Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Auch in diesem Jahr hat der Kämmerer Herr Kern klare Anweisungen an die Fachdienste erteilt, dass die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ausgeglichen sein müssen, um weitere Kredite genehmigt zu bekommen.

Heißt im Klartext, dass bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschritten werden dürfen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Samtgemeinde die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

In einem Haushaltssicherungskonzept ist plausibel darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die Samtgemeinde würde in dieser Phase starken Restriktionen unterliegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einnahmesituation der Samtgemeinde noch nicht planbar, da die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 vermutlich sinken werden.

Durch die bekannten Tariferhöhungen der Personalkosten werden die Haushalte in den kommenden Jahren ebenfalls mehr belastet, sodass der Haushaltsausgleich der Jahre 2022 und 2023 ein Kraftakt werden wird.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt wenig Spielraum für Veränderungen an einzelnen Ansätzen.

 

Das Schulbudget der einzelnen Schulen ist in der Höhe der Vorjahre fortgeschrieben worden.

 

Gesetzlich vorgegeben sind die jährlichen Überprüfungen von Schultafeln und Turngeräten. Um die Reparaturen aus den Sicherheitsprotokollen abzuarbeiten, ist der Ansatz um 4.000 € zu erhöhen. Einsparungen im Budget sind derzeit nur in Höhe von 1.000 €, durch Kürzung des Ansatzes der Schulsozialarbeit, darstellbar.  

 

Investive Mittel werden für die Grundschulen (17.000 €) und Turnhallen (4.000 €) zur Beschaffung von Mobiliar und sonstigen Gerätschaften, wie in den vergangenen Jahren auch, eingeplant.

Zur Mobiliarbeschaffung nach Fertigstellung der Grundschule Hitzacker ist für das Jahr 2023 ein Ansatz von 27.000 € eingeplant. Hier lässt sich erst nach Fertigstellung des Neubaus abschätzen, in welcher Höhe für 2024 zusätzliche Mittel eingeplant werden müssen.

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wurden bereits in 2021 100.000 € in den Haushalt gestellt, der in diesem Jahr aufgrund der fehlenden Gesetzgebung, nicht in Anspruch genommen worden ist. Diese Summe wird nach 2022 übertragen und der Ansatz für 2022 und die Planungsjahre 2023, 2024, 2025 jährlich mit 100.000 € fortgeschrieben.

Die Förderung von Maßnahmen ist förderfähig, die Bundesförderung beträgt 70% bei einem Eigenanteil von 30 %.

 

Diese Summen werden nicht ausreichen, um die Schulen für einen Ganztagsbetrieb (jeden Nachmittag und die Ferienzeit) qualitativ gut auszustatten. Der Raumbedarf an den Grundschulen ist bereits heute knapp, dies zeigt sich in Pandemie-Zeiten besonders, da Kinder getrennt werden mussten, um Hygieneregeln einhalten zu können.

 

Der schwierigere Teil der Umsetzung wird in der Suche nach freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, da der Arbeitsmarkt Fachpersonal nicht hergibt und bis 2026 auch nicht ausreichend Erzieherinnen und Erzieher.

 

Der neugewählte Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird in seiner konstituierenden Sitzung am 2.11. die Zusammensetzung des künftigen Fachausschusses für Schulen und Sportstätten benennen. Dieser wird – sofern die Pandemie es zulässt - mit einer Bereisung der Grundschulen starten, um allen einen Überblick der einzelnen Standorte zu geben und die Besonderheiten der Schulen aufzuzeigen.

Im Anschluss ist über die Priorisierung von Ganztagsbedarf zu beraten.

 

In der Anlage 3 zur Vorlage sind die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) zu finden. Nach Übernahme der IuK durch die IT-Abteilung der Samtgemeindeverwaltung und massivem Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue fallen nun auch nicht unerhebliche Kosten für den Betrieb an. Insbesondere die Kosten für die Breitband-Anschlüsse der Schulen sowie die Lizenzkosten für den Betrieb der Schulserver „IServ“ sind hier zu nennen. Hinzu kommen im Wesentlichen die Kosten für die Miete (inkl. Vollwartung) für die Multifunktionsgeräte und Netzwerkdrucker.

 

In der Anlage 4 sind die erforderlichen investiven Mittel für die Erweiterung der digitalen Ausstattung auf alle Klassenräume in den Schulen enthalten (vgl. Sitzung SuSE/X/18 vom 23.06.2021). Im Wesentlichen geht es um die Beschaffung von 18 weiteren Interaktiven Whiteboards (IAW) für die Klassenräume der 1. Und 2. Klassen sowie der dafür erforderlichen LAN- / WLAN-Infrastruktur.

 

Die Ansätze des FD 14 werden ohne weitere Erläuterungen bestätigt.

 

FDL Bombeck erläutert den derzeitigen Stand in Sachen Digitalpakt. Bis auf die Grundschule Hitzacker sind Verkabelungen und Elektroarbeiten abgeschlossen und weitgehend auch WLAN und Netzwerke am Laufen. Schulserver (bis auf Hitzacker) sind installiert. Zusätzliche Arbeiten wie die Beschaffung von Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte sind abgewickelt. Die Klassensätze mit Ladekoffern sind beschafft und eingerichtet. Aufgrund der Verzögerungen bei der Ausschreibung sind Whiteboards noch nicht vor Ort. Voraussichtlich Mitte November kommen die ersten 20 Geräte, sofern die Wandhalterungen auch geliefert werden können.

In Summe sind bislang 535.000 € investiert worden, zuzüglich von rd. 75.000 € für Elektroarbeiten.

Die Breitbandanschlüsse für die Grundschulen in Dannenberg, Hitzacker und Zernien sollen nach Förderprogramm noch in 2021 erfolgen. Hier sei er eher skeptisch, so Herr Bombeck und rechne erst im Laufe des Jahres 2022 mit dem Anschluss.

 

Der Antrag der Schulleitungen aus dem letzten Schulausschuss auch die Klassen 1 und 2 mit den interaktiven Whiteboards auszustatten, hofft er mit einem Folgeauftrag lösen zu können.

 

Rf Geuder bedankt sich ausdrücklich für den Einsatz von Herrn Bombeck und seinen Mitarbeitern, die die Umsetzung der Digitalisierung an den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue so vorbildlich voranbringen. Die Mitglieder des Ausschusses und die anwesenden Schulleitungen schließen sich dem Dank an.

 

Der Ausschuss gibt folgende

 


Beschlussempfehlung:

Die Haushaltsplanung 2022 und der Planungszeitraum 2023-2025 werden empfohlen.