Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V. Die Satzung des Naturparkes gibt keine nähere Besetzungsregelung für die Mitgliederversammlung vor. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet, wer an den Mitgliederversammlungen des Naturparkes teilnehmen soll.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Samtgemeindebürgermeister, der sich von den Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen kann, zu entsenden.

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue benennt für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V. den Samtgemeindebürgermeister. Dieser ist befugt, sich von Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu lassen.