Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In der letzten Legislaturperdiode ist die Verwaltung von der Politik aufgrund der Diskussionen i. V. mit der Planung Kindergarten Gr. Gusborn aufgefordert worden, Aufträge für Architektenleistungen an verschiedene Planer zu vergeben.

 

Das führt am 26.08.2016 u.a. dazu, dass die nachstehenden Vorplanungen an folgende Architekten/Planer beauftragt wurden:

1.       Fw. Quickborn, Büro A. Boila, Dbg.

2.       Fw. Damnatz, Büro B. Pauker, Dbg.

3.       Fw. Karwitz, Büro J. Flindt, Hitzacker – da hier schon Vorarbeiten geleistet wurden

 

Am 01.09.2016 wurde mit dem Architekten B. Pauker ein entsprechender Vertrag geschlossen, der v. zuständigen Mitarbeiter unterzeichnet worden ist. Die Beauftragung erfolgte stufenweise. Die Vertragsziele wurden wie folgt formuliert:

-          Ziel 1: Erarbeitung ein m. dem Bauherrn abgestimmtes Planungskonzept

-          Ziel 2: Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Entwurfs

-          Ziel 3: Erarbeiten einer ausführungsreifen Lösung der Planungsaufgabe

-          Ziel 4: Erarbeitung einer zuschlagsreifen Lösung

-          Ziel 5: Sicherstellung der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies Gebäude

 

Die beauftragten Ziele wurden abschnittsweise übertragen. Zur Übertragung des 2. Zieles ist eine gesonderte Beauftragung durch die Bauherrin erforderlich.

 

Beauftragt wurden zunächst die die ersten 2 Leistungsphasen, wozu der Samtgemeindebürgermeister aufgrund der Auftragshöhe auch berechtigt war (Lph 1 = 2%/Lph 2 = 7% insgesamt 6.541,02 €).

 

Am 20.01.2021 im BSAE und am 09.02.2021 im SgA wurden aufgrund der Vorplanung folgende Beschlüsse empfohlen bzw. beschlossen:

a)       Die An- u. Umbaumaßnahmen des Feuerwehrhauses der Ortswehr Damnatz wird in sog. Massivbauweiseausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung auf 686.195, 26 €. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.

b)      Die Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss).

 

In der Vorlage wird explizit auf die Vorplanung des Architekten Paukers verwiesen, der hier zunächst eine Variantenprüfung (Massivbau-, Industriebau- u. Containerbauweise) hat. In diesem Zusammenhang hätte auch die weitere Beauftragung mit beschlossen werden müssen. Dies ist hierbei leider versäumt worden. Der zuständige Mitarbeiter ist aber aufgrund der Beschlusslage und der damit verbundenen Bauantragstellung davon ausgegangen, dass die weitere Planung auch von Hr. Pauker fortgeführt wird und hat ihm mündlich den Auftrag für die Leistungsphase 3 erteilt.

 

Mindestens im Fachausschuss bestand Einigkeit, dass das Büro Pauker die Planung fortführt.

 

Eine Nichtzahlung des Honorars bzw. Erstattungsansprüche der Samtgemeinde, wie vom stellv. SgBgm Beckmann beantragt, ist aufgrund der Vertragskonstellation nicht möglich.

 

Der SgA wird aufgrund der geschilderten Sachlage gebeten, den weitergehenden Vergabebeschluss an das Büro Pauker nachzuholen.

 

Beschlussvorschlag aus der Vorlage:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

 

Protokollierung der Aussprache zu diesem TOP   -   s. TOP 13

SgBgm Meyer erläutert, dass eine Beschlussfassung des Samtgemeinderates hier nicht erforderlich ist.

 

Die Ausführungen werden vom Samtgemeinderat zur