Betreff
Anpassung Tilgungsleistungen f. Darlehen bei der HSH Nordbank
Vorlage
20/125/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Der Samtgemeindeausschuss und -rat werden über folgende Eilentscheidung gemäß § 66 NGO informiert:

Im HHJ 2009 wird zur Leistung einer Ausfallentschädigung ein überplanmäßiger Aufwand von 51.490 € genehmigt, zwecks Anhebung der Tilgungsleistungen für das Darlehen 20/148 bei der HSH Nordbank.

 

 

Für das Darlehen sind folgende Konditionen vereinbart:

 

Für das o.a. Darlehen sollen die Tilgungsleistungen per 1.4.2009 von 1 % auf 2 % angehoben werden.

Die Restschuld des Darlehens beläuft sich auf 3.797.622,81 € zum 31.3.2009. Die Laufzeit (Zinsbindung) ist bis zum 31.12.2026 vereinbart.

 

Für die Restlaufzeit des Darlehens sind bei jetziger 1 %-Tilgung insgesamt 2.408.349,04 € an Zinsen zu leisten. Bei Anhebung der Tilgungsleistungen auf 2 % verringern sich die Gesamtzinsen um 542.844 €. Für die Tilgungsanpassung erhebt die HSH Nordbank eine Ausfallentschädigung von 51.490 €. Unter Einbeziehung der Entschädigungsleistung ergibt sich auf die Restlaufzeit eine Zins-Ersparnis von 491.354 €.

Die Ausfallentschädigung ist zum Umstellungstermin fällig, entsprechende Mittel sind hierfür im HHJ 2009 nicht eingeplant.

Die Anpassungskonditionen sind jeweils tagesgebunden, die vorherige Einholung einer Ratsentscheidung war daher nicht möglich.