Der Weihnachtsmarkt wird unter anderen Vorzeichen stattfinden. So, wie in den Vorjahren, ist er nach den derzeit gültigen Verordnungen nicht erlaubt. Die Weihnachtsmarktregeln mit drei kommunalen Handlungsoptionen sind unpraktikabel. Eine Einzäunung des Marktes mit Zugangskontrollen widerspricht dem Charakter eines Weihnachtsmarktes. Die alternativ vorgeschlagene Bändchenausgabe ist organisatorisch sehr aufwendig und damit auch sehr kostenintensiv. Auch die Überwachung allein durch die Standbetreiber ist nicht geeignet, um einen Weihnachtsmarkt der herkömmlichen Art durchzuführen.

 

Rh Behning führt aus, dass die Lange Nacht der schönen Künste und auch der Verkaufsoffene Sonntag von der Stadt hervorragend organisiert wurden. Sowohl für die Geschäftswelt als auch für die Bürgerinnen und Bürger waren beide Veranstaltungen ein Highlight. Die Veranstaltungen haben „gut getan“.