Sitzung: 30.09.2021 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0371/2021
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
05.11.2020 hat der Samtgemeindeausschuss den Neubau des Feuerwehrhauses in
Metzingen in der sog. Industriebauweise nach den Planungen der Architekturbüros
G. Meyer- Herms beschlossen. Der entsprechende Bauantrag sollte gestellt
werden. Die Kosten beliefen sich zum damaligen Zeitpunkt auf 1.289.281,70 Euro.
Da sich der Kauf des
Grundstückes bekanntermaßen verzögert hat, wurde der Bauantrag zunächst noch
nicht gestellt.
Aufgrund der
derzeitigen wirtschaftlichen Situation hat die Architektin, Frau Meyer-Herms,
die Kostenberechnung für das Feuerwehrhaus in Metzingen angepasst. Hierbei
wurden die aktuellen Ausschreibungsergebnisse anderer Baumaßnahmen
berücksichtigt.
Aufgrund der in
Zukunft vermehrt auftretenden Starkregenereignisses wird seitens der
Architektin empfohlen das Gebäude mit OKFF (Oberkante des fertigen Fußbodens)
über Straßenniveau auszuführen, sodass hierfür zusätzliche Kosten zu
berücksichtigen sind, die bisher nicht in der Kostenschätzung aufgeführt
werden. Darüber hinaus werden Mittel benötigt um das Gefälle zum restlichen
Grundstück abzufangen.
Für den Bau des
Feuerwehrhauses sind Bedarfszuweisungen beantragt worden. Frau Meyer-Herms hat
daher seitens der Verwaltung den Auftrag erhalten, in die Kostenberechnung auch
die Kosten für eine E-Ladestation (mit Abrechnungsmöglichkeiten) und die
Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Speichermöglichkeiten aufzunehmen,
damit auch diese Kosten für die Beantragung der Bedarfszuweisung
Berücksichtigung finden kann.
Die oben
aufgeführten Maßnahmen wurden in der ursprünglichen Kostenschätzung aus 2020
nicht berücksichtigt.
Die Gesamtkosten
für den Bau des Feuerwehrhauses in Metzingen belaufen sich somit auf insgesamt
2.112.510,02 Euro (inkl. eines Zuschlages für ggfs. weitere Baupreissteigerung
von 10 %).
Dementsprechend
wurde seitens der Architektin nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Aufgrund der
aktuell hohen Kostensteigerungen bei den Holzpreisen, wird daher seitens der
Architektin vorgeschlagen, die Fahrzeughalle mit Stahlrahmen auszuführen
(vorher sollte dies mit Stahlbetonstützen und BSH Bindern aufgeführt werden).
Frau Meyer Herms
hat an der Sitzung des Brandschutzausschusses teilgenommen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
AV Harms fragt
nach, wie hoch die Förderung sein könnte.
FBL Hesebeck
erläutert, dass man beim letzten Projekt eine Förderung von 60% bekommen hatte,
stellt aber auch klar, dass es kein feststehendes Förderprogramm ist und es
darauf ankommt wie viel Geld beim Land noch vorhanden ist.
Rh Sperling bittet
darum, dass darauf geachtet wird, welches Geld wirklich vorhanden ist und nicht
was vielleicht kommt.
FBL Hesebeck stellt
klar, dass die Haushaltsplanung dem Kämmerer mitgeteilt wurde und mit in die
Planung eingebunden wurde. Zudem war es die Idee des Kämmerers, den Ansatz
eines Zuschlages für ggfs. Weitere Baupreissteigerung von 10% mit aufzunehmen.
Rf Unterste-Wilms
fragt nach, ob es vorher nicht klar war, dass das Gelände aufgefüllt werden
muss und ob vorher keine Baugrunduntersuchung stattfinden.
FBL Hesebeck
erklärt, dass das Projekt Feuerwehrhaus Metzingen auf dem Gelände gebaut werden
kann. Dadurch dass die Starkregenereignisse zunehmen war es ein Vorschlag der
Planerin das Grundstück aufzufüllen. So wie das Gelände momentan ist, kann es
bebaut werden. Es handelt sich bei der Auffüllung des Geländes um eine reine
Vorsichtsmaßnahme. Die Frage der Baugrunduntersuchung in Damnatz stellt sich
nicht, da das Gebäude erhalten werden soll. Die Samtgemeinde wird dem Ausschuss
nie ein Gelände vorschlagen, dass nicht bebaubar ist.
Rh Block fragt
nach, was man unter „Auffüllung des Geländes“ versteht.
FBL Hesebeck
erläutert, dass nicht das gesamte Gelände aufgefüllt wird, sondern nur die
Zufahrtsbereiche, der Bereich des Baukörpers und anliegende Bereiche des
Baukörpers. Die Entsprechende Stützmauer ist ein Teil der Summe.
Rh Stegemann fragt
nach, wann man mit dem Förderbescheid rechnen kann und wann der Bauantrag
gestellt wird.
FBL Hesebeck
erklärt, dass man mit dem Förderbescheid Ende Dezember rechnet. Der Bauantrag
wird gestellt, wenn man das „Ok“ des Samtgemeindeausschusses hat.
GemBM Meyer fragt
nach, ob die Preise weiter nach oben gehen werden oder ob sich die Preise
wieder zurück entwickeln.
Architektin
Meyer-Herms erläutert, dass es momentan schwierig ist dies zu beantworten. Da
Aufgrund der Corona-Pandemie die Preise stark gestiegen sind.
FBL Hesebeck fügt
hinzu, dass man aktuell ein hohes Preisniveau erreicht hat und die Preise wohl
nicht zurück gehen werden und man deshalb die 10% Baupreissteigerung
eingerechnet hat um entsprechend Luft zu haben. Zudem hat Frau Meyer-Herms nach
Möglichkeiten gesucht um die Kosten zu minimieren.
Rh Block schlägt
vor, die Kosten zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
FBL Hesebeck erklärt, dass die konkrete Finanzierung im Vorjahr eines Projektes
stattfinden.
AV Harms fragt die
anwesenden Mitglieder des Brandschutzausschusses ob der Ratsherr Beckmann, der
nicht Mitglied des Ausschusses ist, Fragen stellen darf.
Rh Beckmann fragt
nach, ob das Honorar der Frau Meyer-Herms auch steigen werden.
Architektin
Meyer-Herms erklärt, dass das Honorar auf den Baukosten basiert.
Rh Beckmann fragt
nach, wie hoch das Honorar der Architektin ist.
FBL Hesebeck
erläutert, dass man den genauen Betrag des Honorars der Architektin zum
jetzigen Zeitpunkt ohne vorher nachgesehen zu haben nicht sagen kann.
Rf Unterste-Wilms
fragt nach, was mit dem Strom passiert der durch die Photovoltaikanlage
eingespeist wird.
FBL Hesebeck
erklärt, dass der Ertrag der durch die Einspeisung in den Samtgemeinde Haushalt
gehen wird.
Der
Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die zusätzlichen
Kosten für den Bau des Feuerwehrhauses in Metzingen in Höhe von insgesamt rd.
800.000 Euro werden im Haushalt 2022 eingestellt. Diese setzen sich wie folgt
zusammen:
KG 200
Hausanschlüsse +126 % = 22.491 Euro
KG 300-700 +30 % =
384.750 Euro
Zus. Leistungen: PV Anlage + Ladestation =
154.700 Euro
Auffüllung
Gelände = 59.530 Euro
Ggf. Reserve 10 % =
192.046 Euro
Der entsprechende
Bauantrag wird gestellt.