Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Durch den Kämmerer, Herrn Kern, ist die Vorgabe erfolgt, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschreiten dürfen, damit der Haushaltsausgleich nicht gefährdet ist.

 

Ergebnishaushalt:

Zur Bewirtschaftung der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage aufgeführten Unterhaltungskosten benötigt.

 

Erläuterung:

Die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt werden anhand der Kosten aus den Vorjahren fortgeschrieben. Kostensteigerungen bzw. –Reduzierungen sind, sofern diese derzeit absehbar sind, in die Haushaltsplanung eingeflossen.

Die für 2021 geplante Anschaffung der Router für den Breitbandanschluss der Feuerwehrhäuser (Sachkonto 422210) ist noch nicht erfolgt. Die Fernmeldegebühren (Sachkonto 443112) sind beim entsprechenden Fachdienst „Ordnung“ in den Haushalt einzuplanen und werden daher ab dem Jahr 2022 mit 0,00 Euro für den FD 31 geführt.

 

Finanzplanung:

In Abstimmung mit dem Gemeindebrandmeister wird die Finanzplanung für die Feuerwehrhäuser vorgelegt.

 

FDL Demmer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze für die Jahre 2022 ff. (Ergebnishaushalt) sowie die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 für die Feuerwehrhäuser werden empfohlen.