Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen verändern.

Die Berechnung der Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der letzten Seite der Kalkulation (Ziffer 6) ist eine Übersicht mit den einzelnen Änderungsvorschlägen.

 

Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.

 

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.