Sitzung: 30.09.2021 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/0358/2021
Sachverhalt:
Durch den Kämmerer,
Herrn Kern, ist die Vorgabe erfolgt, dass die Haushaltsplanung für das Jahr
2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschreiten dürfen, damit der
Haushaltsausgleich nicht gefährdet ist.
Ergebnishaushalt:
Zur Bewirtschaftung
der 23 vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser werden die in der Anlage aufgeführten
Unterhaltungskosten benötigt.
Erläuterung:
Die
Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt werden anhand der Kosten aus den Vorjahren
fortgeschrieben. Kostensteigerungen bzw. –Reduzierungen sind, sofern diese
derzeit absehbar sind, in die Haushaltsplanung eingeflossen.
Die für 2021
geplante Anschaffung der Router für den Breitbandanschluss der Feuerwehrhäuser
(Sachkonto 422210) ist noch nicht erfolgt. Die Fernmeldegebühren (Sachkonto
443112) sind beim entsprechenden Fachdienst „Ordnung“ in den Haushalt
einzuplanen und werden daher ab dem Jahr 2022 mit 0,00 Euro für den FD 31
geführt.
Finanzplanung:
In Abstimmung mit
dem Gemeindebrandmeister wird die Finanzplanung für die Feuerwehrhäuser
vorgelegt.
FDL Demmer
erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Der
Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die in der Anlage
aufgeführten Haushaltsansätze für die Jahre 2022 ff. (Ergebnishaushalt) sowie
die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2025 für die Feuerwehrhäuser werden
empfohlen.