Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Dem Samtgemeindeausschuss wurde in seiner Sitzung am 22.04.2021 der Sachstand des Projektes ausführlich vorgestellt. Er hat daraufhin folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird ermächtigt auf der Grundlage der

-              Förderung aus dem Programm „Landschaftswerte“ (95%)                 7.600.000 €

-              Förderung BINGO                                                                                    50.000 €

-              Eigenanteil Dr. Bienemann                                                                      40.000 €

-              Förderfonds Hbg.-Nds.                                                                          155.000 €

-              Eigenmittel                                                                                             155.000 €

              Gesamtsumme                                                                                  8.000.000 €

das Verfahren entsprechend weiterzuführen und die notwendigen rechtlichen Beschlüsse nachträglich herbeizuführen.

Ferner wird der Verwaltung aufgegeben, weitere Förderungsmöglichkeiten zu prüfen, aufzuzeigen und in Anspruch zu nehmen.


Dieses ist dem Samtgemeindebürgermeister insofern gelungen, dass die Reemtsma-Stiftung einen Betrag von 110.000 Euro bewilligt hat, in der vorherigen Finanzierung waren nur 50.000,00 Euro von BINGO vorgesehen.

 

Damit stellt sich die Gesamtfinanzierung derzeit wie folgt dar:

Förderung aus dem Programm „Landschaftswerte“ (95%)

7.600.000,00 Euro

Förderung BINGO

50.000,00 Euro

Förderung Reemtsma-Stiftung

110.000,00 Euro

Eigenanteil Dr. Bienemann

40.000,00 Euro

Förderfonds HH-Nds.

100.000,00 Euro

Eigenmittel

100.000,00 Euro

Summe

8.000.000,00 Euro

 

Für das Jahr 2021 werden 500.000,00 Euro für die Planung benötigt. Es muss zuerst über eine fachlich versierte Kanzlei eine europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen erfolgen. Hierfür und für die anschließende Vergabe müssen die Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Diese muss im Rahmen der Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung geschehen, weil aufgrund des eng gesteckten Zeitrahmens die Aufstellung und Genehmigung eines Nachtragshaushaltes zu lange dauern würde

 

Kämmerer Kern erläutert den o. g. Sachverhalt. Er ergänzt, dass seitens der Verwaltung zunächst angedacht war, das Projekt über einen Nachtragshaushalt abzubilden. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Projekts und nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung (Fachbereich Finanzen) habe man sich nunmehr aber für eine außerplanmäßige Auszahlung entschieden. Bei der außerplanmäßigen Ausgabe handele es sich demnach um eine Summe i. H. v. 500.000,00 Euro. Die restlichen Mittel i. H. v. 7.500.000,00 Euro seien im Haushalt 2022 bereitzustellen. Auch der Samtgemeindeausschuss habe, so informiert Kämmerer Kern abschließend, eine entsprechende Empfehlung abgegeben.

Rh Siebolds fragt bzgl. des aktuellen Standes betreffend das Betreiber- und Nutzungskonzept an.

 

SgBgm Meyer informiert darüber, dass derzeit lediglich der eigentliche Baukörper (14 Pfeiler und Brückenkonstruktion) saniert wird, zudem werde der erste Teil des Brückenbogens begehbar gemacht. An der Grundstruktur ändere sich zunächst einmal nichts. In Bezug auf das Betreiberkonzept, so informiert SgBgm Meyer weiter, werden erst im zweiten Bauabschnitt Maßnahmen umzusetzen sein, ab Herbst werde man zudem mit dem niedersächsischen Umweltministerium und dem Amt für regionale Landesentwicklungen in die Verhandlung gehen.

 

Der Rat der Samtgemeinde fasst sodann folgenden

 


Beschluss:

Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 500.000,00 Euro wird zugestimmt. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 7.500.000,00 Euro werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.