Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

Rh Herzog erläutert, dass der Kreistag am 19.07.21 folgenden Beschluss gefasst hat:

Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich die Vorbereitung (Bedarfsermittlung,

Kostenkalkulation, Förderanträge, Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns) für die Beschaffung von Einzelraum-Lüftungsgeräten für die festen Klassenräume der 5. und,6. Klassen vorzunehmen. Die Auftragsvergabe soll schnellstmöglich, ggf. im Rahmen eines Sonderkreisausschusses, erfolgen.

 

Derzeit steigen die Corona-Infektionen wieder. Der Schutz der Schülerinnen und Schüler vor Infektionen ist wichtig. Ein Bundesförderprogramm für stationäre Lüftungsanlagen soll demnächst vorgestellt werden. Es werden Geräte gefördert, die in die Fenster integriert sind. Wärme wird zurückgewonnen und das häufige Lüften entfällt.  Die Förderung gilt für Räume in denen Kinder bis zu 12 Jahren unterrichtet werden. Damit könnten die Grundschulen in der Samtgemeinde Elbtalaue die Förderung in Anspruch nehmen. Rh Herzog beantragt schnellstmöglich Anträge für die Förderung zur Beschaffung von Einzelraum-Lüftungsgeräten zu stellen.

 

SgBgm Meyer erklärt, dass die Förderanträge grundsätzlich gestellt werden könnten. Aufgrund der personellen Situation im Fachdienst Liegenschaften, müssten für die Prüfung der Richtlinien und Erstellung der Anträge Externe beauftragt werden, um zeitnah per Umlaufbeschluss oder kurzfristigem SgA-Beschluss ein Votum für die Antragstellung und ggf. Finanzierung zu erhalten. 

 

Stv RV Siemke stimmt dem Antrag von Rh Herzog zu. Er hält das System für sinnvoll und Anträge sollten gestellt werden. Die Situation der Kinder in den Schulen würde durch die stationären Lüftungsanlagen verbessert.

 

Rh von Gottberg spricht sich dagegen aus. Es ist aus seiner Sicht nicht erwiesen, dass die Lüftungsanlagen vor Ansteckungen schützen. Durch die Anschaffung kommen zusätzliche Kosten für Unterhaltung und Wartung auf die Gemeinden zu.

 

Stv SgBgm Beckmann erklärt, dass Anträge gestellt werden sollten. Zusammenarbeit von Landkreis und Samtgemeinde Elbtalaue sollte geprüft werden.

 

Rf Klappstein spricht sich für die Antragstellung aus.

 

SgBgm Meyer wird das Thema in der Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Landkreis am 21.07. ansprechen und Antragstellung und Zusammenarbeit erörtern.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

  • Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit den anderen 2 Samtgemeinden und dem Landkreis schnellstmöglich die Vorbereitung (Bedarfsermittlung, Kostenkalkulation, Förderanträge, Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns) für die Beschaffung von Einzelraum-Lüftungsgeräten für die festen Klassenräume der Grundschulklassen in der Samtgemeinde Elbtalaue vorzunehmen.
    Die Auftragsvergabe soll schnellstmöglich, ggf. im Rahmen eines Sonder-Samtgemeindeausschusses, erfolgen.
  • Sollte es keine Einigung mit den anderen 2 Samtgemeinden und dem Landkreis geben, wird der Samtgemeindebürgermeister autorisiert sich fachkundige Hilfe zur Vorbereitung der Anträge zu holen.