Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 12.06.2017 gemäß § 69 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz die o.g. Geschäftsordnung beschlossen.

Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlichen vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat sie am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Samtgemeindeausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Samtgemeinde Elbtalaue vom 12.06.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.