Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Ringel fragt an, ob die
Beschäftigten der Samtgemeinde dazu verpflichtet wurden, beim Wechsel in das
Homeoffice den dienstlichen Telefonanschluss auf das Gerät zuhause umzuleiten,
damit eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat die Erfahrung gemacht, dass
dieses nicht immer der Fall ist.
1.SgRat Beitz antwortet,
dass die Mitarbeiter in der Tat durch Dienstanweisung zum Umstellen der
Telefonie verpflichtet sind.