Sitzung: 13.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 04/0403/2021
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Zur Fortführung der
Städtebauförderung wurden zwischen Bund und Ländern Vereinbarungen
abgeschlossen. In diesem Zusammenhang stellen Bund und Land Fördermittel für
das Programm „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung. Über das Programm werden
Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur gefördert. Hierbei
handelt es sich um städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw.
Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im
Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte
und gesunde Orte. Damit geht die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der
gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas und der
Umweltgerechtigkeit einher. Insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ
hochwertigen Stadtgrüns sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der
Naturerfahrung sollen sich die konzipierten Maßnahmen abheben.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist mit dem Bereich rund um den Thielenburger See und den
Amtsberg in dieses Förderprogramm aufgenommen worden. Dazu wurde zunächst
- ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet und
- für
die weitere Erhaltung der Artenvielfalt in Flora und Fauna sowie die
Förderung der ökologischen ästhetischen und kulturhistorischen Werte ein
Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt.
Im Zuge der
weiteren Entwicklung des Projektes und der Umsetzung über das Förderprogramm
Stadtgrün wurden
- Sichtachsen
rund um den Thielenburger See geschaffen
- der
Parkplatz Schloßgraben mit seinen angrenzenden Anlagen und Wegen
überarbeitet sowie die vorhandene Treppenanlage barrierefrei gestaltet
- der
Parkplatz Freibad ausgebaut und
- die
Wege, Treppen und die Ausstattung sowie die Beleuchtung entlang des
Amtsberges hergestellt.
In der Ausschreibung
befinden sich derzeit folgende Maßnahmen:
- Spielplatz
am Thielenburger See
- Spiel-
und Bolzplatz am Rodelberg
- Fuß-
und Radweg rund um den Thielenburger See.
Bereits beschlossen
sind:
- die
Steganlagen auf dem Thielenburger See
- die
Brücke über die Alte Jeetzel.
Die Ausschreibungen
für diese Maßnahmen werden derzeit vorbereitet.
Mit der Aufwertung
und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie der Grün-
und Freiräume gehen umfassende Unterhaltungsmaßnahmen einher. In der Anlage zu
der Einladung, die allen Ratsmitgliedern zugegangen ist, war der Städtebauliche
Entwicklungsplan rund um den Thielenburger See und den Amtsberg beigefügt. Des
Weiteren war eine Legende der einzelnen Maßnahmen, die durchzuführen sind, den
Unterlagen beigelegt. Der Städtebauliche Entwicklungsplan beinhaltet die
Ziffernfolge der Legende, so dass nachzuvollziehen ist, in welchem Bereich
welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Dieser Plan ist dem Protokoll
als Anlage I beigefügt.
Für diese Maßnahmen
hat der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue eine Kostenberechnung
erarbeitet. Diese liegt vor. Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt
Dannenberg (Elbe), für die Folgejahre diese Unterhaltungsmaßnahmen zu
beschließen und in die jährliche Haushaltsplanung den finanziellen Aufwand
aufzunehmen.
Ursula Fallapp
erläutert die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen:
- 1.
Angepflanzte Rabatten:
Befreiung von Unkraut in
einem Abstand von 4 Wochen in der Vegetationsperiode
April bis September
- 2.
Sichtbare Grenzen zwischen den Blumenrabatten und dem See:
Mähdurchgänge im Abstand von
jeweils 4 Wochen in der Vegetationsperiode
- 3.
Müllentsorgung rund um den Thielenburger See in einem Abstand von 2 Wochen
- 4.
Mähen der Wiesenflächen: Mitte Juni, August und September, bei
geringem
Aufwuchs nur Mitte Juni und
September, Abfuhr des Mahdguts
- 5.
Artenreiche Wiesen: 2 Mähdurchgänge im Jahr mit Abfuhr
- 6.
Wiesenflächen: mähen
- 7.
Beifuß und Brennnessel: abmähen und abfahren
- 8.
Parkplatz am Stadtbad:
8.1. 3 Mähdurchgänge im Jahr
8.2. Stellplätze: 2 Mähdurchgänge im Jahr (Ende Juli und Ende September)
- 9.
Grünflächen entlang der B191 am Rad- und Fußweg: mähen nach der Beweidung
- 10.
Bereich B191, Befall mit Ackerwinde: mähen und abfahren
- 11.
Rückschnitt Schilf außerhalb 01.03. – 30.09., einmalig mit Abfuhr, vorher
Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde
- 12.
Gehölzrückschnitt in den zulässigen Bereichen: jährlich 25 %, festgelegte
Bereiche
nach Absprache mit der
Unteren Naturschutzbehörde
- 13.
Freihaltung der kompletten Wegebereiche vom Bewuchs
Die
Kostenberechnung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue ist dem
Protokoll als Anlage II beigefügt.
Rh Brüggemann
bittet um Erläuterung der Position 12 „Gehölzrückschnitt in den zulässigen
Bereichen: jährlich 25 %, festgelegte Bereiche nach Absprache mit der Unteren
Naturschutzbehörde“.
Ursula Fallapp
erläutert, dass in einer Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde
festgelegt wurde, dass in jedem Jahr lediglich 25 % des Seebereiches
freigeschnitten werden darf. Dieses Viertel ist in Summe zu sehen.
Rh Krull führt aus,
dass er die angegebenen und errechneten Stundensätze in Frage stellt.
Rh Krull fordert
die Verwaltung auf, mit einem Ingenieurbüro einen Maßnahmenplan zu erarbeiten
und diesen den Gremien zur Verfügung zu stellen.
Ursula Fallapp
erläutert, dass die Fachplanerin der Niedersächsischen Landgesellschaft, die
auch das Schutz-, Pflege-, Maßnahmenkonzept erstellt hat, mit ihr zusammen die
Unterlagen (Plan und Legende) erarbeitet hat.
Rh Krull äußert des
Weiteren, dass er große Bedenken hat, dass der Eigenbetrieb Kommunale Dienste
diese aufgeführten Arbeiten durchführen kann. Er selbst hat mit Mitarbeitern
kommuniziert. Diese haben ihm deutlich gemacht, dass sie sich nicht in der Lage
sehen, zusätzliche Aufträge abzuarbeiten. Erheblicher Personalmangel auf dem
Betriebshof in den letzten Jahren begründet diese Aussage.
Rh Krull führt das
Beispiel der bei Sturm eingebrochenen Esche am Waldemarturm an und erläutert,
dass schon die Baumkontrollen in nächster Zeit erheblichen Arbeitseinsatz
fordern werden. Aus diesem Grunde kann er die Aussage der Mitarbeiter des
Eigenbetriebes Kommunale Dienste nur unterstützen.
Ursula Fallapp erläutert,
dass der Eigenbetrieb Kommunale Dienste gerade in den letzten Monaten junges
Personal dazu gewonnen hat. Die Arbeitsweise in dem Betrieb hat sich verändert,
die Krankheitsstände nehmen ab.
Rh Behning bittet
um Aussage, ob in dem Endbetrag die Umsatzsteuer bereits eingerechnet ist.
Ursula Fallapp erläutert, dass diese erst zum Jahresanfang 2023 anfallen wird.
Demzufolge, so Rh Behning, wäre, wenn eine solche Maßnahme ausgeschrieben wird,
die Mehrwertsteuer noch aufzurechnen.
AV Block bekräftigt
die Aussagen von Rh Krull. Als Samtgemeinderatsmitglied kennt er Diskussionen
um den Einsatz der Mitarbeiter im Eigenbetrieb. Krankheitsstände und
Minderleistung sind Themen in vielen Ausschusssitzungen.
Rf Mahnke bestätigt
die Aussage der Verwaltung. Junge Kräfte verleihen seit einiger Zeit dem
Eigenbetrieb ein neues Ansehen. Dies hat sie durch entsprechende Beobachtungen
wahrgenommen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass am Anfang der
Pflegemaßnahmen noch nicht der erhöhte Personaleinsatz erforderlich ist.
Rh Brüggemann
äußert sich zufriedenstellend, dass ein belastbares Konzept für die anstehenden
Unterhaltungsmaßnahmen erarbeitet wurde. Grundlage ist das Schutz-, Pflege- und
Entwicklungskonzept, das eine Fachplanerin erstellt hat.
Für Rf Rohwedder sind
die Leistungen des Eigenbetriebes Kommunale Dienste im Zusammenhang mit den
Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See sensibel in der Betrachtungsweise.
Es ist bekannt, dass im Personaleinsatz des Eigenbetriebes Missstände
herrschen. Mitarbeiter werden beobachtet. Diese Beobachtungen tragen
Bürgerinnen und Bürger an Ratsmitglieder heran.
Rh Krull fordert,
sollte es zu einer Beauftragung des Eigenbetriebes kommen, eine Evaluierung und
bittet darum, dass zugesichert wird, dass der Stadtentwicklungsausschuss in der
neuen Legislaturperiode die Maßnahmen jährlich in Augenschein nimmt. Die
Verwaltung sagt dies zu.
Rh Dr. Praetsch
bittet um Erläuterung, ob es möglich ist, dass mit Schülergruppen aus den
benachbarten Schulen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dies, so Ursula
Fallapp, funktioniert oftmals nur für einen kurzen Zeitraum. Sie führt das
Beispiel der Pflanzaktion der Milchbauern am Thielenburger See an. Dort wurde
ebenfalls die Pflege zugesagt, die nie erfolgt ist.
In der weiteren
Diskussion bekräftigen die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses, dass
sie Wert darauf legen, dass nach einem Jahr eine fachliche Überprüfung der
Pflegemaßnahmen durchzuführen ist und verweisen darauf, dass dieses
Evaluierungsergebnis dem Ausschuss vorzulegen ist. Des Weiteren sollte der
Ausschuss jährlich eine Ortsbesichtigung durchführen, um die Pflegemaßnahmen zu
überprüfen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die
Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See werden beschlossen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Die
Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See werden beschlossen. Nach einem Jahr
erfolgt eine fachliche Überprüfung der Maßnahmen. Im Anschluss führt der
Ausschuss eine Ortsbesichtigung durch.