgelegt:
·
„Aufzeichnungen auf Tonträger durch
Dritte sind nicht zulässig. Sie können auf Beschluss des Rates zugelassen
werden.“
Ergänzend zu dieser Regelung der Geschäftsordnung wird das
Schreiben des Landrates zur
„Presse in Kreistags- und
Fachausschusssitzungen“ zur Kenntnis und mit der
Bitte um Beachtung bei Sitzungen der Fachausschüsse vorgelegt.
Beschlussvorschlag: