Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 1

Zu 1) Mit Beschlussvorlage 40/0001/2021 vom 9.2.21 im Samtgemeinderat wurde beschlossen, dass das Gebäude als Massivbau nach Kostenschätzung in Höhe von 686.195,26 € zu bauen und ein Bauantrag gestellt werden soll. Durch Untersuchungen des Baugrundes stellte sich dieser aufgrund unterschiedlicher Anteile an bindigem Boden als bedingt tragfähig dar. Setzungsdifferenzen von bis zu 7 cm wären zu erwarten. In Zusammenarbeit zwischen Planer, Tragwerksplaner und Baugrundlabor wurde nach Konzepten zur Umsetzung gesucht. Mit einem Raster von Minipfählen (Betonpfähle mit einem Durchmesser kleiner 30cm) soll die wirtschaftlich günstigste Lösung zur Umsetzung kommen. Das Gebäude wird als Stb.-Massivbau mit vorgehängter Fassade hergestellt.

 

Zu 2) Im Haushalt 2020 und 2021 wurden insgesamt 720.000,- € zur Verfügung gestellt.

Nach Kostenberechnung vom 16.9.21 des Architekturbüro Pauker ist mit 841.150,- € zu rechnen. Hieraus ergibt sich eine Deckungslücke von knapp 125.000,- €, die im Haushalt 2022 für eine Umsetzung der Baumaßnahem zur Verfügung gestellt werden müssen. Neben den Mehrkosten für die Gründung führen die extremen Preissteigerungen in fast allen Gewerken zu dieser Kostensteigerung. Die Bohrpfähle allein kosten ca. 30.000,- €.

 

Kostengruppenübersicht:

 

Kostengruppen nach DIN 276

 

 

 

Zwischen-

Zwischen

Gesamt

 

 

 

 

 

summe

Summe

Euro

 

 

 

 

 

Neubau

Altbau

 

 

Zusammenfassung der Kostengruppen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Euro Brutto

 

Euro Brutto

 

100

 

 

 

/

/

0,00

 

200

Vorbereitende Maßnahmen

 

 

/

/

5.600,00

 

300

Bauwerk - Baukonstruktion

 

 

403.920,00

74.376,00

478.296,00

 

400

Bauwerk - Technische Anlagen

 

 

32.324,22

60.276,00

92.600,22

 

500

Außenanlagen und Freiflächen

 

 

/

/

110.916,00

 

600

Ausstattung und Kunstwerke

 

 

/

/

0,00

 

700

Baunebenkosten (Ermittlung Bauherr)

 

 

/

/

153.738,23

 

800

Finanzierung (Ermittlung Bauherr)

 

 

/

/

0,00

 

Gesamtkosten Brutto ( 19% Mwst.-)

 

 

 

 

 

841.150,45

 

 

Ergänzt um KG 400 und KG 700

 

 

 

 

 

 

Bauwerkskosten (300 + 400) ergänzt KG 400

 

 

436.244,22

134.652,00

570.896,22

 

KG

300 +  500

 

 

 

 

589.212,00

 

Erläuterung zur vorläufigen Kostenberechnung:

 

 

 

 

 

Die o.g. Kosten der KG 300 +  500  wurden gemäß BKI

 

 

 

 

 

Baukosten Gebäude Neubau 2020

 

 

 

 

 

 

für Feuerwehrhäuser sowie mit eigenen aktuellen Baukosten - Kostenkennwerten für die Kostengruppen der

1. und 2. Ebene gemäß DIN 276 ermittelt.

 

 

 

 

 

Für die Kostenkennwerte wurden die Mittelwerte der Tabelle auf Seite 801 des o.g. BKI - Baukosten

für Neubauten angesetzt.

 

 

 

 

 

Die Kostengruppe 300 Neubau wurde aufgrund von technischen Änderungen

 

 

Tiefengründung, Außenwandaufbau, Fassadenbekleidung etc. neu berechnet.

Bei den Kostengruppen 300 Altbau und 500 wurde eine 10% Preisanpassung vorgenommen.

 

Zu 3) Der Auftrag an das Architekturbüro wurde als Stufenvertrag abgeschlossen, wobei zunächst nur Leistungsphase 1-2 (1-Grundlagenermittlung, 2- Vorplanung) übertragen wurde. Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wurde mit Vorlage der Kostenberechnung und dem erarbeiteten Entwurf erbracht. Die Leistungen der Leistungsphase 3 waren erforderlich, da durch die Gründungsschwierigkeiten und Kostensteigerungen eine Kostenberechnung erforderlich war, um mit genauen Kosten in eine Umsetzung zu starten. Die weitere Übertragung der Planung ab Leistungsphase 3 hat zu erfolgen.

 

Zu 4) Mit Vorlage 31/0479/2020 wurde im SGA der Auftrag zur Tragwerksplanung an das Büro Schumacher + Gerber beschlossen. Auch hier ist ein Stufenvertrag abgeschlossen worden, der zunächst die Lph. 1-4 (bis Genehmigungsplanung) abdeckt. Die weitere Beauftragung hat jetzt zu erfolgen.

 

Die Punkte 3 + 4 sind bereits durch den Samtgemeindeausschuss abschließend beschlossen worden.

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

1) Die Baumaßnahme zum Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Damnatz wird ab 2022 durchgeführt.

2) Im Haushalt 2022 werden zusätzlich 125.000,- € bereitgestellt.