Sitzung: 17.11.2021 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0297/2021
Sachverhalt:
Die
Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche
Straßenreinigung für die Jahre 2022 und 2023 hat ergeben, dass sich die Gebühr
für die Leistung erhöht.
Die Berechnung der
Gebühr ist aus den Unterlagen zu Gebührenkalkulation ersichtlich.
Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die
Gebührensatzung zu ändern.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird
beschlossen.