Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht.

Die Berechnung der Gebühr ist aus den Unterlagen zu Gebührenkalkulation ersichtlich.

 

Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.

 

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird beschlossen.