Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Zur Fortführung der Städtebauförderung wurden zwischen Bund und Ländern Vereinbarungen abgeschlossen. In diesem Zusammenhang stellen Bund und Land Fördermittel für das Programm „Zukunft Stadtgrün“ zur Verfügung. Über das Programm werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen, grünen Infrastruktur gefördert. Hierbei handelt es sich um städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw. Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte. Damit geht die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit einher. Insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung sollen sich die konzipierten Maßnahmen abheben.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist mit dem Bereich rund um den Thielenburger See und den Amtsberg in dieses Förderprogramm aufgenommen worden. Dazu wurde zunächst

 

  • ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet und
  • für die weitere Erhaltung der Artenvielfalt in Flora und Fauna sowie die Förderung der ökologischen ästhetischen und kulturhistorischen Werte ein Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt.

 

Im Zuge der weiteren Entwicklung des Projektes und der Umsetzung über das Förderprogramm Stadtgrün wurden

 

  • Sichtachsen rund um den Thielenburger See geschaffen
  • der Parkplatz Schloßgraben mit seinen angrenzenden Anlagen und Wegen überarbeitet sowie die vorhandene Treppenanlage barrierefrei gestaltet
  • der Parkplatz Freibad ausgebaut und
  • die Wege, Treppen und die Ausstattung sowie die Beleuchtung entlang des Amtsberges hergestellt.

 

In der Ausschreibung befinden sich derzeit folgende Maßnahmen:

 

  • Spielplatz am Thielenburger See
  • Spiel- und Bolzplatz am Rodelberg
  • Fuß- und Radweg rund um den Thielenburger See.

 

Bereits beschlossen sind:

 

  • die Steganlagen auf dem Thielenburger See
  • die Brücke über die Alte Jeetzel.

 

Die Ausschreibungen für diese Maßnahmen werden derzeit vorbereitet.

 

Mit der Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie der Grün- und Freiräume gehen umfassende Unterhaltungsmaßnahmen einher. In der Anlage zu der Einladung, die allen Ratsmitgliedern zugegangen ist, war der Städtebauliche Entwicklungsplan rund um den Thielenburger See und den Amtsberg beigefügt. Des Weiteren war eine Legende der einzelnen Maßnahmen, die durchzuführen sind, den Unterlagen beigelegt. Der Städtebauliche Entwicklungsplan beinhaltet die Ziffernfolge der Legende, so dass nachzuvollziehen ist, in welchem Bereich welche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind. Dieser Plan ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Für diese Maßnahmen hat der Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue eine Kostenberechnung erarbeitet. Diese liegt vor. Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), für die Folgejahre diese Unterhaltungsmaßnahmen zu beschließen und in die jährliche Haushaltsplanung den finanziellen Aufwand aufzunehmen.

 

Ursula Fallapp erläutert die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen:

 

  • 1. Angepflanzte Rabatten:

     Befreiung von Unkraut in einem Abstand von 4 Wochen in der Vegetationsperiode   

     April bis September

 

  • 2. Sichtbare Grenzen zwischen den Blumenrabatten und dem See:

    Mähdurchgänge im Abstand von jeweils 4 Wochen in der Vegetationsperiode

 

  • 3. Müllentsorgung rund um den Thielenburger See in einem Abstand von 2 Wochen

 

  • 4. Mähen der Wiesenflächen: Mitte Juni, August und September, bei geringem   

                 Aufwuchs nur Mitte Juni und September, Abfuhr des Mahdguts

 

  • 5. Artenreiche Wiesen: 2 Mähdurchgänge im Jahr mit Abfuhr

  • 6. Wiesenflächen: mähen

 

  • 7. Beifuß und Brennnessel: abmähen und abfahren

  • 8. Parkplatz am Stadtbad:

8.1. 3 Mähdurchgänge im Jahr
8.2. Stellplätze: 2 Mähdurchgänge im Jahr (Ende Juli und Ende September)

 

  • 9. Grünflächen entlang der B191 am Rad- und Fußweg: mähen nach der Beweidung

  • 10. Bereich B191, Befall mit Ackerwinde: mähen und abfahren

 

  • 11. Rückschnitt Schilf außerhalb 01.03. – 30.09., einmalig mit Abfuhr, vorher

                   Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde

  • 12. Gehölzrückschnitt in den zulässigen Bereichen: jährlich 25 %, festgelegte Bereiche  

      nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde

 

  • 13. Freihaltung der kompletten Wegebereiche vom Bewuchs

 

Die Kostenberechnung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue ist dem Protokoll als Anlage II beigefügt.

 

Rh Brüggemann bittet um Erläuterung der Position 12 „Gehölzrückschnitt in den zulässigen Bereichen: jährlich 25 %, festgelegte Bereiche nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde“.

Ursula Fallapp erläutert, dass in einer Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt wurde, dass in jedem Jahr lediglich 25 % des Seebereiches freigeschnitten werden darf. Dieses Viertel ist in Summe zu sehen.

 

Rh Krull führt aus, dass er die angegebenen und errechneten Stundensätze in Frage stellt.

Rh Krull fordert die Verwaltung auf, mit einem Ingenieurbüro einen Maßnahmenplan zu erarbeiten und diesen den Gremien zur Verfügung zu stellen.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass die Fachplanerin der Niedersächsischen Landgesellschaft, die auch das Schutz-, Pflege-, Maßnahmenkonzept erstellt hat, mit ihr zusammen die Unterlagen (Plan und Legende) erarbeitet hat.

 

Rh Krull äußert des Weiteren, dass er große Bedenken hat, dass der Eigenbetrieb Kommunale Dienste diese aufgeführten Arbeiten durchführen kann. Er selbst hat mit Mitarbeitern kommuniziert. Diese haben ihm deutlich gemacht, dass sie sich nicht in der Lage sehen, zusätzliche Aufträge abzuarbeiten. Erheblicher Personalmangel auf dem Betriebshof in den letzten Jahren begründet diese Aussage.

 

Rh Krull führt das Beispiel der bei Sturm eingebrochenen Esche am Waldemarturm an und erläutert, dass schon die Baumkontrollen in nächster Zeit erheblichen Arbeitseinsatz fordern werden. Aus diesem Grunde kann er die Aussage der Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kommunale Dienste nur unterstützen.

Ursula Fallapp erläutert, dass der Eigenbetrieb Kommunale Dienste gerade in den letzten Monaten junges Personal dazu gewonnen hat. Die Arbeitsweise in dem Betrieb hat sich verändert, die Krankheitsstände nehmen ab.

 

Rh Behning bittet um Aussage, ob in dem Endbetrag die Umsatzsteuer bereits eingerechnet ist. Ursula Fallapp erläutert, dass diese erst zum Jahresanfang 2023 anfallen wird. Demzufolge, so Rh Behning, wäre, wenn eine solche Maßnahme ausgeschrieben wird, die Mehrwertsteuer noch aufzurechnen.

 

AV Block bekräftigt die Aussagen von Rh Krull. Als Samtgemeinderatsmitglied kennt er Diskussionen um den Einsatz der Mitarbeiter im Eigenbetrieb. Krankheitsstände und Minderleistung sind Themen in vielen Ausschusssitzungen.

 

Rf Mahnke bestätigt die Aussage der Verwaltung. Junge Kräfte verleihen seit einiger Zeit dem Eigenbetrieb ein neues Ansehen. Dies hat sie durch entsprechende Beobachtungen wahrgenommen. Des Weiteren weist sie darauf hin, dass am Anfang der Pflegemaßnahmen noch nicht der erhöhte Personaleinsatz erforderlich ist.

 

Rh Brüggemann äußert sich zufriedenstellend, dass ein belastbares Konzept für die anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen erarbeitet wurde. Grundlage ist das Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept, das eine Fachplanerin erstellt hat.

 

Für Rf Rohwedder sind die Leistungen des Eigenbetriebes Kommunale Dienste im Zusammenhang mit den Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See sensibel in der Betrachtungsweise. Es ist bekannt, dass im Personaleinsatz des Eigenbetriebes Missstände herrschen. Mitarbeiter werden beobachtet. Diese Beobachtungen tragen Bürgerinnen und Bürger an Ratsmitglieder heran.

 

Rh Krull fordert, sollte es zu einer Beauftragung des Eigenbetriebes kommen, eine Evaluierung und bittet darum, dass zugesichert wird, dass der Stadtentwicklungsausschuss in der neuen Legislaturperiode die Maßnahmen jährlich in Augenschein nimmt. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Rh Dr. Praetsch bittet um Erläuterung, ob es möglich ist, dass mit Schülergruppen aus den benachbarten Schulen Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dies, so Ursula Fallapp, funktioniert oftmals nur für einen kurzen Zeitraum. Sie führt das Beispiel der Pflanzaktion der Milchbauern am Thielenburger See an. Dort wurde ebenfalls die Pflege zugesagt, die nie erfolgt ist.

 

In der weiteren Diskussion bekräftigen die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses, dass sie Wert darauf legen, dass nach einem Jahr eine fachliche Überprüfung der Pflegemaßnahmen durchzuführen ist und verweisen darauf, dass dieses Evaluierungsergebnis dem Ausschuss vorzulegen ist. Des Weiteren sollte der Ausschuss jährlich eine Ortsbesichtigung durchführen, um die Pflegemaßnahmen zu überprüfen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See werden beschlossen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die Unterhaltungsmaßnahmen am Thielenburger See werden beschlossen. Nach einem Jahr erfolgt eine fachliche Überprüfung der Maßnahmen. Im Anschluss führt der Ausschuss eine Ortsbesichtigung durch.