Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 beschlossen, einen Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast für den im beigefügten Lageplan (Anlage I) gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den Flurstücken 6/2, 82/1 der Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der Straßenbaulast für die  Flurstücke 107/70, 106/68, 76 der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue als derzeitige Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu stellen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am 12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.

Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten die Einziehung durchführen zu können, ist die Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Die Einziehung ist mindestens drei Monate vor dem Einziehungstermin öffentlich bekanntzumachen.

 

Rh Dehde verlässt die Sitzung.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. BÖVEE und SgA haben den Beschlussvorschlag aus der Vorlage einstimmig empfohlen.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindeverbindungsstraße Ka 6 bestehend aus dem Flurstück 6/2, Flur 3 und den Flurstücken

107/70, 106/68, 76, 82/1 (Teilstück), Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 8 Abs. 1

in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zum

31.12.2021 öffentlich als Gemeindeverbindungsstraße eingezogen.

Die Bekanntmachung der Einziehung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.