Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0431/2021
Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V.
Die Satzung des Naturparkes gibt keine nähere Besetzungsregelung für die
Mitgliederversammlung vor. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet, wer
an den Mitgliederversammlungen des Naturparkes teilnehmen soll.
Die Verwaltung schlägt vor, den Samtgemeindebürgermeister, der sich von den
Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen kann, zu entsenden.
Ohne
Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue benennt für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des
Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V. den Samtgemeindebürgermeister. Dieser ist
befugt, sich von Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu lassen.