Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Rh
Herzog erläutert, dass der Kreistag am 19.07.21 folgenden Beschluss gefasst
hat:
Die
Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich die Vorbereitung
(Bedarfsermittlung,
Kostenkalkulation,
Förderanträge, Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns) für die
Beschaffung von Einzelraum-Lüftungsgeräten für die festen Klassenräume der 5.
und,6. Klassen vorzunehmen. Die Auftragsvergabe soll schnellstmöglich, ggf. im
Rahmen eines Sonderkreisausschusses, erfolgen.
Derzeit
steigen die Corona-Infektionen wieder. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler
vor Infektionen ist wichtig. Ein Bundesförderprogramm für stationäre
Lüftungsanlagen soll demnächst vorgestellt werden. Es werden Geräte gefördert,
die in die Fenster integriert sind. Wärme wird zurückgewonnen und das häufige
Lüften entfällt. Die Förderung gilt für
Räume in denen Kinder bis zu 12 Jahren unterrichtet werden. Damit könnten die
Grundschulen in der Samtgemeinde Elbtalaue die Förderung in Anspruch nehmen. Rh
Herzog beantragt schnellstmöglich Anträge für die Förderung zur Beschaffung
von Einzelraum-Lüftungsgeräten zu stellen.
SgBgm
Meyer erklärt, dass die Förderanträge grundsätzlich gestellt werden könnten.
Aufgrund der personellen Situation im Fachdienst Liegenschaften, müssten für die
Prüfung der Richtlinien und Erstellung der Anträge Externe beauftragt werden,
um zeitnah per Umlaufbeschluss oder kurzfristigem SgA-Beschluss ein Votum für
die Antragstellung und ggf. Finanzierung zu erhalten.
Stv
RV Siemke stimmt dem Antrag von Rh Herzog zu. Er hält das System für sinnvoll
und Anträge sollten gestellt werden. Die Situation der Kinder in den Schulen
würde durch die stationären Lüftungsanlagen verbessert.
Rh
von Gottberg spricht sich dagegen aus. Es ist aus seiner Sicht nicht erwiesen,
dass die Lüftungsanlagen vor Ansteckungen schützen. Durch die Anschaffung
kommen zusätzliche Kosten für Unterhaltung und Wartung auf die Gemeinden zu.
Stv
SgBgm Beckmann erklärt, dass Anträge gestellt werden sollten. Zusammenarbeit
von Landkreis und Samtgemeinde Elbtalaue sollte geprüft werden.
Rf
Klappstein spricht sich für die Antragstellung aus.
SgBgm
Meyer wird das Thema in der Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten aus dem
Landkreis am 21.07. ansprechen und Antragstellung und Zusammenarbeit erörtern.
Der
Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
- Die
Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit den anderen 2 Samtgemeinden
und dem Landkreis schnellstmöglich die Vorbereitung (Bedarfsermittlung,
Kostenkalkulation, Förderanträge, Anträge auf Zulassung des vorzeitigen
Maßnahmenbeginns) für die Beschaffung von Einzelraum-Lüftungsgeräten für
die festen Klassenräume der Grundschulklassen in der Samtgemeinde
Elbtalaue vorzunehmen.
Die Auftragsvergabe soll schnellstmöglich, ggf. im Rahmen eines Sonder-Samtgemeindeausschusses, erfolgen. - Sollte
es keine Einigung mit den anderen 2 Samtgemeinden und dem Landkreis geben,
wird der Samtgemeindebürgermeister autorisiert sich fachkundige Hilfe zur
Vorbereitung der Anträge zu holen.