Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 15
Vorlage: 1/0416/2021
In der ersten Sitzung wählt
der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus
seiner Mitte die Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden für die Dauer der
Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten hierzu breiten Mitglied geleitet.
Gewählt wird nach den
Regelungen des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine
Person zur Wahl wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand
widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.
Es ist die Person gewählt,
für die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird
dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter
Wahlgang statt. In diesem ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen
erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Aufgaben der / des
Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung bei der Aufstellung der
Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG), der Eröffnung und Schließung der Sitzung, in
der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts (§ 63 Abs. 1
NKomVG) sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1 Satz 2
NKomVG). Im Falle der Verhinderung der Samtgemeindebürgermeisterin / des
Samtgemeindebürgermeisters vertritt sie / er Sie / ihn bei der Einberufung
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG).
Seitens der CDU-Fraktion
schlägt Rh Siemke den Rh Udo Sperling zur Wahl als Ratsvorsitzenden vor.
Seitens der SPD-Fraktion
schlägt Rh Beckmann die Rf Kerstin Peters zur Wahl als Ratsvorsitzende vor.
Weitere Vorschläge werden
nicht gemacht.
Rh Beckmann beantragt
geheime Wahl.
Als Stimmenzähler werden Rh
Kurt Behning, Rh Torsten Schulz und Rf Karoline Klose vorgeschlagen. Der
Samtgemeinderat wählt die drei Vorgeschlagenen bei drei Enthaltungen einstimmig
zu den Stimmenzählern.
Es wurden insgesamt 34
gültige Stimmen abgegeben. Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen entfallen
auf den Wahlvorschlag Udo Sperling 19 Stimmen und auf den Wahlvorschlag Kerstin
Peters 15 Stimmen.
Ratsherr Udo Sperling wird
in geheimer Wahl mehrheitlich zum Ratsvorsitzenden gewählt.
Er nimmt die Wahl an und
bedankt sich für das ihm ausgesprochene Vertrauen.
Beschluss:
Ratsherr Udo Sperling wird in geheimer Wahl zum
Ratsvorsitzenden gewählt.