Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Es handelt sich hierbei um den erarbeiteten Sachverhalt der Mobilitätsagentur:

Die im Rahmen des „Masterplans 100% Klimaschutz“ beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung des Verkehrs vom Privat-PKW auf das Rad bzw. Pedelec (von 10%) und den ÖPNV (von 20%). Aktuelle Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU, deuten auf einen massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung  im Mobilitätsverhalten führen wird. Diesen Wandel gilt es proaktiv zu gestalten.

Der 2017 durch den Kreistag beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur Mobilität, die bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden konnten. Mit der Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines befristeten Förderprojektes vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 Kernelemente eines kommunalen Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebaut. Durch die Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender klimafreundlicher Mobilitätsangebote, wurden erste wichtige Schritte im Hinblick auf eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingeleitet.

Der notwendige weitere Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der interkommunalen Zusammenarbeit, sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen und Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse, Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur, Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen, Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in Verbindung mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten, Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der Verwaltungsebenen (v.a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD, Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig. An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die Mobilitätsagentur Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden (zunächst v.a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie Fördervorhaben konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess in Kooperation mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den Straßenbaulastträgern) begleiten. Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten der freiwilligen Entscheidung eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene Kooperation von der Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).

Das kommunale Mobilitätsmanagement übernimmt somit v.a. folgende Aufgaben:

I.                     integrierte Mobilitätsplanung, Vernetzung von Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots, Digitalisierung

II.                   Projekt- und Konzeptentwicklung bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept)

III.                 Fördermittelakquise und -management

IV.                Partizipation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen

Der erste inhaltliche Schwerpunkt liegt beim Radverkehr (1. Säule), begleitet durch die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern . Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind in der Graphik (s. Anlage 1) aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das schulische Mobilitätsmanagement (2. Säule), die Unterstützung ergänzender klimafreundlicher Mobilitätsangebote (3. Säule) sowie das Thema E-Mobilität in Verbindung mit erneuerbaren Energien (4. Säule). Eine Graphik mit den Abeitsschwerpunkten ist in der Anlage 1 entalten.

Der Entwurf eines Finanzierungsplans ist in Anlage 2 beigefügt. Für das Jahr 2022 sind die Mittel für das zweite Halbjahr notwendig, da das Fördervorhaben der Mobilitätsagentur die Finanzierung bis zum 30.6.2022 sicherstellt. Ab dem Jahr 2023 werden alle Kosten für volle 12 Monate gerechnet. Die Kosten werden zu 50 % zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden aufgeteilt (s. Anlage 3). Bei der Aufteilung der Kosten der Samtgemeinden wurde ein Schlüssel verwendet, der sich zu 50 % an der Fläche und zu 50 % an den Einwohnerzahlen orientiert.

Die Erstellung eines straßenbaulastträgerübergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von 90.000 €) ist im Gesamtfinanzierungsplan (s. Anlage 2) bereits enthalten. Das Radverkehrskonzept bildet eine notwendige Grundlage für zukünftige investive Förderungen im Radverkehr.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die SG Lüchow hat bereits die Einrichtung und Finanzierung des kommunalen Mobilitätsmanagements gem. den beigefügten Anlagen vollumfänglich beschlossen.

Die SG Gartow hat abweichend beschlossen, dass das Mobilitätsmanagement mit einem jährlichen Betrag von 2.500,- € unterstützt wird, dieser Beschluss gillt zunächst für 3 Jahre.

AV Herzog erhofft sich, dass die kommunale Zusammenarbeit bei diesem Thema in den Mittelpunkt gerückt wird und hält diese Zusammenarbeit, insbesondere auch beim Thema Klima und Radverkehr, für unumgänglich.

 

 

SgBgm Meyer erläutert, dass der Ursprung dieses Projektes in Beratungen über das landkreisweite Radwegenetz und dem Vorschlag einen Radwegekoordinator einzusetzen liegt und dass das der Radverkehr nur der 1. Baustein beim Thema Mobilität sein kann.

 

Frau Harlfinger-Düpow erläutert, dass der Sachverhalt in der Vorlage dargelegt ist.

Sie informiert anhand einer Beamer-Darstellung über die seit 01.07.2020 durchgeführten Tätigkeiten im Bereich des Mobilitätsmanagements: Aufbau der Servicestelle Busbahnhof Lüchow, Neuauflegung der Mobilitätsbroschüre, Entwicklung der Webseite, Durchführung der Mobilitätsbefragung, Entwicklung einer Mobilitätskarte mit insgesamt 60 Ladepunkten für E-Bikes, Aufbau eines Bikesharingprojektes mit Buchungsportal für das Carsharing und vielfältige Beratungen in den Städten und auch auf dem Land.

Sie zeigt die Besucherstatistik des Mobilitätspavillons über das Ticketverkäufe, u.a. auch das Niedersachenticket, und Carsharingbuchungen abgewickelt werden und über das Vermittlungen zu den Themen Carsharing, Bikesharing und Bürgermobile erfolgen.

Als nächste Schritte sind die Förderung des Radverkehrs, die Vernetzung der bestehenden Mobilitätsangebote, die Entwicklung einer Mobilitäts-App und die Durchführung eines ÖPNV-Modellprojekts geplant.

Frau Harlfinger-Düpow zeigt an der Leinwand die angedachten Aufgaben des Kommunalen Mobilitätsmanagements (Integrierte Mobilitätsplanung, Vernetzung von Verkehrsträgern und Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots, Digitalisierung, Projekt- und Konzeptionsentwicklung bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept), Fördermittelakquise und –management sowie Partizipation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen. Sie erläutert die Graphik über die weiteren inhaltlichen Schwerpunkte (Anlage I der Vorlage), und die Aufstellung der Kosten und die angedachte Aufteilung (Anlagen II und III der Vorlage) und beantwortet Fragen.

Hinweis: Die PowerPointPräsentation ist im Gremiendienstprogramm der Samtgemeinde Elbtalaue eingestellt.

 

Rh Siebolds befürwortet das ganzheitliche Vorgehen und fragt nach der Einbeziehung des ERIXX, nach der Einbeziehung des Fußgängerverkehrs, nach der Berücksichtigung der Behindertengerechtigkeit und nach der Beurteilung im Hinblick auf die Klimarelevanz.

 

Frau Harlfinger-Düpow und Frau Dittmer antworten, dass

-       bei den Sitzungen des bestehenden Arbeitskreises Mobilität die Behindertenbeauftragten eingeladen werden um das Thema Barrierefreiheit einzubeziehen.

-       die Klimaneutralität über allem steht und dass das Verhalten der Bürger dahingehend untersucht werden soll, wie das Ziel einer 10%tigen Pkw-Verlagerung auf den Radverkehr und einer 20%tigen Pkw-Verlagerung auf den ÖPNV-Verkehr erreicht werden kann.

-       die Anbindung des ERISS und die Berücksichtigung des Fußgängerverkehrs wichtig sind, um die genannten Ziele zu erreichen.

 

Für Rh Krull ist die Mittelbereitstellung sinnvoll eingesetztes Geld, weil die Aufgaben mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können und für die Aufgabenerledigung Fachkompetenz erforderlich ist.

 

In der Beratung wird kritisiert, dass die Samtgemeinde Gartow den Finanzierungvorschlag nicht mittragen will.

 

SgBgm Meyer spricht sich dafür aus, die Samtgemeinde Gartow nochmals zu bitten die vorgeschlagene Finanzierung mit zu tragen.

 

Rh Siebolds spricht die Evaluierung an, die seiner Meinung nach an Zielen und Kenngrößen festgemacht werden muss.

 

AV Herzog verweist auf die guten Inhalte und Ziele des Masterplans des Landkreises

und spricht sich dafür aus, diesen allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

(Link zum Masterplan: https://klimapakt.org/files/p/r/pr4n0mlfjao/attc_RwjhbmvPBGkANBe8.pdf)

Ein wichtiger Punkt ist für ihn die Vermeidung von Verkehr, z. B. durch eine erhebliche Steigerung der Homeoffice-Arbeit. Ein weiterer wichtiger Punkt ist für ihn, die Angebote in Baugebieten zu verbessern.

Er weist darauf hin, dass ein Überschuss der GWBF von 90.000 € für die Verbesserung des Radverkehrs eingesetzt werden sollte.

 

Frau Dittmer erläutert, dass die GWBF-Mittel zur Verbesserung des Radverkehrs in Schulbereichen vorgesehen waren. Von diesen Mittel wurden 15.000 € für ein Gutachten zur Verbesserung des Schülerradverkehrs eingesetzt und weitere Mittel für die Anschaffung von Radabstellanlagen. Die Restmittel sollen im Radsharing-Programm für E-Räder und E-Lastenräder verwendet werden.

Sie weist weiter darauf hin, dass Verkehrsvermeidung im Zusammenhang mit der Bundes- und Landespolitik gesehen werden und vor Ort ergänzt werden muss, z.B. mit der Kombination von Carsharing mit BürgerMobilen. Frau Dittmer bestätigt, dass es wichtig ist Angebote in Baugebieten zu verbessern.

 

Rh Flindt weist auf die Bedeutung der Verkehrsverbindungen in die Nachbarkreise hin, insbesondere auch der Randgebiete.

 

Nach Beratung über die angesprochenen Punkte besteht Einigkeit, nachfolgenden von der Mobilitätsagentur erarbeiteten Beschlussvorschlag zu empfehlen:

„Der Samtgemeinderat beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5 Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig (vsl. ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen Organisationseinheit innerhalb der Organisationsstruktur des Landkreises angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele, Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.

Der Samtgemeinderat beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am kommunalen Mobilitätsmanagement in Höhe von ……….im Haushaltsjahr 2022“

und diesen Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Samtgemeinde Gartow gebeten wird, ihren Kostenbeteiligungsbeschluss zu überdenken und dass das Projekt nach 2 Jahren zu evaluieren ist und nach jedem Jahr ein Tätigkeitsbericht vorzulegen ist.

 

Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5 Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz beim  Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig (vsl. ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen Organisationseinheit innerhalb der Organisationsstruktur des Landkreises angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele, Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.

Der Samtgemeinderat beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am kommunalen Mobilitätsmangement in Höhe von 42.814,49 € im Haushaltsjahr 2022.

Die Samtgemeinde Gartow wird gebeten, ihren Kostenbeteiligungsbeschluss zu überdenken.

Das Projekt ist nach 2 Jahren zu evaluieren und nach jedem Jahr ist ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.