Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0417/2021
Der rat beschließt gemäß §
61 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die
Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden.
Hinsichtlich des Verfahrens
zur Bestimmung der Stellvertreterin/des Stellvertreters, der Anzahl der
Stellvertreter und einer Reihenfolge liegen keine gesetzlichen Regelungen vor.
Aus diesem Grund kann der Rat entscheiden, wie viele Vertreterinnen/Vertreter
es geben soll und wie diese bestimmt werden (Abstimmung oder Wahl) und ob es
bei mehreren Vertreterinnen/Vertretern eine Reihenfolge gibt.
Rh Siemke beantragt für die
CDU-Fraktion, die Zahl der Stellvertreter auf zwei zu reduzieren und diese
gleichberechtigt agieren zu lassen. Er schlägt die Rh Holger Hildebrandt und
Herbert Schaper-Biemann vor.
Rh Beckmann schlägt die Rf
Kerstin Peters vor.
RV Sperling schlägt vor, die Anzahl der Stellvertreter
bei drei zu belassen und diese weiterhin gleichberechtigt agieren zu lassen.
Weitere Vorschläge für die Stellvertretung liegen
nicht vor.
RV Sperling lässt über seinen Vorschlag mit drei
gleichberechtigt agierenden Stellvertretern und den Vorgeschlagenen abstimmen.
Alle gewählten Stellvertreter erklären, dass sie die
Wahl annehmen.
Beschluss:
a) Es werden drei Stellvertreter des Ratsvorsitzenden gewählt.
b) Die Stellvertreter des Ratsvorsitzenden agieren gleichberechtigt.
c) Rh Holger Hildebrandt wird zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden
gewählt.
Rh Herbert-Schaper Biemann wird zum stellvertretenden
Ratsvorsitzenden gewählt.
Rf Kerstin Peters wird zur stellvertretenden
Ratsvorsitzenden gewählt.