Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat der Samtgemeindeausschuss den Neubau des Feuerwehrhauses in Metzingen in der sog. Industriebauweise nach den Planungen der Architekturbüros G. Meyer- Herms beschlossen. Der entsprechende Bauantrag sollte gestellt werden. Die Kosten beliefen sich zum damaligen Zeitpunkt auf 1.289.281,70 Euro.

Da sich der Kauf des Grundstückes bekanntermaßen verzögert hat, wurde der Bauantrag zunächst noch nicht gestellt.

 

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation hat die Architektin, Frau Meyer-Herms, die Kostenberechnung für das Feuerwehrhaus in Metzingen angepasst. Hierbei wurden die aktuellen Ausschreibungsergebnisse anderer Baumaßnahmen berücksichtigt.

Aufgrund der in Zukunft vermehrt auftretenden Starkregenereignisses wird seitens der Architektin empfohlen das Gebäude mit OKFF (Oberkante des fertigen Fußbodens) über Straßenniveau auszuführen, sodass hierfür zusätzliche Kosten zu berücksichtigen sind, die bisher nicht in der Kostenschätzung aufgeführt werden. Darüber hinaus werden Mittel benötigt um das Gefälle zum restlichen Grundstück abzufangen.

 

Für den Bau des Feuerwehrhauses sind Bedarfszuweisungen beantragt worden. Frau Meyer-Herms hat daher seitens der Verwaltung den Auftrag erhalten, in die Kostenberechnung auch die Kosten für eine E-Ladestation (mit Abrechnungsmöglichkeiten) und die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speichermöglichkeiten aufzunehmen, damit auch diese Kosten für die Beantragung der Bedarfszuweisung Berücksichtigung finden kann.

Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden in der ursprünglichen Kostenschätzung aus 2020 nicht berücksichtigt.

 

Die Gesamtkosten für den Bau des Feuerwehrhauses in Metzingen belaufen sich somit auf insgesamt 2.112.510,02 Euro (inkl. eines Zuschlages für ggfs. weitere Baupreissteigerung von 10 %).

 

Dementsprechend wurde seitens der Architektin nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Aufgrund der aktuell hohen Kostensteigerungen bei den Holzpreisen, wird daher seitens der Architektin vorgeschlagen, die Fahrzeughalle mit Stahlrahmen auszuführen (vorher sollte dies mit Stahlbetonstützen und BSH Bindern aufgeführt werden).

Frau Meyer Herms hat an der Sitzung des Brandschutzausschusses teilgenommen.

 

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

AV Harms fragt nach, wie hoch die Förderung sein könnte.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass man beim letzten Projekt eine Förderung von 60% bekommen hatte, stellt aber auch klar, dass es kein feststehendes Förderprogramm ist und es darauf ankommt wie viel Geld beim Land noch vorhanden ist.

 

Rh Sperling bittet darum, dass darauf geachtet wird, welches Geld wirklich vorhanden ist und nicht was vielleicht kommt.

 

FBL Hesebeck stellt klar, dass die Haushaltsplanung dem Kämmerer mitgeteilt wurde und mit in die Planung eingebunden wurde. Zudem war es die Idee des Kämmerers, den Ansatz eines Zuschlages für ggfs. Weitere Baupreissteigerung von 10% mit aufzunehmen.

 

Rf Unterste-Wilms fragt nach, ob es vorher nicht klar war, dass das Gelände aufgefüllt werden muss und ob vorher keine Baugrunduntersuchung stattfinden.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass das Projekt Feuerwehrhaus Metzingen auf dem Gelände gebaut werden kann. Dadurch dass die Starkregenereignisse zunehmen war es ein Vorschlag der Planerin das Grundstück aufzufüllen. So wie das Gelände momentan ist, kann es bebaut werden. Es handelt sich bei der Auffüllung des Geländes um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die Frage der Baugrunduntersuchung in Damnatz stellt sich nicht, da das Gebäude erhalten werden soll. Die Samtgemeinde wird dem Ausschuss nie ein Gelände vorschlagen, dass nicht bebaubar ist.

 

Rh Block fragt nach, was man unter „Auffüllung des Geländes“ versteht.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass nicht das gesamte Gelände aufgefüllt wird, sondern nur die Zufahrtsbereiche, der Bereich des Baukörpers und anliegende Bereiche des Baukörpers. Die Entsprechende Stützmauer ist ein Teil der Summe.

 

Rh Stegemann fragt nach, wann man mit dem Förderbescheid rechnen kann und wann der Bauantrag gestellt wird.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass man mit dem Förderbescheid Ende Dezember rechnet. Der Bauantrag wird gestellt, wenn man das „Ok“ des Samtgemeindeausschusses hat.

 

GemBM Meyer fragt nach, ob die Preise weiter nach oben gehen werden oder ob sich die Preise wieder zurück entwickeln.

 

Architektin Meyer-Herms erläutert, dass es momentan schwierig ist dies zu beantworten. Da Aufgrund der Corona-Pandemie die Preise stark gestiegen sind.

 

FBL Hesebeck fügt hinzu, dass man aktuell ein hohes Preisniveau erreicht hat und die Preise wohl nicht zurück gehen werden und man deshalb die 10% Baupreissteigerung eingerechnet hat um entsprechend Luft zu haben. Zudem hat Frau Meyer-Herms nach Möglichkeiten gesucht um die Kosten zu minimieren.

 

Rh Block schlägt vor, die Kosten zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.


FBL Hesebeck erklärt, dass die konkrete Finanzierung im Vorjahr eines Projektes stattfinden.

 

AV Harms fragt die anwesenden Mitglieder des Brandschutzausschusses ob der Ratsherr Beckmann, der nicht Mitglied des Ausschusses ist, Fragen stellen darf.

 

 

Rh Beckmann fragt nach, ob das Honorar der Frau Meyer-Herms auch steigen werden.

 

Architektin Meyer-Herms erklärt, dass das Honorar auf den Baukosten basiert.

 

Rh Beckmann fragt nach, wie hoch das Honorar der Architektin ist.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass man den genauen Betrag des Honorars der Architektin zum jetzigen Zeitpunkt ohne vorher nachgesehen zu haben nicht sagen kann.

 

Rf Unterste-Wilms fragt nach, was mit dem Strom passiert der durch die Photovoltaikanlage eingespeist wird.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass der Ertrag der durch die Einspeisung in den Samtgemeinde Haushalt gehen wird.

 

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

 

 


Beschluss:

Die zusätzlichen Kosten für den Bau des Feuerwehrhauses in Metzingen in Höhe von insgesamt rd. 800.000 Euro werden im Haushalt 2022 eingestellt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

KG 200 Hausanschlüsse +126 %                                                                               =   22.491 Euro

KG 300-700 +30 %                                                                                                         = 384.750 Euro

Zus. Leistungen:               PV Anlage + Ladestation                                              = 154.700 Euro

                                               Auffüllung Gelände                                                       =   59.530 Euro

Ggf. Reserve 10 %                                                                                                          = 192.046 Euro

 

Der entsprechende Bauantrag wird gestellt.