Sitzung: 17.02.2022 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Rf Heinz bittet darum, dass
die Anwesenden in künftigen Niederschriften als Teilnehmerinnen und Teilnehmer
deklariert werden.
Anmerkung der Verwaltung: nach
Rücksprache mit Rf Heinz und der Gleichstellungsbeauftragen Susanne
Götting-Nilius einigt man sich hier auf einen genderneutralen Begriff in Form
von Anwesende.
Rf Heinz weist darauf hin, dass in Niederschrift XI/02 vom 17.02.2022 bei Punkt
10 in Absatz 16 Kosten in Höhe von 100 Euro pro Laterne erwähnt werden. Hier
muss es heißen 100 Euro pro Zeitschaltuhr.
Rh Struck wünscht den Punkt 8, Absatz 3, wie folgt zu ändern:
Rh Struck stellt die Frage
nach dem Grund für die Abänderung des von ihm eingereichten TOP
„Insektenfreundliche Leuchtmittel (Rh Struck)“ auf den Wortlaut „Umstellung auf
insektenfreundliche Straßenbeleuchtung“. Insbesondere solle ihm die Begründung
für diese Abänderung erklärt werden. Als Antwort erhob Bgm Ringel mehrfach den
Vorwurf, Rh Struck habe keine Zahlen geliefert. Daraufhin zitierte Rh Struck
mehrere Passagen aus verschiedenen Niederschriften aus denen eindeutig
hervorging, dass die Beibringung der Zahlen durch die Verwaltung erfolgen
sollte. Bgm Ringel behauptet, Rh Struck habe keinen konkreten Antrag gestellt,
es sei kein Auftrag an die Verwaltung zur Kostenermittlung eingegangen und der
Bgm habe ausreichend Zahlenmaterial beigebracht. Rh Struck konnte sämtliche
Aussagen wiederlegen und fragte den Bgm nach Gründen für den gesamten Vorfall.
Worauf dieser entgegnete „es sein so seine Art“.
5 Ratsmitglieder befürworten die Änderung von Rh
Struck, 3 lehnen sie ab und 2 enthalten sich.
Anmerkung der Verwaltung: die
betreffenden Passagen in der Niederschrift XI/02 vom 17.02.22 werden
dahingehend geändert. Wobei emotionale Ausdrücke wie „Vorwurf“ oder „behauptet“
entsprechend ersetzt werden. Ein erneuter Versand erfolgt nicht. Die Änderungen
sind im Ratsinformationssystem einsehbar.
Der Rat der Gemeinde
Gusborn fasst daher folgenden
Die Niederschrift Nr. XI/02
vom 17.02.2022 -öffentlicher Teil- wird mit 9 Ja Stimmen und 1 Enthaltung
einstimmig genehmigt.