Rh Herzog fragt nach der weiteren Vorgehensweise für die Flächennutzungsplanfortschreibung in Sammatz. Es wird abgestimmt, den Planungsstand in der Niederschrift darzulegen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sammatz Teilneufassung 2021“ m.ö.B.  wurde in den letzten Monaten erarbeitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB findet derzeit, und zwar in der Zeit vom 28.09.21 bis einschließlich 01.11.21 statt. Zusätzlich findet ein Erörterungstermin am 11.10.21 in Neu Darchau statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.09.21 zur Stellungnahme bis zum 01.11.21 aufgefordert.

Mit dem Ergebnis dieser Beteiligung wird die Vorlage 30/0024/2021 „98. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Sammatz; Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches“ erneut in den Gremien der Samtgemeinde zur Beratung gestellt.

Danach werden die Entwürfe des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes zur förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erstellt.

Der Antrag zur Entlassung aus dem LSG Elbhöhen-Drawehn wird erneut beim Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt, wenn der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan aufeinander abgestimmt sind.