Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0422/2021
Gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat gemäß den
Bestimmungen des § 67 NKomVG aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen / Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters. Sie
vertreten ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der
Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung, der Leitungen der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses, der
Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung. Die
Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende
Samtgemeindebürgermeisterin“ oder „stellvertretender
Samtgemeindebürgermeister“.
Rh Siemke schlägt die Wahl
von zwei gleichberechtigten agierenden Stellvertreterinnen / Stellvertretern
des Samtgemeindebürgermeisters vor. Die CDU-Fraktion schlägt die Rh Joachim
Flindt und Herbert Hanke vor.
Rf Kerstin Peters schlägt
für die SPD-Fraktion den Rh Uwe Beckmann vor.
Rh Siebolds schlägt
ebenfalls die Wahl von zwei gelichberechtigten Stellvertreterinnen /
Stellvertretern vor.
Es erfolgt eine getrennte
Abstimmung.
a)
Es werden zwei
Stellvertreterinnen / Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters gewählt.
Einstimmig beschlossen
Ja 34 Nein 0 Enthaltung 0
b)
Die Stellvertreter des
Samtgemeindebürgermeisters agieren gleichberechtigt.
Einstimmig beschlossen
Ja 34 Nein 0 Enthaltung 0
c)
Es wurden drei
Wahlvorschläge abgegeben. Rf Kerstin Peters beantragt geheime Wahl.
Auf
den Wahlvorschlag Herbert Hanke entfallen 24 Stimmen.
Auf
den Wahlvorschlag Joachim Flindt entfallen 17 Stimmen.
Auf
den Wahlvorschlag Uwe Beckmann entfallen 16 Stimmen.
Somit ist Rh Herbert Hanke
im ersten Wahlgang gewählt.
Da die Rh Joachim Flindt
und Uwe Beckmann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder erhalten haben, erfolgt ein zweiter Wahlgang.
Im zweiten Wahlgang
entfallen auf den Rh Joachim Flindt 19 Stimmen und auf den Rh Uwe Beckmann 15
Stimmen.
Rh Joachim Flindt ist im
zweiten Wahlgang gewählt.
Beschluss:
a) Es werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen / Bürgermeister
gewäht.
b) Die Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters agieren
gleichberechtigt.
c) Rh Herbert Hanke wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister
gewählt.
Rh Joachim Flindt wird zum stellvertretenden
Samtgemeindebürgermeister gewählt.