Sitzung: 17.11.2021 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0299/2021
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre
2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen
verändern.
Die Berechnung der
Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der
letzten Seite der Kalkulation (Ziffer 6) ist eine Übersicht mit den einzelnen
Änderungsvorschlägen.
Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die
Gebührensatzung zu ändern.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 7. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.