Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 3
Vorlage: 14/0109/2021
Sachverhalt:
Die Beantragung der
Fördermittel für den Digitalpakt Schulen ist an die Vorlage eines
Medienkonzeptes der Schulen und einer Medienentwicklungsplanung des
Schulträgers geknüpft.
Beide Konzepte sind
bei der Endabrechnung der Fördermittel zwingend vorzulegen.
In den vergangenen
Monaten fanden Gespräche und Termine zwischen Schulleitungen, IT-Beratung und
Verwaltung zu dem geforderten Medienkonzept der Schulen und des
Medienentwicklungsplans der Samtgemeinde statt.
Beides liegt nun im
Entwurf vor.
Gemeinsames
Medienkonzept der Grundschulen
Die Schulleitungen
der 7 Grundschulen haben sich auf ein gemeinsames Medienkonzept für die
Grundschulen entschieden.
Im Medienkonzept
stehen die Erfordernisse, die Schulleitungen und Kollegien für die Durchführung
eines digitalen Unterrichts benötigen. Hier sind auch Bedarfe angemeldet, die
nicht in die Zuständigkeit des Schulträgers fallen, wie z.B. Endgeräte für
Lehrkräfte. Diese sind im Rahmen der Erweiterung des Digitalpaktes – einmalig –
durch den Schulträger angeschafft worden, analog der Endgeräte für bedürftige
Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung in der Corona-Pandemie mag sinnvoll
gewesen zu sein, eine dauerhafte Übernahme der Aufgabe ist finanziell von den
Kommunen aber nicht zu leisten.
Das Medienkonzept
ist Vision der medialen Ausstattung von grundsätzlichen baulichen und
technischen Voraussetzungen, der pädagogischen Umsetzung und der Unterstützung
durch den Schulträger in finanzieller und personeller Hinsicht.
Medienentwicklungsplanung
Um das
Medienkonzept der Grundschulen umsetzen zu können, bedarf es der
Medienentwicklungsplanung der Samtgemeinde Elbtalaue, die den Schulen das
entsprechende Equipment bereitstellt, die Umsetzung begleitet und für
Ersatzbeschaffung und Ergänzungen finanzielle Mittel einplant.
Der Schulträger
begleitet die Schulen auf dem Weg der Digitalisierung durch die Realisierung
der Ausstattung, der personellen Leistungen der IT-Abteilung und Koordinierung
der Gesamtmaßnahme.
Finanzielle
Aspekte
Im Rahmen des Digitalpaktes
sind erhebliche Mittel seitens des Bundes und des Landes bereitgestellt worden.
Allerdings betrifft
dies in erster Linie die Bereitstellung/Einrichtung von Infrastruktur und der
Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik.
Die Kosten für die
erforderliche IT-Begleitung , die erhebliche Personalkosten für die
Samtgemeinde bedeutet, werden nicht bezuschusst.
Auch die
Ersatzbeschaffung ausgemusterter Geräte verbleibt beim Schulträger.
Diese Folgekosten
wird die Samtgemeinde als Schulträger vermutlich in den kommenden Jahren ganz
tragen müssen, da das Land derzeit keine Gespräche diesbezüglich mit den
kommunalen Spitzenverbänden führt.
Während der
Corona-Pandemie haben sich die erheblichen Defizite aller Schulen im digitalen
Bereich gezeigt. Viele Staaten in Europa sind besser aufgestellt, sodass hier
Schülerinnen und Schüler gut von daheim arbeiten konnten, während hier die
Schulen teilweise geschlossen blieben.
Die Umsetzung des
Digitalpakts Schule ist daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und
sollte die Schulen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler endlich
zukunftsfähig aufstellen.
Genaue Kosten für Ersatzbeschaffungen sowie der tatsächliche
Bedarf an Unterstützung durch die IT-Abteilung können erst bei Umsetzung der
Maßnahme konkret benannt werden.
Kämmerer Kern erläutert den o. g. Sachverhalt.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde folgenden
Beschluss:
Der Medienentwicklungsplan und das Medienkonzept werden beschlossen.