Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 34

Der rat beschließt gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die Stellvertretung der/des Ratsvorsitzenden.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zur Bestimmung der Stellvertreterin/des Stellvertreters, der Anzahl der Stellvertreter und einer Reihenfolge liegen keine gesetzlichen Regelungen vor. Aus diesem Grund kann der Rat entscheiden, wie viele Vertreterinnen/Vertreter es geben soll und wie diese bestimmt werden (Abstimmung oder Wahl) und ob es bei mehreren Vertreterinnen/Vertretern eine Reihenfolge gibt.

 

Rh Siemke beantragt für die CDU-Fraktion, die Zahl der Stellvertreter auf zwei zu reduzieren und diese gleichberechtigt agieren zu lassen. Er schlägt die Rh Holger Hildebrandt und Herbert Schaper-Biemann vor.

 

Rh Beckmann schlägt die Rf Kerstin Peters vor.

 

RV Sperling schlägt vor, die Anzahl der Stellvertreter bei drei zu belassen und diese weiterhin gleichberechtigt agieren zu lassen.

 

Weitere Vorschläge für die Stellvertretung liegen nicht vor.

 

RV Sperling lässt über seinen Vorschlag mit drei gleichberechtigt agierenden Stellvertretern und den Vorgeschlagenen abstimmen.

 

Alle gewählten Stellvertreter erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 


Beschluss:

a)       Es werden drei Stellvertreter des Ratsvorsitzenden gewählt.

b)      Die Stellvertreter des Ratsvorsitzenden agieren gleichberechtigt.

c)       Rh Holger Hildebrandt wird zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.

Rh Herbert-Schaper Biemann wird zum stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.

Rf Kerstin Peters wird zur stellvertretenden Ratsvorsitzenden gewählt.