Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 16, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Rh Herzog erläutert den Antrag der SOLI-Fraktion betreffend den Bau einer Brücke nebst Straßenanbindung bei Neu Darchau nach der Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner am 18.04.2021 (siehe Anlage zur Vorlage). Unter Verweis auf die Gespräche der Verwaltungsvertreter untereinander und der von ihm dazu angestellten Recherchen moniert er, dass die Gremien seitens der Verwaltung, aus Sicht der SOLI-Fraktion, nicht wahrheitsgemäß und umfänglich informiert werden würden. Zudem würde die Verwaltung auch Beschlüsse, etwa die des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue von 2007, nicht entsprechend „vertreten“. Dies müsse aber sein, da der Rat eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin beschlossen habe. Nunmehr streite man darüber, was Neu Darchau eigentlich bedeute. Die Frage, die sich jedoch schon vorher stelle, ist, warum die Verwaltungsvertreter und insbesondere der damalige Bürgermeister Hinneberg, den entsprechenden Ratsbeschluss nicht „vertreten“. Herr Hinneberg sei es auch gewesen, der erst durch eine Bemerkung eingebracht habe, die Trassenführung durch Katemin verlaufen zu lassen. In dem betreffenden Gespräch sei dann aber nichts weiter beschlossen worden. Rh Herzog moniert nun weitergehend, dass auch der Wille einer Trassenführung durch Katemin nicht in den Gremien publik gemacht wurde. Genau dies hätte aber passieren müssen, damit eben dieser konkrete Punkt hätte diskutiert werden können. Zudem wäre die Unklarheit, die sich aufgrund der im Brückenvertrag gemachten Formulierung („Umfahrung von Neu Darchau“) ergibt, vermeidbar gewesen. Der Bürgermeister Neu Darchaus und auch die Mitglieder der SOLI-Fraktion würden diese Formulierung selbstredend dahingehend interpretieren, dass auch Katemin umfahren werden soll. Man grenze sich insofern von der Verwaltung ab, die hier von einem Kompromiss spreche, der auf Verwaltungsebene gefunden worden sei, jedoch nicht kommuniziert wurde. Er könne sich auch nicht erklären, was die Verwaltung dazu bewogen hat, in dieser Angelegenheit einen Kompromiss einzugehen. Außerdem müsse auch dem Votum der Einwohnerinnen und Einwohner, so bekräftigt Rh Herzog, Rechnung getragen werden. Die SOLI möchte das, was in Neu Darchau abgestimmt wurde, unterstützen. Dies könne man nur über den § 3 des Brückenvertrages. Vor dem Hintergrund des Vorgesagten konstatiert Rh Herzog, dass mit dem vorstehende Antrag zum einen die Absicht verbunden ist, dem Willen der Einwohnerinnen und Einwohner Neu Darchaus Rechnung zu tragen, zum anderen, dem Landkreis Lüneburg klar mitzuteilen, sich nicht einfach über die Interessen Lüchow-Dannenbergs, der Samtgemeinde Elbtalaue und vor allem der Bürgerinnen und Bürger Neu Darchaus hinwegzusetzen. Rh Herzog weist vorsorglich darauf hin, dass es in vorbezeichneter Angelegenheit um einen „Vorratsbeschluss“ geht, der auch erst dann greifen soll, wenn die Planungen des Landkreises Lüneburg, die Trassenführung betreffend, tatsächlich Planungen i. S. v. § 3 Brückenvertrag sind. Rh Herzog resümiert abschließend unter Verweis auf einen Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2008, dass auch dieser ganz klar den Auftrag einer Umfahrung Neu Darchaus und Katemins beinhalte. Selbst die Landesregierung habe seinerzeit, in einer Antwort auf eine von ihm gestellten großen Anfrage, von einer Umfahrung Neu Darchaus und Katemins gesprochen. Bei neuerlichen Verhandlungen müsse zudem das Votum der Einwohnerinnen und Einwohner Neu Darchaus berücksichtigt werden.

 

Rh Bodendieck trägt in Bezug auf seine letzte Anfrage (dazu siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021; TOP 16.1) vor, dass er dazu keine Antwort erhalten hat. Er habe zwar Protokollauszüge zu Angelegenheit erhalten, die konkrete Frage sei aber damit nicht beantwortet worden. Für die Beantwortung der Frage habe er nun zum einen eigene Recherchen angestellt, zum anderen haben auch die Erläuterungen des Rh Herzog dazu einen Beitrag leisten können. Die Sachlage stelle sich für ihn nun so dar, dass zwei Bürgermeister beteiligt waren. Nämlich der Bürgermeister der Samtgemeinde, Herr Meyer, sowie der damalige Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, Herr Hinneberg. Darüber hinaus zwei Landräte und noch einige Mitglieder der zugehörigen Verwaltungen. Die Sachlage werde in den Gremien/in den Veröffentlichungen mit den Sätzen dargestellt, dass von der Gemeinde Neu Darchau später eingeführt worden sei, die Trassenführung zu ändern – aus irgendwelchen Gründen, die nicht nachvollziehbar seien. Unter Verweis darauf, dass er zu der entsprechenden Zeit Mitglied beider Gremien war, bekräftigt er, dass die Gemeinde Neu Darchau niemanden legitimiert habe, diesen entscheidenden Vorschlag so vorzubringen. Rh Bodendieck datiert die entscheidende Sitzung, auf der alles so besprochen wurde, auf den 21.10.2008. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zu dem entsprechenden Entwurf des Landkreises Lüneburg gekommen. Ab diesem Zeitpunkt (21.10.2008) sei Katemin rausgestrichen worden. Weiterführend erklärt er, dass, auch gegenwärtig noch, in den Medien dargestellt werde, dass der neue Entwurf oder der neue Plan (mit Nutzungsvariante) dann zwischen Neu Darchau und Katemin hindurch geht. Rh Bodendieck konstatiert, dass er dies für eine mutwillig manipulierte Berichterstattung hält. Die Vorzugsvariante gehe schließlich nicht zwischen Neu Darchau und Katemin durch, denn da sei der Kateminer Mühlenbach und sonst nichts. Die neue Variante gehe durch den Ortsteil Katemin hindurch.

 

SgBgm Meyer erklärt unter Verweis auf das Fachausschussprotokoll vom 03.12.2008, dass er ausführlich über die in Rede stehenden Gespräche berichtet hat. Als Beleg dafür sei dann auch der betreffende Protokollauszug dem letzten Samtgemeinderatsprotokoll beigefügt worden. Er verdeutlicht nochmal, dass man in der Sache verhandelt habe, aber eine Entscheidung über den Trassenverlauf nicht in der Vereinbarung, sondern im Planfeststellungsbeschluss, gefasst wird. SgBgm Meyer konstatiert, dass die Diskussionen im Ergebnis zu einem Kompromiss und der Schließung eines Vertrages geführt haben, in welchem alle öffentlichen und privaten Belange insgesamt zu erfassen und abzuwägen waren. Dem vorgenannten Planfeststellungsbeschluss gehe ein Planfeststellungsverfahren voran, in welchem unter Abwägung aller Pro- und Contra-Sätze und unter Hinzuziehung sämtlicher relevanter Dokumente letztlich eine Trasse gefunden wird. Sodann schließe sich ein weiteres öffentlich-rechtliches Verfahren an, in welchem Privatleute und auch die Träger öffentlicher Belange, zum Verfahren selbst, Stellung nehmen und Anregungen und Bedenken einbringen können. Der Planfeststellungsbeschluss letztlich könne auch beklagt werden. Aus den vorgenannten Gründen sei dann auch keine Trasse im Vertrag enthalten. SgBgm Meyer hebt nochmal hervor, dass es vorstehend um einen Kompromissvorschlag ging, welcher den Gremien so auch vorlag. Der Rat der Samtgemeinde habe diesem Vertrag zugestimmt. Dies stelle die Basis für den betreffenden Vertrag dar. Im Übrigen sei aus dem betreffenden Ratsprotokoll auch ersichtlich, dass Rh Herzog damals einen entsprechenden Antrag über Neu Darchau und Katemin eingebracht hatte, welcher jedoch abgelehnt worden sei. SgBgm Meyer resümiert, dass es nun mal so ist, dass letztlich eine Mehrheit entscheidet. Der Sachverhalt ist den Mitgliedern des Fachausschusses in der Sitzung am 03.12.2008 dargelegt worden – und so kam der Beschluss für den Vertrag am Ende zustande.

Rh Herzog fragt an, was mit Kompromiss gemeint ist.

 

SgBgm Meyer erklärt, dass es hierbei um den Vertragsentwurf geht.

 

Rh Herzog möchte nun wissen, zwischen welchen Standpunkten sich der Kompromiss bewegt und warum die hiesige Verwaltung hier bei irgendetwas nachgeben musste.

 

SgBgm Meyer antwortet dahingehend, dass die Angelegenheit final in einem Planfeststellungsverfahren mündet, in welchem die Trasse letztendlich auch nur festgelegt werden kann.

 

Rf Klappstein merkt an, dass es, nach den Aussagen des Rh Herzog, der damalige Bürgermeister war, der den streitigen Trassenverlauf vorgeschlagen und in den Vertrag aufnehmen ließ. Auch wenn heute eigentlich Einigkeit darüber bestehe, dass Katemin und Neu Darchau umfahren werden sollten, so würde man, zum jetzigen Zeitpunkt, in ein offenes Planungsverfahren eingreifen. Insofern sei der jetzige Zeitpunkt ungeeignet, um Einwände geltend zu machen. Der richtige Zeitpunkt sei dann gekommen, wenn das Planfeststellungsverfahren beginnt.

 

Stellv. RV Siemke spricht sich dafür aus, sich an Verträge zu halten. Er gibt zu bedenken, dass die Angelegenheit auch vor 12 – 13 Jahren schon kontrovers diskutiert wurde, auch damals habe man um Formulierungen gestritten. Man habe sich aber schließlich auf eine Formulierung geeinigt. Solch weitreichende Verträge, so führt stellv. RV Siemke weiter aus, schließe man ja auch, damit nicht genau das geschieht, was man nun erlebe: Wechselnde Mehrheiten sorgen dafür, dass ein knappes Ergebnis umgedreht wird. Nichts anderes werde hier versucht. Er bekräftigt nochmal, dass die Samtgemeinde sich, aus seiner Sicht, an den seinerzeit geschlossenen Vertrag zu halten habe; anderenfalls müsse man damit rechnen, vom Landkreis Lüneburg, wegen Vertragsbruch, verklagt zu werden.

 

Rh Siebolds konstatiert zunächst, dass in der vorbezeichneten Angelegenheit ein Vertrag geschlossen wurde – unabhängig von der Frage, wie dieser auszulegen sei oder dergleichen mehr. Auch er finde es sehr problematisch, wie dieser zustande gekommen ist. Nach 9, 10 oder mehr Jahren müsse sich nun die Frage gestellt werden, ob das, was damals verhandelt und festgelegt wurde, nochmal kritisch hinterfragt werden muss. Er sei jedenfalls der Meinung, dass dies notwendig, legitim und auch Aufgabe des Rates der Samtgemeinde ist. Zu der Frage, ob das vorgenannte zum jetzigen Zeitpunkt einen Sinn habe, teilt Rh Siebolds mit, dass er in der vergangenen Woche mit einigen Mitglieder des Kreistages Lüneburg gesprochen hat – und nicht nur mit Mitgliedern, die auch seiner Partei angehören. Es habe sich herausgestellt, dass dort gar nicht bekannt ist, wie das Thema hier diskutiert wird. Auch die Bürgerbefragung sei nur wenigen (jedenfalls hinsichtlich ihrer Bedeutung und des Ergebnisses) bekannt gewesen. Es werde dort eben nicht Elbe-Jeetzel-Zeitung gelesen und die Landeszeitung habe nicht gerade eine ausführliche Berichterstattung über die Befragung in Neu Darchau veröffentlicht. Rh Siebolds resümiert, dass man dort also davon ausgehe, dass mit dem Vertrag alles in Ordnung ist. Die Kontroversen von hier seien dort unbekannt. Aus diesem Grund möchte er nun eigentlich auf den vorbezeichneten Beschlussvorschlag bestehen bzw. für diesen werben. Es sei wichtig, hier politisch Flagge zu zeigen, Gesprächs- und Änderungsbedarf zu signalisieren, im Sinne des vorstehenden Beschlussvorschlages der SOLI-Fraktion mit einer Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme drohen.

 

Rh Dehde drückt sein Bedauern darüber aus, dass bei denjenigen seiner Vorredner, die in ihren Beiträgen die Verträge aus 2008 thematisierten, mit keinem Wort das Abstimmungsergebnis der Bürgerinnen und Bürger Neu Darchaus Erwähnung gefunden hat. Er resümiert, dass gerade auch vor dem Hintergrund der epidemischen Lage und der in diesem Zusammenhang erfolgten Warnungen, nicht an der Abstimmung teilzunehmen, die Menschen zur Urne gegangen sind und sich mit einem klaren Votum gegen die vorbezeichnete Trassenführung ausgesprochen haben. In Richtung der Rf Klappstein und den Ratsleuten der UWG bekundet er unter Verweis auf gemeinsame Erlebnisse, dass diese im Hinblick auf die Einhaltung von Verträgen früher eine andere Haltung gehabt hätten. Er möchte an dieser Stelle nun hervorheben, dass ihm die Meinung der Menschen von vor Ort wichtig ist, es möglicherweise auch geboten sei, mit Argumenten noch etwas sorgfältiger umzugehen. Vorstehend würde es auch nicht um den Vertrag aus 2008 gehen, denn zur Wahrheit gehöre auch, dass der Landkreis Lüneburg, „in einer schönen Wellenbewegung“, schon mehrfach die Planungen eingestellt habe. Dieser Vertrag werde auch immer nur dann „rausgeholt“, wenn dies den Verantwortlichen irgendwie opportun erscheine. Dieses Vorgehen würde dazu führen, wirtschaftliche Entwicklungen in seiner Gemeinde zu behindern, letztlich Dinge auch kaputt machen – er denke in diesem Zusammenhang etwa an Entwicklungen im Bereich des Tourismus. In Richtung des SgBgm Meyer bekundet er, dass dieser hier unglaubwürdig wirke, da er sich einerseits für die Ansiedelung touristischer Betriebe einsetze und andererseits, durch seine Haltung gegenüber dem Landkreis Lüneburg, dies wiederum gefährde. Den vorbezeichneten Antrag der SOLI-Fraktion halte er für sinnvoll – im Ergebnis würde dies bedeuten, einen „Vorratsbeschluss“ zu haben, mit welchem dem Landkreis Lüneburg dann aufgezeigt werde, in welchem Fall dieser mit einer Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme zu rechnen habe. Er möchte deshalb auch darum werben, hier entsprechendes zu beschließen.

 

Stellv. SgBgm Hanke bekundet in Richtung des Rh Dehde, dass das Abstimmungsergebnis der Einwohnerinnen und Einwohner Neu Darchaus auch ihm zu denken gibt. Dennoch sei vieles von dem, was der Rh Dehde hier argumentiert habe, so nicht ganz überzeugend. Stellv. SgBgm Hanke konstatiert, dass zu diesem Zeitpunkt kein Beschluss gebraucht wird, insbesondere kein „Vorratsbeschluss“. „Vorratsbeschlüsse“ seien dann wichtig, wenn Politik und Verwaltung schnell handeln müssten. Dies sei hier nicht der Fall, da, wie bereits von seinen Vorrednern kundgetan, die Trasse schließlich erst im Planfeststellungsverfahren gefunden werde. Er befürchte nun, dass ein entsprechender Beschluss dazu führen könnte, als Samtgemeinde in Regress genommen zu werden. Die Basis stelle der Vertrag dar, an welchem sich auch nichts geändert habe. Man sollte deshalb nicht davon abweichen und vertragstreu bleiben. Vor dem Hintergrund dessen, dass im späteren Verfahren noch alle privaten und öffentlichen Belange eingebracht werden könnten, dann abgewogen, gewürdigt und festgestellt werde, sehe er dies als ein sicheres Verfahren an. Stellv. SgBgm Hanke resümiert, dass, wo auch immer die Trasse verlaufen wird und ob sie überhaupt kommen wird, man noch nichts Konkretes wisse. Hier nun den in Rede stehenden Beschluss zu fassen, halte er deshalb nicht für sinnvoll. Er meine, man solle entweder heute nichts beschließen oder den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

Rh Mertins fragt unter Verweis darauf, dass der SgBgm Meyer gesagt habe, dass der vorstehende Antrag bereits im Fachausschuss abgelehnt wurde, an, ob es dazu einen entsprechenden Ratsbeschluss gibt. Darüber hinaus merkt er an, dass der Landkreis Lüneburg sehr wohl die Diskussion um den Trassenverlauf wahrnimmt.  Sollte eine Umfahrung von Katemin doch nicht geplant werden, dann müsse man sich auf einen Rechtsstreit einlassen. Diesem werde der Landkreis Lüneburg wohl aber aus dem Weg gehen.

 

SgBgm Meyer erklärt, dass der Antrag im Fachausschuss mit vier Nein-Stimmen und drei Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt wurde. Im Samtgemeindeausschuss gab es vier Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und eine Enthaltung. Damit ist der Antrag dort ebenfalls abgelehnt worden.

 

Stellv. RV Thiele lässt sodann über den Antrag der SOLI-Fraktion abstimmen. Der Samtgemeinderat lehnt folgenden

 

Beschlussvorschlag ab:

Der SG-Rat Elbtalaue nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort erfolgen darf, unterstützen.

Der SG-Rat sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin § 3 Abs (3) Satz 1 der Brückenvereinbarung vom 9.1.2009 verletzt.

Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit seinen bisher vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach.

Der SG-Rat beschließt deshalb für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in § 3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu

Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.