Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 30/0199/2021
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde
Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 beschlossen, einen Antrag auf
Übernahme der Straßenbaulast für den im beigefügten Lageplan (Anlage I)
gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den Flurstücken 6/2, 82/1 der
Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der Straßenbaulast für
die Flurstücke 107/70, 106/68, 76 der
Flur 2 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der
Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue als derzeitige
Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu stellen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am
12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße
als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen
Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.
Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen
abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der
Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten die Einziehung durchführen
zu können, ist die Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Die
Einziehung ist mindestens drei Monate vor dem Einziehungstermin öffentlich
bekanntzumachen.
Rh Dehde verlässt
die Sitzung.
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. BÖVEE und SgA haben den
Beschlussvorschlag aus der Vorlage einstimmig empfohlen.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeindeverbindungsstraße Ka 6 bestehend aus dem
Flurstück 6/2, Flur 3 und den Flurstücken
107/70, 106/68, 76, 82/1 (Teilstück), Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 8 Abs. 1
in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes zum
31.12.2021 öffentlich als Gemeindeverbindungsstraße eingezogen.
Die Bekanntmachung der Einziehung erfolgt ortsüblich in der
Elbe-Jeetzel-Zeitung.