Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 15

In der ersten Sitzung wählt der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten hierzu breiten Mitglied geleitet.

 

Gewählt wird nach den Regelungen des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

 

Es ist die Person gewählt, für die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Aufgaben der / des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung bei der Aufstellung der Tagesordnung  (§ 59 Abs. 3 NKomVG),  der Eröffnung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts (§ 63 Abs. 1 NKomVG) sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1 Satz 2 NKomVG). Im Falle der Verhinderung der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters vertritt sie / er Sie / ihn bei der Einberufung einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG).

 

Seitens der CDU-Fraktion schlägt Rh Siemke den Rh Udo Sperling zur Wahl als Ratsvorsitzenden vor.

 

Seitens der SPD-Fraktion schlägt Rh Beckmann die Rf Kerstin Peters zur Wahl als Ratsvorsitzende vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Rh Beckmann beantragt geheime Wahl.

 

Als Stimmenzähler werden Rh Kurt Behning, Rh Torsten Schulz und Rf Karoline Klose vorgeschlagen. Der Samtgemeinderat wählt die drei Vorgeschlagenen bei drei Enthaltungen einstimmig zu den Stimmenzählern.

 

Es wurden insgesamt 34 gültige Stimmen abgegeben. Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Udo Sperling 19 Stimmen und auf den Wahlvorschlag Kerstin Peters 15 Stimmen.

 

Ratsherr Udo Sperling wird in geheimer Wahl mehrheitlich zum Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm ausgesprochene Vertrauen.

 


Beschluss:

Ratsherr Udo Sperling wird in geheimer Wahl zum Ratsvorsitzenden gewählt.