Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1
Vorlage: 00/0233/2021
Sachverhalt:
Dem
Samtgemeindeausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.04.2021 der Sachstand des
Projektes ausführlich vorgestellt. Er hat daraufhin folgenden Beschluss
gefasst:
Die Verwaltung wird
ermächtigt auf der Grundlage der
- Förderung aus dem Programm
„Landschaftswerte“ (95%)
7.600.000 €
- Förderung BINGO
50.000 €
- Eigenanteil Dr. Bienemann
40.000 €
- Förderfonds Hbg.-Nds.
155.000 €
- Eigenmittel
155.000 €
Gesamtsumme
8.000.000 €
das Verfahren
entsprechend weiterzuführen und die notwendigen rechtlichen Beschlüsse
nachträglich herbeizuführen.
Ferner wird der
Verwaltung aufgegeben, weitere Förderungsmöglichkeiten zu prüfen, aufzuzeigen
und in Anspruch zu nehmen.
Dieses ist dem Samtgemeindebürgermeister insofern gelungen, dass die
Reemtsma-Stiftung einen Betrag von 110.000 Euro bewilligt hat, in der
vorherigen Finanzierung waren nur 50.000,00 Euro von BINGO vorgesehen.
Damit stellt sich
die Gesamtfinanzierung derzeit wie folgt dar:
Förderung aus dem Programm „Landschaftswerte“ (95%) |
7.600.000,00 Euro |
Förderung BINGO |
50.000,00 Euro |
Förderung Reemtsma-Stiftung |
110.000,00 Euro |
Eigenanteil Dr. Bienemann |
40.000,00 Euro |
Förderfonds HH-Nds. |
100.000,00 Euro |
Eigenmittel |
100.000,00 Euro |
Summe |
8.000.000,00 Euro |
Für das Jahr 2021
werden 500.000,00 Euro für die Planung benötigt. Es muss zuerst über eine
fachlich versierte Kanzlei eine europaweite Ausschreibung für die
Planungsleistungen erfolgen. Hierfür und für die anschließende Vergabe müssen
die Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Diese muss im Rahmen der
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung geschehen, weil aufgrund des
eng gesteckten Zeitrahmens die Aufstellung und Genehmigung eines
Nachtragshaushaltes zu lange dauern würde
Kämmerer Kern
erläutert den o. g. Sachverhalt. Er ergänzt, dass seitens der Verwaltung
zunächst angedacht war, das Projekt über einen Nachtragshaushalt abzubilden.
Aufgrund der Kurzfristigkeit des Projekts und nach Rücksprache mit der
Kreisverwaltung (Fachbereich Finanzen) habe man sich nunmehr aber für eine
außerplanmäßige Auszahlung entschieden. Bei der außerplanmäßigen Ausgabe
handele es sich demnach um eine Summe i. H. v. 500.000,00 Euro. Die restlichen
Mittel i. H. v. 7.500.000,00 Euro seien im Haushalt 2022 bereitzustellen. Auch
der Samtgemeindeausschuss habe, so informiert Kämmerer Kern abschließend, eine
entsprechende Empfehlung abgegeben.
Rh Siebolds fragt
bzgl. des aktuellen Standes betreffend das Betreiber- und Nutzungskonzept an.
SgBgm Meyer
informiert darüber, dass derzeit lediglich der eigentliche Baukörper (14
Pfeiler und Brückenkonstruktion) saniert wird, zudem werde der erste Teil des
Brückenbogens begehbar gemacht. An der Grundstruktur ändere sich zunächst
einmal nichts. In Bezug auf das Betreiberkonzept, so informiert SgBgm Meyer
weiter, werden erst im zweiten Bauabschnitt Maßnahmen umzusetzen sein, ab
Herbst werde man zudem mit dem niedersächsischen Umweltministerium und dem Amt
für regionale Landesentwicklungen in die Verhandlung gehen.
Der Rat der
Samtgemeinde fasst sodann folgenden
Beschluss:
Der
außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 500.000,00 Euro wird zugestimmt. Die
weiteren benötigten Mittel in Höhe von 7.500.000,00 Euro werden im Haushalt
2022 bereitgestellt.