Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Rf Heinz bittet darum, dass die Anwesenden in künftigen Niederschriften als Teilnehmerinnen und Teilnehmer deklariert werden.

 

Anmerkung der Verwaltung: nach Rücksprache mit Rf Heinz und der Gleichstellungsbeauftragen Susanne Götting-Nilius einigt man sich hier auf einen genderneutralen Begriff in Form von Anwesende.

Rf Heinz weist darauf hin, dass in Niederschrift XI/02 vom 17.02.2022 bei Punkt 10 in Absatz 16 Kosten in Höhe von 100 Euro pro Laterne erwähnt werden. Hier muss es heißen 100 Euro pro Zeitschaltuhr.

Rh Struck wünscht den Punkt 8, Absatz 3, wie folgt zu ändern:

Rh Struck stellt die Frage nach dem Grund für die Abänderung des von ihm eingereichten TOP „Insektenfreundliche Leuchtmittel (Rh Struck)“ auf den Wortlaut „Umstellung auf insektenfreundliche Straßenbeleuchtung“. Insbesondere solle ihm die Begründung für diese Abänderung erklärt werden. Als Antwort erhob Bgm Ringel mehrfach den Vorwurf, Rh Struck habe keine Zahlen geliefert. Daraufhin zitierte Rh Struck mehrere Passagen aus verschiedenen Niederschriften aus denen eindeutig hervorging, dass die Beibringung der Zahlen durch die Verwaltung erfolgen sollte. Bgm Ringel behauptet, Rh Struck habe keinen konkreten Antrag gestellt, es sei kein Auftrag an die Verwaltung zur Kostenermittlung eingegangen und der Bgm habe ausreichend Zahlenmaterial beigebracht. Rh Struck konnte sämtliche Aussagen wiederlegen und fragte den Bgm nach Gründen für den gesamten Vorfall. Worauf dieser entgegnete „es sein so seine Art“.

 

5 Ratsmitglieder befürworten die Änderung von Rh Struck, 3 lehnen sie ab und 2 enthalten sich.

 

Anmerkung der Verwaltung: die betreffenden Passagen in der Niederschrift XI/02 vom 17.02.22 werden dahingehend geändert. Wobei emotionale Ausdrücke wie „Vorwurf“ oder „behauptet“ entsprechend ersetzt werden. Ein erneuter Versand erfolgt nicht. Die Änderungen sind im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst daher folgenden

 


Die Niederschrift Nr. XI/02 vom 17.02.2022 -öffentlicher Teil- wird mit 9 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig genehmigt.