Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0423/2021
Aus der Mitte der
Ratsmitglieder kann der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden. Es ist der
Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“
Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele
Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende
Mitglieder) ihnen angehören sollen.
Die Sitzverteilung auf
Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß § 71 Abs.
2 NKomVG nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt.
Sollen Fachausschüsse mit
Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so ist bei der
Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die
Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“ entfallenden Sitze zu
ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die/der Ratsvorsitzende die Lose.
Die Fraktionen und Gruppen
benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „Anderen Personen“, für die auf
sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“
Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und Gruppen, auf
die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind
berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu
entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose Ratsmitglieder können
verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.
Die Vertretung der
Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende
Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen und Vertreter benannt
werden.
Der Schulausschuss ist ein
gesetzlicher Ausschuss gemäß § 110 Nieders. Schulgesetz in Verbindung mit § 73
NKomVG. Er besteht aus Ratsmitgliedern (beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 7
NKomVG sind nicht zulässig) und aus stimmberechtigten Eltern- und
Lehrervertretern. Dem Schulausschuss gehörten bisher je vier Lehrer- und
Elternvertreter an. Die Anzahl dieser Vertreter bestimmt der Rat.
Ratsmitglieder müssen in der Mehrheit sein.
Danach wird die Wahl nach
schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und die namentliche Benennung in
einer der nächsten Ratssitzungen durch Beschluss festgelegt.
Samtgemeinden, die Aufgaben
der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der Förderung
der Jugendverbände und er Förderung der Kindertageseinrichtungen wahrnehmen,
haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als
Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden. Diesem Pflichtausschuss müssen neben Ratsmitgliedern (davon sollen die
Hälfte Frauen sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im
Bereich der Samtgemeinde aktiv wirkenden und anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Diese wurden aufgefordert, entsprechende
Vorschläge einzureichen.
Zu beachten ist,
dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen
„Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.
Der Rat muss für
die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss
angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch
Ratsmitglieder sein.
Dieser
Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales,
Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger
Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere
beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.
In der vergangenen
Wahlperiode wurde der Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration,
Bildung und Büchereien gebildet. Diesem gehörten 3 beratende Pflichtmitglieder
für Jugend und 1 beratendes Mitglied für Senioren an.
Da die Samtgemeinde wenig bis keinen Beratungsbedarf im
Bereich Soziales (Aufgabe des Landkreises) hat, hat sich der Ausschuss nicht
mit seniorenrelevanten Aufgaben befasst. Aus diesem Grund sollte überlegt
werden, ob ein Seniorenvertreter in einem anderen Ausschuss beratend tätig
werden sollte.
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
ist ein weiterer Pflichtausschuss. Die Bildung dieser Werksausschüsse ist gemäß
§ 140 Abs. 2 NKomVG zwingend vorgeschrieben. Es gelten hierfür die Bestimmungen
der Eigenbetriebsverordnung, der jeweiligen Betriebssatzung und der §§ 71 bis
73 NKomVG.
Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin / ein Vertreter zu
benennen.
In der vergangenen
Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 9 stimmberechtigten
Mitgliedern gebildet:
- Ausschuss
für Schulen und Sportstätten
- Ausschuss
für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
- Betriebsausschuss
Kommunale Dienste
- Ausschuss
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und
Tourismus
- Brandschutzausschuss
Der folgende
Ausschuss wurde in der vergangenen Wahlperiode mit 10 stimmberechtigten
Mitgliedern gebildet.
- Ausschuss
für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie
Als Begründung
wurde genannt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue 10 Mitgliedsgemeinden hat. Die
Mitgliedsgemeinden sollten durch je ein Mitglied vertreten sein. Die Fraktionen
sollten intern hierfür Regelungen finden. Dies hatte jedoch nicht vollständig
funktioniert.
Seitens der CDU-Fraktion
wird beantragt, dass die o.g. Ausschüsse wie bisher beibehalten werden.
Rh Eike Weiss beantragt
seitens der Fraktion B90/Die Grünen eine Umbenennung des bisherigen Ausschusses
für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie in Ausschuss für Bauleitplanung,
Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.
Der Samtgemeinderat stimmt
bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für die Umbenennung des bisherigen
Ausschusses für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie in Ausschuss für
Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.
Rh Schaper-Biemann
beantragt eine für den Ausschuss
für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie eine Anzahl von 9 Sitzen.
Der Samtgemeinderat
stimmt mit 9 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen und 23 Stimmen gegen den Antrag von
Rh Schaper-Biemann auf eine Sitzanzahl von 9 für den ehem. BÖVE.
Der
Samtgemeinderat stimmt einstimmig für die Bildung der folgenden 6
Fachausschüsse:
- Ausschuss
für Schulen und Sportstätten
- Ausschuss
für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
- Betriebsausschuss
Kommunale Dienste
- Ausschuss
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und
Tourismus
- Brandschutzausschuss
- Ausschuss
für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz
Die Ausschüsse
werden benannt und namentlich besetzt:
Beschluss:
Die benannten Ausschüsse mit der Anzahl der
Ausschussmitglieder sowie der namentlichen Nennung der Ausschussmitglieder und
der Vertreter werden festgestellt.
Ausschuss für
Schulen und Sportstätten (SuSE)
Rf Katharina Rohwedder CDU
Rf Andrea Glühe-Strumpf CDU
Rh Jörg Gleitze CDU
Rh Herbert Hanke UWG
Rh Guido Walter UWG
Rf Kerstin Peters SPD
RfJessica Peters SPD
RhEike Weiss B90/Die
Grünen
Rh Herbert Schaper-Biemann SOLi
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rh Reinhard Wudke AfD
+ 8 weitere Mitglieder (je
4 Eltern- und Lehrervertreter)
Ausschuss für
Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien (JBSME)
Rf Jessica Peters SPD
Rf Kerstin Peters SPD
Rf Katharina Rohwedder CDU
Rf Andrea Glühe-Strumpf CDU
Rh Horst Harms CDU
Rf Margret Deegen UWG
Rh Christoph Frhr. v.d.
Bussche FDP
Rf Karoline Klose B90/Die
Grünen
Rh Herbert Schaper-Biemann SOLi
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rf Sabine Römer die
Basis
Zusätzlich beratende
Mitglieder – benannt wurden:
Herr Kai Christiansen –
DRK-Kreisverband
Frau Jasmin Bast -
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Frau Martina Sievers -
Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen
Betriebsausschuss
Kommunale Dienste (BKDE)
Rf Katja Bustorff Vertr.:
Rh Reinhard Siebolds B90/Die
Grünen
Rh Herbert Schaper-Biemann Vertr.: Rf Manuela Brownlee SOLi
Rh Joachim Flindt Vertr.:
Rh Jörg-Heinrich Siemke CDU
Rh Hartmut Ringel Vertr.:
Rh Jörg Gleitze CDU
Rh Kurt Behning Vertr.:
Rf Katharina Rohwedder CDU
Rh Holger Mertins Vertr.:
Rh Chr. v.d. Bussche FDP
Rh Torsten Schulz Vertr.:
Rh Guido Walter UWG
Rh Oliver Krull Vertr.:
Rf Kerstin Peter SPD
Rh Ronald Jatzkowski Vertr.: Rf
Jessica Peters SPD
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Vertr.:
Rh Bernard Fathmann Bürgerliste
Rh Reinhard Wudke Vertr.:
Rf Sabine Römer AFD/die
Basis
Ausschuss für
interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus
(AIZE)
Rh Udo Sperling UWG
Rh Guido Walter UWG
Rh Kurt Behning CDU
Rh Hartmut Ringel CDU
Rf Andrea Glühe-Strumpf CDU
Rf Kerstin Peters SPD
Rh Ronald Jatzkowski SPD
Rh Reinhard Siebolds B90/Die
Grünen
Rf Martina Sievers SOLi
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rf Sabine Römer AFD/die
Basis
Rf Janet Haacke KalliEco
Brandschutzausschuss
Rh Horst Harms CDU
Rh Jörg Gleitze CDU
Rh Holger Hildebrandt CDU
Rh Torsten Schulz UWG
Rh Udo Sperling UWG
Rh Oliver Krull SPD
Rh Ronald Jatzkowski SPD
Rh Eike Weiss B90/Die
Grünen
Rf Manuela Brownlee SOLi
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rh Reinhard Wudke AFD/die
Basis
Ausschuss für
Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (BMUKE)
Rh Kurt Herzog SOLi
Rh Reinhard Siebolds B90/Die
Grünen
Rh Jörg Gleitze CDU
Rh Joachim Flindt CDU
Rh Jörg-Heinrich Siemke CDU
Rf Margret Deegen UWG
Rh Herbert Hanke UWG
Rh Torsten Schulz UWG
Rh Oliver Krull SPD
Rf Jessica Peters SPD
Grundmandat:
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rh Reinhard Wudke AFD/die
Basis