Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Personalstundensatz für die Arbeiten des Eigenbetriebes ist jährlich zu berechnen. Grundlage der Stundensatzberechnung sind die geplanten Gesamtjahresarbeitsstunden, die unter Berücksichtigung tariflicher Änderungen den geplanten Aufwand decken sollen. 

Die Übersicht über die Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

BL Klafak erläutert die Berechnung der Jahresarbeitsstunden einer Arbeitskraft, die Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2022. Für das Jahr 2022 wurden 200 Nettoarbeitstage zugrunde gelegt. 

Bei den Aufwendungen für das Bestattungswesen sind 302.100,00 € anstatt 312.900,00 € und bei den Aufwendungen für die maschinelle Straßenreinigung 136.200,00 € anstatt 126.500.00 € bei der Berechnung des Personalstundensatzes zu berücksichtigen. In der Summe für die Berechnung ändert sich gegenüber der Anlage jedoch nichts. Der Personalstundenverrechnungssatz beträgt nach der Berechnung 44,49 Euro. Da der Verrechnungssatz jedoch durch vier teilbar sein muss, da die Abrechnung im ¼ Stundentakt erfolgt, wird ein Verrechnungssatz für das Jahr 2022 in Höhe von 44,52 Euro vorgeschlagen.

 

Rh Flint merkt an, dass die Bestattungskosten und Straßenreinigungskosten aus der Berechnung des Personalstundensatzes rauszurechnen sind.

BL Klafak erklärt, dass dies nicht richtig wäre und es in den letzten Jahren bereits mehrfach besprochen und erläutert wurde.

FBL Kern ergänzt, dass diese Fragen in einem weiteren Treffen nochmals besprochen werden können.

 

Rh Ringel stellt den Antrag den Personalstundensatz auf 44,60 € festzulegen. Diesem wird mit 8 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.

 

Nach weiterer Aussprache nimmt der der BKDE den geänderten Personalstundensatz und die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue zur Kenntnis.

 


Beschlussvorschlag:

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.