Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0418/2021
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 12.06.2017 gemäß § 69 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz die o.g. Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine Ergänzung
und Ausfüllung der gesetzlichen vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und
gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat sie am 31.10.2021 ihre Gültigkeit
verloren. Damit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen
die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere
Anwendung erforderlich.
Der Samtgemeinderat fasst
folgenden
Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Rat, den
Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom
12.06.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.