Sachverhalt:
Es ist
beabsichtigt, mit Unterstützung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr
Penkefitz ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung
Penkefitz, zu errichten.
Das Flurstück liegt
im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan mit dem Hinweis „Feuerwehr (F)“
versehen. Aus Sicht des Landkreises bestehen planungsrechtlich keine Bedenken
gegen den Bau des Gerätehauses im dafür vorgesehenen Baufenster.
Beschlussvorschlag:
Für den Bau eines
Feuerwehrgerätehauses in Penkefitz erwirbt die Samtgemeinde Elbtalaue von der
Stadt Dannenberg (Elbe) das Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz, in
Größe von 4.781 m². Der Kaufpreis beträgt 1,00 € / m². Die Kosten des Vertrages
und seiner Durchführung trägt die Erwerberin.
Sollte die
Samtgemeinde das Grundstück nicht bis spätestens Ende 2010 mit einem Gerätehaus
bebauen, hat die Stadt Dannenberg (Elbe) das Recht auf kostenlose
Rückübertragung. Dieses Recht wird nicht dinglich gesichert.