Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Die Beantragung der Fördermittel für den Digitalpakt Schulen ist an die Vorlage eines Medienkonzeptes der Schulen und einer Medienentwicklungsplanung des Schulträgers geknüpft.

Beide Konzepte sind bei der Endabrechnung der Fördermittel zwingend vorzulegen.

In den vergangenen Monaten fanden Gespräche und Termine zwischen Schulleitungen, IT-Beratung und Verwaltung zu dem geforderten Medienkonzept der Schulen und des Medienentwicklungsplans der Samtgemeinde statt.

Beides liegt nun im Entwurf vor.

 

Gemeinsames Medienkonzept der Grundschulen

Die Schulleitungen der 7 Grundschulen haben sich auf ein gemeinsames Medienkonzept für die Grundschulen entschieden. 

Im Medienkonzept stehen die Erfordernisse, die Schulleitungen und Kollegien für die Durchführung eines digitalen Unterrichts benötigen. Hier sind auch Bedarfe angemeldet, die nicht in die Zuständigkeit des Schulträgers fallen, wie z.B. Endgeräte für Lehrkräfte. Diese sind im Rahmen der Erweiterung des Digitalpaktes – einmalig – durch den Schulträger angeschafft worden, analog der Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung in der Corona-Pandemie mag sinnvoll gewesen zu sein, eine dauerhafte Übernahme der Aufgabe ist finanziell von den Kommunen aber nicht zu leisten.

 

Das Medienkonzept ist Vision der medialen Ausstattung von grundsätzlichen baulichen und technischen Voraussetzungen, der pädagogischen Umsetzung und der Unterstützung durch den Schulträger in finanzieller und personeller Hinsicht.

 

Medienentwicklungsplanung

Um das Medienkonzept der Grundschulen umsetzen zu können, bedarf es der Medienentwicklungsplanung der Samtgemeinde Elbtalaue, die den Schulen das entsprechende Equipment bereitstellt, die Umsetzung begleitet und für Ersatzbeschaffung und Ergänzungen finanzielle Mittel einplant.

Der Schulträger begleitet die Schulen auf dem Weg der Digitalisierung durch die Realisierung der Ausstattung, der personellen Leistungen der IT-Abteilung und Koordinierung der Gesamtmaßnahme.

 

Finanzielle Aspekte

Im Rahmen des Digitalpaktes sind erhebliche Mittel seitens des Bundes und des Landes bereitgestellt worden.

Allerdings betrifft dies in erster Linie die Bereitstellung/Einrichtung von Infrastruktur und der Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik.

Die Kosten für die erforderliche IT-Begleitung , die erhebliche Personalkosten für die Samtgemeinde bedeutet, werden nicht bezuschusst.

Auch die Ersatzbeschaffung ausgemusterter Geräte verbleibt beim Schulträger.

Diese Folgekosten wird die Samtgemeinde als Schulträger vermutlich in den kommenden Jahren ganz tragen müssen, da das Land derzeit keine Gespräche diesbezüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden führt.

 

Während der Corona-Pandemie haben sich die erheblichen Defizite aller Schulen im digitalen Bereich gezeigt. Viele Staaten in Europa sind besser aufgestellt, sodass hier Schülerinnen und Schüler gut von daheim arbeiten konnten, während hier die Schulen teilweise geschlossen blieben.

Die Umsetzung des Digitalpakts Schule ist daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und sollte die Schulen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler endlich zukunftsfähig aufstellen.

 

Genaue Kosten für Ersatzbeschaffungen sowie der tatsächliche Bedarf an Unterstützung durch die IT-Abteilung können erst bei Umsetzung der Maßnahme konkret benannt werden.

 

Kämmerer Kern erläutert den o. g. Sachverhalt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde folgenden

 


Beschluss:

Der Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept werden beschlossen.