Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: 3/0190/2021
Sachverhalt:
Rh Herzog erläutert
den Antrag der SOLI-Fraktion betreffend den Bau einer Brücke nebst
Straßenanbindung bei Neu Darchau nach der Befragung der Einwohnerinnen und
Einwohner am 18.04.2021 (siehe Anlage zur Vorlage). Unter Verweis auf die
Gespräche der Verwaltungsvertreter untereinander und der von ihm dazu
angestellten Recherchen moniert er, dass die Gremien seitens der Verwaltung,
aus Sicht der SOLI-Fraktion, nicht wahrheitsgemäß und umfänglich informiert
werden würden. Zudem würde die Verwaltung auch Beschlüsse, etwa die des Rates
der Samtgemeinde Elbtalaue von 2007, nicht entsprechend „vertreten“. Dies müsse
aber sein, da der Rat eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin beschlossen
habe. Nunmehr streite man darüber, was Neu Darchau eigentlich bedeute. Die
Frage, die sich jedoch schon vorher stelle, ist, warum die Verwaltungsvertreter
und insbesondere der damalige Bürgermeister Hinneberg, den entsprechenden
Ratsbeschluss nicht „vertreten“. Herr Hinneberg sei es auch gewesen, der erst
durch eine Bemerkung eingebracht habe, die Trassenführung durch Katemin
verlaufen zu lassen. In dem betreffenden Gespräch sei dann aber nichts weiter
beschlossen worden. Rh Herzog moniert nun weitergehend, dass auch der Wille
einer Trassenführung durch Katemin nicht in den Gremien publik gemacht wurde.
Genau dies hätte aber passieren müssen, damit eben dieser konkrete Punkt hätte
diskutiert werden können. Zudem wäre die Unklarheit, die sich aufgrund der im
Brückenvertrag gemachten Formulierung („Umfahrung von Neu Darchau“) ergibt,
vermeidbar gewesen. Der Bürgermeister Neu Darchaus und auch die Mitglieder der
SOLI-Fraktion würden diese Formulierung selbstredend dahingehend
interpretieren, dass auch Katemin umfahren werden soll. Man grenze sich
insofern von der Verwaltung ab, die hier von einem Kompromiss spreche, der auf
Verwaltungsebene gefunden worden sei, jedoch nicht kommuniziert wurde. Er könne
sich auch nicht erklären, was die Verwaltung dazu bewogen hat, in dieser
Angelegenheit einen Kompromiss einzugehen. Außerdem müsse auch dem Votum der
Einwohnerinnen und Einwohner, so bekräftigt Rh Herzog, Rechnung getragen
werden. Die SOLI möchte das, was in Neu Darchau abgestimmt wurde, unterstützen.
Dies könne man nur über den § 3 des Brückenvertrages. Vor dem Hintergrund des
Vorgesagten konstatiert Rh Herzog, dass mit dem vorstehende Antrag zum einen
die Absicht verbunden ist, dem Willen der Einwohnerinnen und Einwohner Neu
Darchaus Rechnung zu tragen, zum anderen, dem Landkreis Lüneburg klar
mitzuteilen, sich nicht einfach über die Interessen Lüchow-Dannenbergs, der
Samtgemeinde Elbtalaue und vor allem der Bürgerinnen und Bürger Neu Darchaus
hinwegzusetzen. Rh Herzog weist vorsorglich darauf hin, dass es in
vorbezeichneter Angelegenheit um einen „Vorratsbeschluss“ geht, der auch erst dann
greifen soll, wenn die Planungen des Landkreises Lüneburg, die Trassenführung
betreffend, tatsächlich Planungen i. S. v. § 3 Brückenvertrag sind. Rh Herzog
resümiert abschließend unter Verweis auf einen Beschluss des Kreistages aus dem
Jahr 2008, dass auch dieser ganz klar den Auftrag einer Umfahrung Neu Darchaus
und Katemins beinhalte. Selbst die Landesregierung habe seinerzeit, in einer
Antwort auf eine von ihm gestellten großen Anfrage, von einer Umfahrung Neu
Darchaus und Katemins gesprochen. Bei neuerlichen Verhandlungen müsse zudem das
Votum der Einwohnerinnen und Einwohner Neu Darchaus berücksichtigt werden.
Rh Bodendieck trägt
in Bezug auf seine letzte Anfrage (dazu siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom
08.06.2021; TOP 16.1) vor, dass er dazu keine Antwort erhalten hat. Er habe
zwar Protokollauszüge zu Angelegenheit erhalten, die konkrete Frage sei aber
damit nicht beantwortet worden. Für die Beantwortung der Frage habe er nun zum
einen eigene Recherchen angestellt, zum anderen haben auch die Erläuterungen
des Rh Herzog dazu einen Beitrag leisten können. Die Sachlage stelle sich für
ihn nun so dar, dass zwei Bürgermeister beteiligt waren. Nämlich der
Bürgermeister der Samtgemeinde, Herr Meyer, sowie der damalige Bürgermeister
der Gemeinde Neu Darchau, Herr Hinneberg. Darüber hinaus zwei Landräte und noch
einige Mitglieder der zugehörigen Verwaltungen. Die Sachlage werde in den
Gremien/in den Veröffentlichungen mit den Sätzen dargestellt, dass von der
Gemeinde Neu Darchau später eingeführt worden sei, die Trassenführung zu ändern
– aus irgendwelchen Gründen, die nicht nachvollziehbar seien. Unter Verweis
darauf, dass er zu der entsprechenden Zeit Mitglied beider Gremien war,
bekräftigt er, dass die Gemeinde Neu Darchau niemanden legitimiert habe, diesen
entscheidenden Vorschlag so vorzubringen. Rh Bodendieck datiert die
entscheidende Sitzung, auf der alles so besprochen wurde, auf den 21.10.2008.
Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zu dem entsprechenden Entwurf des
Landkreises Lüneburg gekommen. Ab diesem Zeitpunkt (21.10.2008) sei Katemin
rausgestrichen worden. Weiterführend erklärt er, dass, auch gegenwärtig noch,
in den Medien dargestellt werde, dass der neue Entwurf oder der neue Plan (mit
Nutzungsvariante) dann zwischen Neu Darchau und Katemin hindurch geht. Rh
Bodendieck konstatiert, dass er dies für eine mutwillig manipulierte
Berichterstattung hält. Die Vorzugsvariante gehe schließlich nicht zwischen Neu
Darchau und Katemin durch, denn da sei der Kateminer Mühlenbach und sonst
nichts. Die neue Variante gehe durch den Ortsteil Katemin hindurch.
SgBgm Meyer erklärt
unter Verweis auf das Fachausschussprotokoll vom 03.12.2008, dass er
ausführlich über die in Rede stehenden Gespräche berichtet hat. Als Beleg dafür
sei dann auch der betreffende Protokollauszug dem letzten
Samtgemeinderatsprotokoll beigefügt worden. Er verdeutlicht nochmal, dass man
in der Sache verhandelt habe, aber eine Entscheidung über den Trassenverlauf
nicht in der Vereinbarung, sondern im Planfeststellungsbeschluss, gefasst wird.
SgBgm Meyer konstatiert, dass die Diskussionen im Ergebnis zu einem Kompromiss
und der Schließung eines Vertrages geführt haben, in welchem alle öffentlichen
und privaten Belange insgesamt zu erfassen und abzuwägen waren. Dem
vorgenannten Planfeststellungsbeschluss gehe ein Planfeststellungsverfahren
voran, in welchem unter Abwägung aller Pro- und Contra-Sätze und unter
Hinzuziehung sämtlicher relevanter Dokumente letztlich eine Trasse gefunden
wird. Sodann schließe sich ein weiteres öffentlich-rechtliches Verfahren an, in
welchem Privatleute und auch die Träger öffentlicher Belange, zum Verfahren
selbst, Stellung nehmen und Anregungen und Bedenken einbringen können. Der
Planfeststellungsbeschluss letztlich könne auch beklagt werden. Aus den
vorgenannten Gründen sei dann auch keine Trasse im Vertrag enthalten. SgBgm
Meyer hebt nochmal hervor, dass es vorstehend um einen Kompromissvorschlag
ging, welcher den Gremien so auch vorlag. Der Rat der Samtgemeinde habe diesem
Vertrag zugestimmt. Dies stelle die Basis für den betreffenden Vertrag dar. Im
Übrigen sei aus dem betreffenden Ratsprotokoll auch ersichtlich, dass Rh Herzog
damals einen entsprechenden Antrag über Neu Darchau und Katemin eingebracht
hatte, welcher jedoch abgelehnt worden sei. SgBgm Meyer resümiert, dass es nun
mal so ist, dass letztlich eine Mehrheit entscheidet. Der Sachverhalt ist den
Mitgliedern des Fachausschusses in der Sitzung am 03.12.2008 dargelegt worden –
und so kam der Beschluss für den Vertrag am Ende zustande.
Rh Herzog fragt an,
was mit Kompromiss gemeint ist.
SgBgm Meyer
erklärt, dass es hierbei um den Vertragsentwurf geht.
Rh Herzog möchte
nun wissen, zwischen welchen Standpunkten sich der Kompromiss bewegt und warum
die hiesige Verwaltung hier bei irgendetwas nachgeben musste.
SgBgm Meyer
antwortet dahingehend, dass die Angelegenheit final in einem
Planfeststellungsverfahren mündet, in welchem die Trasse letztendlich auch nur
festgelegt werden kann.
Rf Klappstein merkt
an, dass es, nach den Aussagen des Rh Herzog, der damalige Bürgermeister war,
der den streitigen Trassenverlauf vorgeschlagen und in den Vertrag aufnehmen
ließ. Auch wenn heute eigentlich Einigkeit darüber bestehe, dass Katemin und
Neu Darchau umfahren werden sollten, so würde man, zum jetzigen Zeitpunkt, in
ein offenes Planungsverfahren eingreifen. Insofern sei der jetzige Zeitpunkt
ungeeignet, um Einwände geltend zu machen. Der richtige Zeitpunkt sei dann
gekommen, wenn das Planfeststellungsverfahren beginnt.
Stellv. RV Siemke
spricht sich dafür aus, sich an Verträge zu halten. Er gibt zu bedenken, dass
die Angelegenheit auch vor 12 – 13 Jahren schon kontrovers diskutiert wurde,
auch damals habe man um Formulierungen gestritten. Man habe sich aber
schließlich auf eine Formulierung geeinigt. Solch weitreichende Verträge, so
führt stellv. RV Siemke weiter aus, schließe man ja auch, damit nicht genau das
geschieht, was man nun erlebe: Wechselnde Mehrheiten sorgen dafür, dass ein
knappes Ergebnis umgedreht wird. Nichts anderes werde hier versucht. Er bekräftigt
nochmal, dass die Samtgemeinde sich, aus seiner Sicht, an den seinerzeit
geschlossenen Vertrag zu halten habe; anderenfalls müsse man damit rechnen, vom
Landkreis Lüneburg, wegen Vertragsbruch, verklagt zu werden.
Rh Siebolds
konstatiert zunächst, dass in der vorbezeichneten Angelegenheit ein Vertrag
geschlossen wurde – unabhängig von der Frage, wie dieser auszulegen sei oder
dergleichen mehr. Auch er finde es sehr problematisch, wie dieser zustande
gekommen ist. Nach 9, 10 oder mehr Jahren müsse sich nun die Frage gestellt
werden, ob das, was damals verhandelt und festgelegt wurde, nochmal kritisch
hinterfragt werden muss. Er sei jedenfalls der Meinung, dass dies notwendig,
legitim und auch Aufgabe des Rates der Samtgemeinde ist. Zu der Frage, ob das vorgenannte
zum jetzigen Zeitpunkt einen Sinn habe, teilt Rh Siebolds mit, dass er in der
vergangenen Woche mit einigen Mitglieder des Kreistages Lüneburg gesprochen hat
– und nicht nur mit Mitgliedern, die auch seiner Partei angehören. Es habe sich
herausgestellt, dass dort gar nicht bekannt ist, wie das Thema hier diskutiert
wird. Auch die Bürgerbefragung sei nur wenigen (jedenfalls hinsichtlich ihrer
Bedeutung und des Ergebnisses) bekannt gewesen. Es werde dort eben nicht
Elbe-Jeetzel-Zeitung gelesen und die Landeszeitung habe nicht gerade eine
ausführliche Berichterstattung über die Befragung in Neu Darchau
veröffentlicht. Rh Siebolds resümiert, dass man dort also davon ausgehe, dass
mit dem Vertrag alles in Ordnung ist. Die Kontroversen von hier seien dort
unbekannt. Aus diesem Grund möchte er nun eigentlich auf den vorbezeichneten
Beschlussvorschlag bestehen bzw. für diesen werben. Es sei wichtig, hier
politisch Flagge zu zeigen, Gesprächs- und Änderungsbedarf zu signalisieren, im
Sinne des vorstehenden Beschlussvorschlages der SOLI-Fraktion mit einer
Untersagung der Fortführung der
Baumaßnahme drohen.
Rh Dehde drückt
sein Bedauern darüber aus, dass bei denjenigen seiner Vorredner, die in ihren
Beiträgen die Verträge aus 2008 thematisierten, mit keinem Wort das
Abstimmungsergebnis der Bürgerinnen und Bürger Neu Darchaus Erwähnung gefunden
hat. Er resümiert, dass gerade auch vor dem Hintergrund der epidemischen Lage
und der in diesem Zusammenhang erfolgten Warnungen, nicht an der Abstimmung
teilzunehmen, die Menschen zur Urne gegangen sind und sich mit einem klaren
Votum gegen die vorbezeichnete Trassenführung ausgesprochen haben. In Richtung
der Rf Klappstein und den Ratsleuten der UWG bekundet er unter Verweis auf
gemeinsame Erlebnisse, dass diese im Hinblick auf die Einhaltung von Verträgen
früher eine andere Haltung gehabt hätten. Er möchte an dieser Stelle nun
hervorheben, dass ihm die Meinung der Menschen von vor Ort wichtig ist, es
möglicherweise auch geboten sei, mit Argumenten noch etwas sorgfältiger
umzugehen. Vorstehend würde es auch nicht um den Vertrag aus 2008 gehen, denn
zur Wahrheit gehöre auch, dass der Landkreis Lüneburg, „in einer schönen
Wellenbewegung“, schon mehrfach die Planungen eingestellt habe. Dieser Vertrag
werde auch immer nur dann „rausgeholt“, wenn dies den Verantwortlichen
irgendwie opportun erscheine. Dieses Vorgehen würde dazu führen,
wirtschaftliche Entwicklungen in seiner Gemeinde zu behindern, letztlich Dinge
auch kaputt machen – er denke in diesem Zusammenhang etwa an Entwicklungen im
Bereich des Tourismus. In Richtung des SgBgm Meyer bekundet er, dass dieser
hier unglaubwürdig wirke, da er sich einerseits für die Ansiedelung
touristischer Betriebe einsetze und andererseits, durch seine Haltung gegenüber
dem Landkreis Lüneburg, dies wiederum gefährde. Den vorbezeichneten Antrag der
SOLI-Fraktion halte er für sinnvoll – im Ergebnis würde dies bedeuten, einen
„Vorratsbeschluss“ zu haben, mit welchem dem Landkreis Lüneburg dann aufgezeigt
werde, in welchem Fall dieser mit einer Untersagung der Fortführung der
Baumaßnahme zu rechnen habe. Er möchte deshalb auch darum werben, hier
entsprechendes zu beschließen.
Stellv. SgBgm Hanke
bekundet in Richtung des Rh Dehde, dass das Abstimmungsergebnis der
Einwohnerinnen und Einwohner Neu Darchaus auch ihm zu denken gibt. Dennoch sei
vieles von dem, was der Rh Dehde hier argumentiert habe, so nicht ganz
überzeugend. Stellv. SgBgm Hanke konstatiert, dass zu diesem Zeitpunkt kein
Beschluss gebraucht wird, insbesondere kein „Vorratsbeschluss“.
„Vorratsbeschlüsse“ seien dann wichtig, wenn Politik und Verwaltung schnell
handeln müssten. Dies sei hier nicht der Fall, da, wie bereits von seinen
Vorrednern kundgetan, die Trasse schließlich erst im Planfeststellungsverfahren
gefunden werde. Er befürchte nun, dass ein entsprechender Beschluss dazu führen
könnte, als Samtgemeinde in Regress genommen zu werden. Die Basis stelle der
Vertrag dar, an welchem sich auch nichts geändert habe. Man sollte deshalb
nicht davon abweichen und vertragstreu bleiben. Vor dem Hintergrund dessen,
dass im späteren Verfahren noch alle privaten und öffentlichen Belange
eingebracht werden könnten, dann abgewogen, gewürdigt und festgestellt werde,
sehe er dies als ein sicheres Verfahren an. Stellv. SgBgm Hanke resümiert, dass,
wo auch immer die Trasse verlaufen wird und ob sie überhaupt kommen wird, man
noch nichts Konkretes wisse. Hier nun den in Rede stehenden Beschluss zu
fassen, halte er deshalb nicht für sinnvoll. Er meine, man solle entweder heute
nichts beschließen oder den Beschlussvorschlag ablehnen.
Rh Mertins fragt
unter Verweis darauf, dass der SgBgm Meyer gesagt habe, dass der vorstehende
Antrag bereits im Fachausschuss abgelehnt wurde, an, ob es dazu einen
entsprechenden Ratsbeschluss gibt. Darüber hinaus merkt er an, dass der
Landkreis Lüneburg sehr wohl die Diskussion um den Trassenverlauf
wahrnimmt. Sollte eine Umfahrung von
Katemin doch nicht geplant werden, dann müsse man sich auf einen Rechtsstreit
einlassen. Diesem werde der Landkreis Lüneburg wohl aber aus dem Weg gehen.
SgBgm Meyer
erklärt, dass der Antrag im Fachausschuss mit vier Nein-Stimmen und drei
Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt wurde. Im Samtgemeindeausschuss gab
es vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit ist der Antrag
dort ebenfalls abgelehnt worden.
Stellv. RV Thiele
lässt sodann über den Antrag der SOLI-Fraktion abstimmen. Der Samtgemeinderat
lehnt folgenden
Beschlussvorschlag
ab:
Der SG-Rat Elbtalaue nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis
und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort
erfolgen darf, unterstützen.
Der SG-Rat sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne
eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin § 3 Abs (3) Satz 1 der Brückenvereinbarung
vom 9.1.2009 verletzt.
Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu
planen, auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit
seinen bisher vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach.
Der SG-Rat beschließt deshalb für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg
keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in § 3
Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die
Umfahrung von Neu
Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.