Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 17.12.20 beschlossen, einen Arbeitskreis „Mobilfunk“ zu bilden.

Der Arbeitskreis hat in fünf Sitzungen über die Möglichkeiten der Einflussnahme von Kommunen zur Errichtung von Mobilfunkanlagen beraten. Es wurde festgestellt, dass die Kommune lediglich bei der Standortwahl für die Errichtung neuer Mobilfunkstandorte (-masten) beteiligt wird und hier jedenfalls einen gewissen Einfluss auf den zukünftigen Standort haben kann.

 

Als Ergebnis der Beratungen wurden daher Handlungsempfehlungen anhand eine Flussdiagrammes zum Genehmigungsablauf bei neuen Mobilfunkstandorten formuliert.

Hierbei wurde insbesondere herausgestellt, wie und zu welchem Zeitpunkt die Gremien und die Öffentlichkeit informiert werden sollen, damit eine Beratung der Gremien und Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden kann.

 

Das beschriebene Vorgehen wurde bereits bei den in der Zwischenzeit eingegangenen Anfragen von der Verwaltung berücksichtigt und angewendet.

 

Die Handlungsempfehlungen sollen den Gemeinden zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Die Samtgemeinde ist bauordnungsrechtlich nicht direkt betroffen.

 

Frau Heuer erläutert den Sachverhalt der Vorlage und den Inhalt des Flussdiagramms.

 

Rh Siebolds weist darauf hin, dass an den Sitzungen zwei Vertreter des mobilfunkkritischen Arbeitskreises teilgenommen haben und diese sehr sachliche und inhaltlich fundierte Beiträge beigesteuert haben.  Der Arbeitskreis war sich einig, dass unabhängig von den gesetzlichen Sicherheitsabständen im Rahmen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes Abstände von 300-500m zu Wohnbebauung eingehaltenwerden sollten. Rh Siebolds ist der Meinung, dass hinsichtlich der Vorsorge ein gemeindeeigener Standort zu favorisieren ist.

 

Rh Beckmann fragt welche Vorteile bestehen, wenn Gemeinden Grundstücke zur Verfügung stellen.

 

Frau Heuer antwortet, dass die Gemeinden in diesen Fällen einen ausgesuchten Standort haben und keine Unsicherheit hinsichtlich der Standortwahl durch den Betreiber.