Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0434/2021
Es handelt sich hierbei um den erarbeiteten Sachverhalt der
Mobilitätsagentur:
Die im Rahmen des
„Masterplans 100% Klimaschutz“ beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung
des Verkehrs vom Privat-PKW auf das Rad bzw. Pedelec (von 10%) und den ÖPNV
(von 20%). Aktuelle Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU,
deuten auf einen massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung
und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung im Mobilitätsverhalten führen wird. Diesen Wandel
gilt es proaktiv zu gestalten.
Der 2017 durch den
Kreistag beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur
Mobilität, die bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden
konnten. Mit der Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines
befristeten Förderprojektes vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 Kernelemente eines
kommunalen Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebaut.
Durch die Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender klimafreundlicher Mobilitätsangebote,
wurden erste wichtige Schritte im Hinblick auf eine zukunftsfähige
Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingeleitet.
Der notwendige weitere
Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der interkommunalen
Zusammenarbeit, sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen und
Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive
Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als
auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch
qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse,
Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses
Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur,
Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen,
Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in
Verbindung mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten,
Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere
die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der
Verwaltungsebenen (v.a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der
Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD,
Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig.
An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die Mobilitätsagentur
Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des
Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden
(zunächst v.a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie
Fördervorhaben konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess
in Kooperation mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den
Straßenbaulastträgern) begleiten. Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten
der freiwilligen Entscheidung eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene
Kooperation von der Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).
Das kommunale Mobilitätsmanagement
übernimmt somit v.a. folgende Aufgaben:
I.
integrierte Mobilitätsplanung,
Vernetzung von Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots,
Digitalisierung
II.
Projekt- und Konzeptentwicklung
bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept)
III.
Fördermittelakquise und
-management
IV.
Partizipation, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen
Der erste inhaltliche
Schwerpunkt liegt beim Radverkehr (1. Säule), begleitet durch die Erstellung
eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern . Der
Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den
Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte
sind in der Graphik (s. Anlage 1) aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das
schulische Mobilitätsmanagement (2. Säule), die Unterstützung ergänzender
klimafreundlicher Mobilitätsangebote (3. Säule) sowie das Thema E-Mobilität in
Verbindung mit erneuerbaren Energien (4. Säule). Eine Graphik mit den
Abeitsschwerpunkten ist in der Anlage 1 entalten.
Der Entwurf eines
Finanzierungsplans ist in Anlage 2 beigefügt. Für das Jahr 2022 sind die Mittel
für das zweite Halbjahr notwendig, da das Fördervorhaben der Mobilitätsagentur
die Finanzierung bis zum 30.6.2022 sicherstellt. Ab dem Jahr 2023 werden alle
Kosten für volle 12 Monate gerechnet. Die Kosten werden zu 50 % zwischen dem
Landkreis und den Samtgemeinden aufgeteilt (s. Anlage 3). Bei der Aufteilung
der Kosten der Samtgemeinden wurde ein Schlüssel verwendet, der sich zu 50 % an
der Fläche und zu 50 % an den Einwohnerzahlen orientiert.
Die Erstellung eines
straßenbaulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von 90.000 €)
ist im Gesamtfinanzierungsplan (s. Anlage 2) bereits enthalten. Das
Radverkehrskonzept bildet eine notwendige Grundlage für zukünftige investive
Förderungen im Radverkehr.
Anmerkung der Verwaltung:
Die SG Lüchow hat bereits die
Einrichtung und Finanzierung des kommunalen Mobilitätsmanagements gem. den
beigefügten Anlagen vollumfänglich beschlossen.
Die SG Gartow hat abweichend
beschlossen, dass das Mobilitätsmanagement mit einem jährlichen Betrag von
2.500,- € unterstützt wird, dieser Beschluss gillt zunächst für 3 Jahre.
AV Herzog
erhofft sich, dass die kommunale Zusammenarbeit bei diesem Thema in den
Mittelpunkt gerückt wird und hält diese Zusammenarbeit, insbesondere auch beim
Thema Klima und Radverkehr, für unumgänglich.
SgBgm Meyer erläutert, dass
der Ursprung dieses Projektes in Beratungen über das landkreisweite Radwegenetz
und dem Vorschlag einen Radwegekoordinator einzusetzen liegt und dass das der
Radverkehr nur der 1. Baustein beim Thema Mobilität sein kann.
Frau Harlfinger-Düpow
erläutert, dass der Sachverhalt in der Vorlage dargelegt ist.
Sie informiert anhand einer
Beamer-Darstellung über die seit 01.07.2020 durchgeführten Tätigkeiten im
Bereich des Mobilitätsmanagements: Aufbau der Servicestelle Busbahnhof Lüchow,
Neuauflegung der Mobilitätsbroschüre, Entwicklung der Webseite, Durchführung
der Mobilitätsbefragung, Entwicklung einer Mobilitätskarte mit insgesamt 60
Ladepunkten für E-Bikes, Aufbau eines Bikesharingprojektes mit Buchungsportal
für das Carsharing und vielfältige Beratungen in den Städten und auch auf dem
Land.
Sie zeigt die
Besucherstatistik des Mobilitätspavillons über das Ticketverkäufe, u.a. auch
das Niedersachenticket, und Carsharingbuchungen abgewickelt werden und über das
Vermittlungen zu den Themen Carsharing, Bikesharing und Bürgermobile erfolgen.
Als nächste Schritte sind
die Förderung des Radverkehrs, die Vernetzung der bestehenden
Mobilitätsangebote, die Entwicklung einer Mobilitäts-App und die Durchführung
eines ÖPNV-Modellprojekts geplant.
Frau Harlfinger-Düpow zeigt
an der Leinwand die angedachten Aufgaben des Kommunalen Mobilitätsmanagements
(Integrierte Mobilitätsplanung, Vernetzung von Verkehrsträgern und Entwicklung
eines bedarfsgerechten Angebots, Digitalisierung, Projekt- und
Konzeptionsentwicklung bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept), Fördermittelakquise
und –management sowie Partizipation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und
Kampagnen. Sie erläutert die Graphik über die weiteren inhaltlichen
Schwerpunkte (Anlage I der Vorlage), und die Aufstellung der Kosten und die
angedachte Aufteilung (Anlagen II und III der Vorlage) und beantwortet Fragen.
Hinweis: Die
PowerPointPräsentation ist im Gremiendienstprogramm der Samtgemeinde Elbtalaue
eingestellt.
Rh Siebolds befürwortet das
ganzheitliche Vorgehen und fragt nach der Einbeziehung des ERIXX, nach der
Einbeziehung des Fußgängerverkehrs, nach der Berücksichtigung der
Behindertengerechtigkeit und nach der Beurteilung im Hinblick auf die
Klimarelevanz.
Frau Harlfinger-Düpow und
Frau Dittmer antworten, dass
-
bei den Sitzungen des
bestehenden Arbeitskreises Mobilität die Behindertenbeauftragten eingeladen
werden um das Thema Barrierefreiheit einzubeziehen.
-
die Klimaneutralität über
allem steht und dass das Verhalten der Bürger dahingehend untersucht werden
soll, wie das Ziel einer 10%tigen Pkw-Verlagerung auf den Radverkehr und einer
20%tigen Pkw-Verlagerung auf den ÖPNV-Verkehr erreicht werden kann.
-
die Anbindung des ERISS und
die Berücksichtigung des Fußgängerverkehrs wichtig sind, um die genannten Ziele
zu erreichen.
Für Rh Krull ist die Mittelbereitstellung sinnvoll
eingesetztes Geld, weil die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht
geleistet werden können und für die Aufgabenerledigung Fachkompetenz
erforderlich ist.
In der Beratung wird kritisiert, dass die Samtgemeinde
Gartow den Finanzierungvorschlag nicht mittragen will.
SgBgm Meyer spricht sich dafür aus, die Samtgemeinde
Gartow nochmals zu bitten die vorgeschlagene Finanzierung mit zu tragen.
Rh Siebolds spricht die Evaluierung an, die seiner
Meinung nach an Zielen und Kenngrößen festgemacht werden muss.
AV Herzog verweist auf die guten Inhalte und Ziele des
Masterplans des Landkreises
und spricht sich dafür aus, diesen allen
Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
(Link zum Masterplan: https://klimapakt.org/files/p/r/pr4n0mlfjao/attc_RwjhbmvPBGkANBe8.pdf)
Ein wichtiger Punkt ist für ihn die Vermeidung von
Verkehr, z. B. durch eine erhebliche Steigerung der Homeoffice-Arbeit. Ein
weiterer wichtiger Punkt ist für ihn, die Angebote in Baugebieten zu
verbessern.
Er weist darauf hin, dass ein Überschuss der GWBF von
90.000 € für die Verbesserung des Radverkehrs eingesetzt werden sollte.
Frau Dittmer erläutert, dass die GWBF-Mittel zur
Verbesserung des Radverkehrs in Schulbereichen vorgesehen waren. Von diesen
Mittel wurden 15.000 € für ein Gutachten zur Verbesserung des
Schülerradverkehrs eingesetzt und weitere Mittel für die Anschaffung von
Radabstellanlagen. Die Restmittel sollen im Radsharing-Programm für E-Räder und
E-Lastenräder verwendet werden.
Sie weist weiter darauf hin, dass Verkehrsvermeidung
im Zusammenhang mit der Bundes- und Landespolitik gesehen werden und vor Ort
ergänzt werden muss, z.B. mit der Kombination von Carsharing mit BürgerMobilen.
Frau Dittmer bestätigt, dass es wichtig ist Angebote in Baugebieten zu
verbessern.
Rh Flindt weist auf die Bedeutung der
Verkehrsverbindungen in die Nachbarkreise hin, insbesondere auch der
Randgebiete.
Nach Beratung über die angesprochenen Punkte besteht
Einigkeit, nachfolgenden von der Mobilitätsagentur erarbeiteten Beschlussvorschlag
zu empfehlen:
„Der Samtgemeinderat beschließt die Finanzierung und
Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als
Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und
des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit
3,5 Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das
Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig (vsl. ab 2023)
wird der Aufbau einer eigenständigen Organisationseinheit innerhalb der
Organisationsstruktur des Landkreises angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den
politischen Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem
Landkreis und den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur,
Ziele, Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.
Der Samtgemeinderat beschließt die Bereitstellung von
Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am kommunalen Mobilitätsmanagement in
Höhe von ……….im Haushaltsjahr 2022“
und diesen Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen,
dass die Samtgemeinde Gartow gebeten wird, ihren Kostenbeteiligungsbeschluss zu
überdenken und dass das Projekt nach 2 Jahren zu evaluieren ist und nach jedem
Jahr ein Tätigkeitsbericht vorzulegen ist.
Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen
Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der
Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises
Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5
Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt
und knüpft so nahtlos an das Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“
an. Langfristig (vsl. ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen
Organisationseinheit innerhalb der Organisationsstruktur des Landkreises
angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen Mandatsträgern der Entwurf
einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden
vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele, Aufgabenfelder,
begleitende Gremien und weitere Details regelt.
Der Samtgemeinderat
beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am
kommunalen Mobilitätsmangement in Höhe von 42.814,49 € im Haushaltsjahr 2022.
Die Samtgemeinde Gartow wird gebeten, ihren
Kostenbeteiligungsbeschluss zu überdenken.
Das Projekt ist nach 2 Jahren zu evaluieren und nach
jedem Jahr ist ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.