Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Durch die SPD Fraktion ist die folgende Anfrage an Herrn SgmBgm J. Meyer übersandt worden:

 

Sehr geehrter Herr Meyer, lieber Jürgen,

in der SGA Sitzung vom 09.02.2021 wurde von mir eine Anfrage zur Architektenvergabe
im Zusammenhang mit dem Bau FFW Damnatz gestellt.

Wie bekannt, beträgt das Architektenhonorar um die 90.000,- €.

Eine Antwort liegt mir bis zum heutigen Tage nicht vor.

Der Protokollhinweis der Verwaltung hilft da auch nicht weiter - wobei diese Anmerkung
im Protokoll auch nicht zulässig ist.

Ich weise darauf hin, dass ohne Einhaltung der Vergaberichtlinien, der Geschäftsordnung und
des NKomVG die Beauftragung eines Architekten in dieser Sache von der SPD Fraktion
nicht mitgetragen werden kann.

Im Übrigen beantrage ich hiermit dieses Thema in der nächsten SGA-Sitzung und der
nächsten Ratssitzung auf die Tagesordnung zu setzen.


Mit freundlichem Gruß

Uwe Beckmann

SPD Fraktion im Rat der SG Elbtalaue

 

Im Rahmen der SgA Sitzung am 09.02.2021 wurde von stellv. SgBgm Beckmann angefragt, wann und durch wen der Architekt für das FF-Haus in Damnatz beauftragt wurde. Dieses sei nicht über den SgA vergeben.

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurde seitens der politischen Gremien gefordert, dass für die anstehenden Veränderungen der Feuerwehrhäuser in Quickborn, Splietau, Karwitz, Damnatz und Metzingen konkrete Planungen und Kostenschätzungen durch Architekten eingeholt werden und diese für die weitere Planung in die entsprechenden politischen Gremien zur Beratung eingebracht werden. Hierbei sollte das beschlossenen Raumkonzept (Anzahl und Größe der Räume) mit einbezogen werden.

Für diese Aufgabe wurde dann am 26.08.2016 ein internes Gespräch mit folgenden Teilnehmern geführt:

SgmBgm J. Meyer, 1. SgRat B. Beitz, FBL J. Hesebeck, FDL B. Demmer und SB R. Schulz

 

In diesem Gespräch wurde festgelegt, dass mit der Vorplanung folgende Architekten/Planer beauftragt werden:

  1. FW Quickborn: Büro A. Boila, Dannenberg (Elbe)
  2. FW Damnatz: Büro B. Pauker, Dannenberg (Elbe)
  3. FW Karwitz: Büro J. Flindt, Hitzacker (Elbe) – da hier schon Vorarbeiten geleistet wurden (die der Verwaltung jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlagen)

 

Eine Entscheidung hinsichtlich der Planung für die Feuerwehrhäuser Metzingen und Splietau wurde an diesem Tage noch nicht getroffen.

 

In einem weiteren Gespräch am 22.09.2016 mit folgenden Teilnehmern:

SgmBgm J. Meyer, FBL S. Ringel, FDL B. Demmer und SB R. Schulz

 

wurde dann festgelegt, dass für die Planung der Feuerwehrhäuser Metzingen das Büro Meyer-Herms in Lüchow (Wendland) und für Splietau das Büro Kamlade in Lüchow (Wendland) beauftragt werden sollen.

 

Die Aufteilung der Planungsleistungen an viele verschieden Planer erfolgte auf der Grundlage der politischen Erwartungshaltung, möglichst viele unterschiedliche Planungsbüros zu beteiligen, damit keine Bevorteilung einzelner Planer erfolgt.

 

Die genannten Planer wurde sodann gebeten, die entsprechenden Planungen vorzunehmen und auch eine Kostenschätzung vorzulegen. Diese Planungen wurde dann in den verschiedenen Sitzungen des Brandschutzausschusses vorgestellt.

 

Für das Feuerwehrhaus in Damnatz wurde am 09.02.2021 im Rahmen der Sitzung des Samtgemeindeausschusses folgender Beschluss gefasst:

 

„a) Die An- und Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Damnatz wird in sog. Massivbauweise ausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung auf 686.195,26 Euro. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.

b) Die Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss).“

 

In der entsprechenden Vorlage dazu (40/0001/2021) wird darauf hingewiesen, dass das Architekturbüro Pauker mit der Vorplanung beauftragt ist. Durch die og. Beschlussfassung wurde seitens der politischen Gremien festgelegt, dass die weitere Planung zu den genannten Vorgaben weiter vorangebracht werden soll. Das nunmehr ggfs. ein anderes Architekturbüro mit der weiteren Planung beauftragt werden soll, ist aus den Protokollen nicht ersichtlich.

 

In allen og. Baumaßnahmen sind auch die mit der Vorplanung beauftragten Architektenbüros mit der weiteren Planung beauftragt worden.

Darüber hinaus würde ein entsprechendes Verfahren, Vorplanung und Kostenschätzung durch ein Architekturbüro durchzuführen und Umsetzung der Maßnahme ggfs. durch ein weiteres Architekturbüro, mit zusätzlichen Kosten für die Samtgemeinde verbunden sein, da die vorangestellte Vorplanung die Grundlagenermittlung beinhaltet. Durch diese Vorplanung sind die Leistungsphasen 1 und 2 bereits durch das Büro erbracht, dementsprechend kann das mit der Vorplanung beauftragte Architekturbüro die weiteren Leistungsphasen umsetzen.

 

Stellv. SgBgm Beckmann trägt vor, dass es in vorstehender Angelegenheit nicht nur um eine Anfrage geht, sondern auch um einen Antrag. Dies sei aus der Tagesordnung nicht ersichtlich. Er verweist diesbezüglich auch auf das Samtgemeindeausschussprotokoll (SgAE/X/49) vom 09.02.2021. Grundsätzlich möchte er zunächst vorwegnehmen, so stellv. SgBgm Beckmann weiter, dass seitens der SPD-Fraktion kein Interesse daran besteht, das Bauvorhaben in Damnatz durch die Anfragen seiner Fraktion zu behindern, geschweige denn aufzuhalten. Vielmehr ginge es hier ausschließlich darum, dass die gesetzlichen Vorschriften bei der Beauftragung von Architektenleistungen auch eingehalten werden. Aufträge dieser Größenordnung müssten demnach ganz einfach durch den Samtgemeindeausschuss vergeben werden. Seitens der SPD-Fraktion habe man nun zum wiederholten Male feststellen müssen, dass bei der Vergabe von Architektenleistungen (beim An- und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern) offensichtlich die entsprechenden Vergaberichtlinien nicht beachtet und eingehalten wurden. So etwa beim Umbau des Karwitzer Feuerwehrgerätehauses und nun, ganz offensichtlich, auch beim Bau bzw. Umbau des Feuerwehrgerätehauses Damnatz. Bereits im Februar 2021 sei seitens der SPD-Fraktion eine entsprechende Anfrage im Samtgemeindeausschuss gestellt worden, welche der Samtgemeindebürgermeister, in der Folgezeit, nicht ausreichend beantwortet habe. Aus diesem Grund habe die SPD-Fraktion dann am 03.06.2021den Antrag im Samtgemeindeausschuss gestellt, dass zwischenzeitlich erhaltene Honorar, im Zusammenhang mit der Planung des Feuerwehrgerätehauses Damnatz, wieder zurückzufordern. Dies deshalb, weil der Architekt einen Vertrag mit einer nicht autorisierten Person der Samtgemeindeverwaltung Elbtalaue abgeschlossen habe. In der Folge sei der Samtgemeindebürgermeister dann tätig geworden und habe Fehler bei der Beauftragung des Architekten eingeräumt. Er bestätigte, dass die Beauftragung nicht durch den Samtgemeindeausschuss erfolgt sei und empfahl, dies nachzuholen. Stellv. SgBgm Beckmann bekundet, dass die SPD-Fraktion mit dieser Vorgehensweise einverstanden wäre, man jedoch kein Verständnis dafür habe, dass SgBgm Meyer und seine Mitarbeiter 5 Monate benötigten, um diese Angelegenheit letztlich zu klären. Die erste Anfrage im Februar 2021 hätte bei den Verantwortlichen bereits dazu führen müssen, einen entsprechenden Samtgemeindeausschuss-Beschluss herbeizuführen.

 

SgBgm Meyer räumt Versäumnisse ein. So habe er im Jahr 2016, in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern, für die Vergabe der Leistungsphasen eins und zwei festgelegt, hier einen entsprechenden Planer zu beauftragen. Die finanziellen Mittel dafür, so SgBgm Meyer weiter, befanden sich vom Grundsatz her in einer Größenordnung, über die er auch entscheiden  durfte. Es sei damals ein sogenannter Architektenvertrag geschlossen worden, welcher allerdings eine stufenweise Beauftragung beinhalte. Dies bedeute, dass nach Abschluss der Leistungsphasen eins und zwei ein entsprechender Samtgemeindeausschussbeschluss hätte herbeigeführt werden müssen. Dieser Beschluss sei inzwischen aber nachgeholt worden. SgBgm Meyer teilt darüber hinaus mit, dass die Verwaltung, nach der Sommerpause, den Gremien eine entsprechende Dienstanweisung, zu Fragen der Vergabe, vorlegen wird. Diese Zusage sei im Rahmen der letzten Sitzung des Samtgemeindeausschusses so erteilt worden.

 

Rh Bodendieck fragt an, ob der Umbau des Feuerwehrgerätehauses noch Sachstand sei.

 

SgBgm Meyer teilt mit, dass es sich um einen Umbau des bestehenden Gerätehauses handelt, zudem werden aber auch noch entsprechende Boxen angebaut. Gegenwärtig sei man damit beschäftigt, Bodenuntersuchungen durchzuführen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Maßnahmen, wie geplant, umgesetzt werden können.

 

……………………..Protokollführung M. Saul bis hier.

Protokollführung M. Haustein  ab hier …………………………………………………..

 

Beschlussvorschlag aus der Vorlage:

Nach Beratung in der Sitzung.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass der Auftrag für die Leistungsphasen 3 und 4 bereits erteilt wurde.

Eine Nichtzahlung des Honorars oder Erstattungsansprüche, wie von stv SgBgm Beckmann beantragt, sind nicht möglich.

Eine Beschlussfassung des Samtgemeinderates in diese Angelegenheit ist nicht erforderlich.

 

Die Ausführungen werden vom Samtgemeinderat zur