Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Die Firma Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH hat die stillgelegte Strecke Nr. 1963 Uelzen-Dannenberg von der DB Netz AG gekauft.

Zu Abwicklung des Kaufvertrages ist es notwendig, dass die Samtgemeinde Elbtalaue als Straßenbaulastträgerin der Gemeindeverbindungsstraße Ka 7 (B 191/Gamehlen), bestehend aus den Flurstücken 15/93 und 15/90 Flur 3 der Gemarkung Thunpadel, die Zustimmung darüber erteilt, dass die DB Netz AG von allen kreuzungsrechtlichen Verpflichtungen im Kreuzungsbereich der Ka 7 mit sofortiger Wirkung freigestellt wird. Die Firma Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH hat ihrerseits erklärt, die Kreuzungslast ohne zeitliche Unterbrechung zu übernehmen.

 

Herr Beckmann erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die DB Netz AG wird von allen kreuzungsrechtlichen Verpflichtungen im Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße Ka 7 (B 191 / Gamehlen) mit sofortiger Wirkung freigestellt, unter der Voraussetzung, dass die Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH die Kreuzungslast ohne zeitliche Unterbrechung übernimmt.