Sitzung: 17.11.2021 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/0294/2021
Sachverhalt:
Der
Personalstundensatz für die Arbeiten des Eigenbetriebes ist jährlich zu
berechnen. Grundlage der Stundensatzberechnung sind die geplanten
Gesamtjahresarbeitsstunden, die unter Berücksichtigung tariflicher Änderungen
den geplanten Aufwand decken sollen.
Die Übersicht über
die Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des Personalstundensatzes sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
BL Klafak erläutert
die Berechnung der Jahresarbeitsstunden einer Arbeitskraft, die
Zusammenstellung der Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Jahr 2022. Für das Jahr 2022 wurden 200
Nettoarbeitstage zugrunde gelegt.
Bei den
Aufwendungen für das Bestattungswesen sind 302.100,00 € anstatt 312.900,00 €
und bei den Aufwendungen für die maschinelle Straßenreinigung 136.200,00 €
anstatt 126.500.00 € bei der Berechnung des Personalstundensatzes zu
berücksichtigen. In der Summe für die Berechnung ändert sich gegenüber der
Anlage jedoch nichts. Der Personalstundenverrechnungssatz beträgt nach der Berechnung
44,49 Euro. Da der Verrechnungssatz jedoch durch vier teilbar sein muss, da die
Abrechnung im ¼ Stundentakt erfolgt, wird ein Verrechnungssatz für das Jahr
2022 in Höhe von 44,52 Euro vorgeschlagen.
Rh Flint merkt an,
dass die Bestattungskosten und Straßenreinigungskosten aus der Berechnung des
Personalstundensatzes rauszurechnen sind.
BL Klafak erklärt,
dass dies nicht richtig wäre und es in den letzten Jahren bereits mehrfach
besprochen und erläutert wurde.
FBL Kern ergänzt,
dass diese Fragen in einem weiteren Treffen nochmals besprochen werden können.
Rh Ringel stellt
den Antrag den Personalstundensatz auf 44,60 € festzulegen. Diesem wird mit 8
Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Nach weiterer
Aussprache nimmt der der BKDE den geänderten Personalstundensatz und die
Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag:
Die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.