Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen / Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters. Sie vertreten ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitungen der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende Samtgemeindebürgermeisterin“ oder „stellvertretender Samtgemeindebürgermeister“.

 

Rh Siemke schlägt die Wahl von zwei gleichberechtigten agierenden Stellvertreterinnen / Stellvertretern des Samtgemeindebürgermeisters vor. Die CDU-Fraktion schlägt die Rh Joachim Flindt und Herbert Hanke vor.

 

Rf Kerstin Peters schlägt für die SPD-Fraktion den Rh Uwe Beckmann vor.

 

Rh Siebolds schlägt ebenfalls die Wahl von zwei gelichberechtigten Stellvertreterinnen / Stellvertretern vor.

 

Es erfolgt eine getrennte Abstimmung.

 

a)       Es werden zwei Stellvertreterinnen / Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 34                      Nein 0                   Enthaltung 0

 

 

b)      Die Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters agieren gleichberechtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 34                      Nein 0                   Enthaltung 0

 

 

c)       Es wurden drei Wahlvorschläge abgegeben. Rf Kerstin Peters beantragt geheime Wahl.

Auf den Wahlvorschlag Herbert Hanke entfallen 24 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Joachim Flindt entfallen 17 Stimmen.

Auf den Wahlvorschlag Uwe Beckmann entfallen 16 Stimmen.

 

Somit ist Rh Herbert Hanke im ersten Wahlgang gewählt.

 

Da die Rh Joachim Flindt und Uwe Beckmann nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder erhalten haben, erfolgt ein zweiter Wahlgang.

 

Im zweiten Wahlgang entfallen auf den Rh Joachim Flindt 19 Stimmen und auf den Rh Uwe Beckmann 15 Stimmen.

 

Rh Joachim Flindt ist im zweiten Wahlgang gewählt.

 


Beschluss:

a)       Es werden zwei stellvertretende Bürgermeisterinnen / Bürgermeister gewäht.

b)      Die Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters agieren gleichberechtigt.

c)       Rh Herbert Hanke wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

Rh Joachim Flindt wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.