Rh Ringel fragt an, ob die Beschäftigten der Samtgemeinde dazu verpflichtet wurden, beim Wechsel in das Homeoffice den dienstlichen Telefonanschluss auf das Gerät zuhause umzuleiten, damit eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat die Erfahrung gemacht, dass dieses nicht immer der Fall ist.

 

1.SgRat Beitz antwortet, dass die Mitarbeiter in der Tat durch Dienstanweisung zum Umstellen der Telefonie verpflichtet sind.